Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1297 13.07.2012 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportförderung durch die Kommunen Kleine Anfrage - KA 6/7522 Vorbemerkung des Fragestellenden: Land und Kommunen schützen und fördern den Sport. Mit Blick auf dieses in der Landesverfassung (Artikel 36) formulierte Ziel soll es hier um das bisherige und das zukünftige Engagement der Gemeinden, Städte und Landkreise im Bereich Sportförderung gehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie bewertet die Landesregierung das Engagement der Kommunen hin- sichtlich der Förderung des Sports in den letzten fünf Jahren und welche Entwicklungen zeichnen sich dabei ab? Den Städten und Gemeinden ist die gesellschaftliche Bedeutung des Sports mit seinen positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funktionen bewusst. Sie haben erkannt, dass der Sport auch ein wichtiger Standortfaktor ist, der eine imagefördernde Wirkung besitzt. Die Städte und Gemeinden fördern den Sport. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei der Erhalt und Ausbau der kommunalen Sportstätteninfrastruktur zur Entwicklung des Breiten-, Leistungs- und Behindertensports. Die kommunale Sportförderung ist als freiwillige Leistung der Städte und Gemeinden abhängig von der finanziellen Lage der Kommunen. 2 2. Welche Erwartungshaltung hat die Landesregierung gegenüber den Kommunen hinsichtlich der Förderung des Sports in den kommenden Jahren? Die Erwartungshaltung der Landesregegierung ist darauf gerichtet, dass die Kommunen auch künftig im Sportbereich ihre Rolle als Gestalter auf regionaler Ebene verantwortungsbewusst wahrnehmen 3. Welche Rolle übernahmen die Städte Halle und Magdeburg bisher bei der Finanzierung der Olympiastützpunkte in Sachsen-Anhalt und welche Erwartungshaltung hat die Landesregierung zukünftig gegenüber den beiden kreisfreien Städten? Die Städte Halle und Magdeburg beteiligen sich jährlich mit jeweils 2.500 Euro an den Verwaltungsausgaben des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt mit seinem Hauptsitz in Magdeburg und der Außenstelle in Halle. Daneben beteiligte sich die Landeshauptstadt Magdeburg finanziell an den Miet-, Mietnebenund Betriebskosten der Geschäftsstelle sowie an der Beschaffung von Ausstattungs - und Sportgeräten für die kommunalen Sportstätten, die von den Athletinnen und Athleten genutzt werden (s. Anlage 1). Die Landesregierung erwartet, dass die finanzielle Unterstützung des OSP Sachsen-Anhalt durch die Städte Halle und Magdeburg auch in Zukunft fortgeführt wird. 4. In welcher Weise will die Landesregierung dafür sorgen, dass durch das geplante Sportfördergesetz und dem zukünftigen Engagement der Kommunen positive Synergieeffekte in der Sportförderung entstehen können? Durch § 11 Abs. 1 des Entwurfs des Sportfördergesetzes wird sichergestellt, dass die kommunalen Sportstätten weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Erhebung von Betriebskosten durch die öffentlichen Träger von Sportstätten wird in deren Ermessen gestellt. Dies wird sich auf das zukünftige Engagement der Kommunen in der Sportförderung positiv auf die Sportlandschaft Sachsen-Anhalt auswirken. 5. In welchen Gemeinden, Städten und Landkreisen liegen bereits bestätigte Sportstättenleitpläne vor und in welchen Kommunen werden nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig Sportstättenleitpläne erarbeitet? Hierüber können keine Aussagen getroffen werden, da die geforderten Informationen von der Landesregierung nicht erfasst werden. 6. Welche Summe gaben jeweils die einzelnen Gemeinden, Städte und Land- kreise im Rahmen freiwilliger Leistungen des eigenen Wirkungskreises für die Sportförderung im Jahr 2011 aus? Statistische Ergebnisse zur Sportförderung 2011 liegen frühestens im März 2013 vor. 3 7. Welche Summe gaben jeweils die Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, die Gruppe der kreisfreien Städte und die Gruppe der Landkreise im Rahmen freiwilliger Leistungen des eigenen Wirkungskreises für die Sportförderung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 aus? Hierzu liegen der Landesregierung die in der Anlage 2 ausgewiesenen Daten vor. In den Beträgen sind u. a. Ausgaben für das Personal der Kommune, Zuschüsse an Sportorganisationen und Zuschüsse für Investitionen enthalten. Die der Anlage 3 zu entnehmenden Daten beziehen sich auf die Ausgaben für eigene Sportstätten, insbesondere Ausgaben zur Unterhaltung und Verwaltung (Nutzungsvergabe) der Sportstätten. Eine Unterscheidung zwischen Schulsportstätten und Sportstätten, die ausschließlich durch gemeinnützige Organisationen oder gemischt genutzt werden, wird in der statistischen Erhebung nicht vorgenommen, so dass eine Differenzierung zwischen Pflichtaufgaben (Schulsport ) und freiwilligen Aufgaben (Vereinssport) nicht erfolgen kann. 8. Welche Bedeutung hatte bisher das Engagement der kommunalen Wirt- schaft, der Sparkassen und der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt für die Sportförderung in den Kommunen und welche Fakten belegen diese Antwort ? Die kommunale Wirtschaft in Sachsen-Anhalt ist überwiegend in privatrechtlichen Organisationsformen tätig. Landesweite Erhebungen über den Umfang des Engagements der kommunalen Wirtschaft liegen daher nicht vor. Aus der Praxis ist bekannt, dass etwa Stadtwerke und Sparkassen sich oftmals durch verschiedene Sponsoringleistungen engagieren und damit vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Sportförderung leisten. Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt fördert im Sportbereich verschiedene projektbezogene Maßnahmen (Veranstaltungen, Sportstättensanierung, Sportgeräte u. ä.).