Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/129 16.06.2011 (Ausgegeben am 17.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tilman Tögel (SPD) L 14 Ortsumgehung Hindenburg OT Gethlingen Kleine Anfrage - KA 6/7014 Vorbemerkung des Fragestellenden: Durch den Hindenburger Ortsteil Gethlingen führt die Landesstraße 14. Die L 14 dient auch dem Schwerlastverkehr als Zufahrt zum Industrie- und Gewerbepark Arneburg . Die Ortsdurchfahrt Gethlingen befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und insbesondere der LKW-Verkehr führt damit zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Welche Maßnahmen sind an der L 14 in der Ortslage Gethlingen geplant und wann sollen diese realisiert werden? Im Rahmen der Unterhaltung und Instandsetzung von Landesstraßen kam es am 20. und 21. April 2011 sowie am 2. Mai 2011 zu Reparaturarbeiten an der L 14. Mit dem s. g. Patch-System konnten notwendige Ausbesserungen aller bis dato vorhandenen Schadstellen auf der alten Pflasterstraße beseitigt werden. Hierbei wurde nach vorheriger Reinigung der Schadstellen eine Bitumenemulsion angespritzt und anschließend mit einem abgestuften Splittgemisch abgedeckt. Nach Aussage der zuständigen Straßenmeisterei Osterburg sind für dieses Jahr keine weiteren Maßnahmen auf der L 14 vorgesehen. Eine grundsätzliche Entlastung der Ortslage Gethlingen wird erst mit dem Bau der OU Gethlingen eintreten. 2 Die in den zurückliegenden Jahren beplante OU Gethlingen im Zuge der L 14 ist im Landesverkehrswegeplan, Teil: Straße, enthalten. Die OU erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1,0 km und liegt einmal südlich der Ortslage Gethlingen. Die geplanten Kosten betragen zurzeit ca. 1 Millionen €. Im April 2009 erfolgte die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, welches mit dem Beschluss vom Oktober 2010 abgeschlossen werden konnte. Bezüglich der Realisierung dieser Baumaßnahme kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden, da im Bereich der Landesstraßen der Großteil der veranschlagten Haushaltsmittel nicht für den Bau neuer Landesstraßen, sondern für den Erhalt von Landesstraßen aufgebracht wird. Trotz der Wichtigkeit dieser Baumaßnahme für die Ortslage Gethlingen ist diese Maßnahme derzeit nur unter Vorbehalt im Bauprogramm Sachsen-Anhalt eingeordnet. Im Landesstraßenneubauprogramm befinden sich derzeit lediglich zwei Fortführungsmaßnahmen . Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um: - L 66, OU Quedlinburg - L 164n Halle-Neustadt bis A 143.