Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1275 09.07.2012 (Ausgegeben am 10.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genehmigung der Schweinemast- und Biogasanlage Gerbisbach Kleine Anfrage - KA 6/7526 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit Bescheid des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 10. August 2009 wurde in Gerbisbach, einem Ortsteil von Jessen, eine Schweinemast- und Biogasanlage genehmigt. Der Genehmigungsbescheid erfasst u. a. eine Anlage zum Halten von Schweinen mit 20.160 Tierplätzen, eine Anlage zur Aufzucht von Ferkeln mit 7.962 Tierplätzen, eine Biogasanlage sowie Anlagen zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von 18.260 m³. Laut dem Genehmigungsbescheid sollten vier vorhandene Ställe der Altanlage zur Ferkelaufzucht weiterhin genutzt werden. Zwei weitere Gebäude des Altanlagenbestandes sollten als Bergeraum und Technikgebäude weitergenutzt werden. Für die Schweinehaltung soll ein kompakter Stallbau neu errichtet werden, außerdem eine Futter- und Technikzentrale und Güllesammelbehälter. Für die Biogasanlage sah der Genehmigungsbescheid vor, die in der Baubeschreibung genannten Anlagen neu errichten zu dürfen, nämlich zwei baugleiche Fermenterbehälter , zwei baugleiche Foliengasspeicher, zwei baugleiche Feststoffdosiersysteme , ein BHKW mit 0,5 MW elektrischer Leistung, eine Fahrsiloanlage sowie insgesamt drei Lagerbehälter für Gärreste. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Der Genehmigungsbescheid für die Schweinemast- und Biogasanlage enthält als Nebenbestimmung 1.3 die Feststellung, dass die Genehmigung erlischt, wenn die gesamte Schweinemast- und Biogasanlage nicht bis zum 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen wurde. Mit der Inbetrieb- 2 nahme der Schweinemast- und Biogasanlage wurde bisher nicht begonnen . Die Genehmigungsbehörde erteilte mit Bescheid vom 20. Oktober 2011 eine Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG, wonach die Frist für die Inbetriebnahme der gesamten Schweinemast- und Biogasanlage bis 31. Dezember 2013 verlängert wurde. In dem Verlängerungsbescheid vom 20. Oktober 2011 heißt es unter Bezugnahme auf den entsprechenden Antrag der Antragstellerin, dass vorgesehen sei, noch im Jahr 2011 einen ersten Abschnitt der gesamten Schweinemast- und Biogasanlage zu realisieren. Wurden nach der Genehmigungserteilung Änderungsanträge hinsichtlich Errichtung und Betrieb der genehmigten Schweinemast- und Biogasanlage gestellt? Wenn ja, bitte ich um Auflistung, Datierung und Inhaltsangabe der Änderungsanträge. Die wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf nach § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Genehmigung. Diesbezügliche Änderungsanträge hinsichtlich Errichtung und Betrieb der genehmigten Schweinemast- und Biogasanlage wurden nach der Genehmigungserteilung nicht gestellt. Jedoch wurden beabsichtigte Änderungen nach § 15 BImSchG angezeigt. Eine Übersicht der Anzeigen enthält die beigefügte Anlage. Zu den angezeigten Änderungen sind insgesamt drei Baugenehmigungsverfahren im Landesverwaltungsamt anhängig. 2. Wurden Änderungsanträge nach Erteilung des Genehmigungsbescheids vom 10. August 2009 seitens der Genehmigungsbehörde beschieden? Wenn ja, bitte ich um Auflistung, Datierung und Inhaltsangabe der jeweiligen Änderungsbescheide. Siehe Antwort zu Frage 1 (einschließlich Anlage). 3. Inwieweit entspricht der offensichtliche Abriss von vier Ställen des Altan- lagenbestands, die laut Genehmigungsbescheid zur Ferkelaufzucht genutzt werden sollten, der Genehmigung? Liegt hierfür ein Änderungsantrag der Antragstellerin vor, und wurde dieser Änderungsantrag genehmigt ? Siehe Antwort zu Frage 1 (einschließlich Anlage). 4. Entsprechen die bereits realisierten Bauwerke für die Biogasanlage dem Genehmigungsbescheid bzw. gegebenenfalls dem Änderungsbescheid? Wenn (teilweise) nein: Welche Abweichungen liegen vor? Ja, unter Berücksichtigung der angezeigten Änderungen (siehe Anlage). 3 5. Entspricht die Größe des errichteten Silos dem Genehmigungsbescheid bzw. gegebenenfalls einem Änderungsbescheid? Wenn nein: Welche Abweichungen liegen vor? Ja, unter Berücksichtigung der angezeigten Änderungen (siehe Anlage). 6. Die Genehmigung für die Schweinemast- und Biogasanlage enthält unter Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 die Verpflichtung, vor Beginn der Errichtung gegenüber der Stadt Jessen eine Erklärung zur dauerhaften Instandhaltung und Instandsetzung des Fischweges, beginnend ab dem Kreuzungsbereich Feldstraße/Fischweg bis zur Zufahrt zur Schweinemast- und Biogasanlage , abzugeben. Der genauere Inhalt dieser Erklärung wird in Ziff. 2.1.2 des Genehmigungsbescheides spezifiziert. Liegt die o. g. Erklärung zur Erschließung vor? Wenn nein: Entspricht die Durchführung der Bauarbeiten für die Biogasanlage der Bestimmung des Genehmigungsbescheids, wonach vor Beginn der Errichtung der Schweinemast - und Biogasanlage eine entsprechende Erklärung vorliegen muss? Dem Landesverwaltungsamt wurde mit Bauantragsübergabe der von der Stadt Jessen und der Schweinemast Gerbisbach GmbH unterzeichnete Erschließungsvertrag vom 27. Januar 2012 übergeben. Die unter Punkt 2.1.1 und 2.1.2 des Genehmigungsbescheides geforderten Erklärungen sind Bestandteile des Erschließungsvertrages wie auch ein Zustandsbericht vom 2. Oktober 2011. 7. Die Nebenbestimmung 2.2.1 des Genehmigungsbescheids für die Schweinemast- und Biogasanlage sieht vor, dass mit der Bauausführung erst begonnen werden dürfe, wenn die Flurstücke 60 und 61 der Flur 2 sowie 75 der Flur 3 in der Gemarkung Gerbisbach unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen seien und dies der Genehmigungsbehörde durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges nachgewiesen sei. Liegt der in dieser Nebenbestimmung geforderte aktualisierte Grundbuchauszug mit dem in der Nebenbestimmung skizzierten Inhalt vor? Wenn nein: Entspricht der Beginn der Bauausführung der Nebenbestimmung des Genehmigungsbescheids für die Schweinemast- und Biogasanlage ? Die in Nebenbestimmung 2.2.1 angefragte Vereinigungsbaulast der Grundstücke 60, 61 der Flur 2 und 75 der Flur 3 liegt vor (Eintragung vom 27. Juli 2010). 4 Anlage Änderungsanzeigen nach dem BImSchG ● 1. Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG erstellt am 27.08.2009, Eingang am 28.08.2009 Inhalt: Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles mit Treibgang, Hygiene- und So- zialbereich, Veränderung der Lage des Maststalles und entsprechender Nebeneinrichtungen ● 2. Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG erstellt am 10.12.2009, Eingang am 10.12.2009 Inhalt: bauliche Anpassung der Zuluft- und Güllekanäle des genehmigten Schweinemaststalles ● Baubeginnanzeige am 23.03.2010 ● Anzeige Eigentümerwechsel vom 25.10.2010 neu: Schweinemast Gerbisbach GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Susan und Barry Van den Broek ● 3. Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG erstellt am 28.02.2011, Eingang am 03.03.2011 Inhalt: - Abriss der 4 Ferkelställe 2 neue Stallmodule mit separater Abluftreinigung - Änderung der Lage und Größe des Futterhauses - Änderung Büro- und Sozialräume - Biogasanlage Änderung der Lage und zum Teil der Größe - Fermenter - Gärrestbehälter - BHKW-Container - Silo für Maissilage - Vorgrube für Gülle - Silagensickersaftgrube ● 4. Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG erstellt am 13.07.2011, Eingang am 14.07.2011 Inhalt: 500 kW Gasmotor soll durch 800 kW Gasmotor ersetzt werden Einbau eines Oxydationskatalysators 5 ● Baubeginnanzeige Silagesilo für den 11.07.2011 ● 5. Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG Erstellt am 01.08.2011, Eingang am 03.08.2011 Inhalt: Lage und Größe des Silos für Maissilage ● 6. Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG Erstellt am 06.03.2012; Eingang am 08.03.2012 Inhalt: Befristete Inbetriebnahme bis 31.12.2012 durch Einsatz von Fremdgülle.