Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/128 16.06.2011 (Ausgegeben am 17.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Pflegekräfte pro Einwohner Kleine Anfrage - KA 6/7013 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage: Bezug nehmend auf die Antwort der Landesregierung (Drs. 5/3156) zur Kleinen Anfrage (KA 5/7287) - Kapazitäten in der ambulanten und stationären Pflege -: Wie begründet die Landesregierung die sehr hohe Differenziertheit beim Pflegepersonal einerseits in Halle mit 4,52 und in Dessau mit 4,19 und andererseits in Magdeburg mit 2,42 und im Altmarkkreis Salzwedel mit 2,69 Pflegekräften je 1.000 Einwohner ? Antwort zu der Frage: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage (KA 5/7287) erfolgte auf der Grundlage von Angaben aus der Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes des Landes Sachsen -Anhalt. Diese Statistik zur ambulanten Pflege erfasst im Personalbestand alle Personen, die in der Einrichtung beschäftigt sind und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach dem SGB XI erbringen. Es wird dabei nicht nach Voll- oder Teilzeitkräften unterschieden. Den Landesverbänden der Pflegekassen liegen vor dem Hintergrund der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen nur die zur Zulassung notwendigen Personalangaben vor, nicht hingegen Angaben über die in den ambulanten Pflegediensten darüber hinaus Beschäftigten. Nach Auskunft der AOK Sachsen-Anhalt gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Die hohe Differenziertheit der Versorgungsquoten hinsichtlich des Personals der ambulanten Pflegedienste in den kreisfreien Städten Halle/Saale, Dessau, Magdeburg und in dem Altmarkkreis Salzwedel ist in Ermangelung entsprechender Erkenntnisse daher nicht erklärbar.