Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1315 17.07.2012 (Ausgegeben am 18.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frauenzentren in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7529 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele vom Land geförderte Frauenzentren gab bzw. gibt es in Sach- sen-Anhalt? Bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum seit 2000 unter Angabe der jährlichen Zuwendungssumme auflisten. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es seit 2005 insgesamt 7 Frauenzentren, die mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von insgesamt 198.100 € durch das Land gefördert werden. Die entsprechende Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2005 bis 2012/2013 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Da die Aufbewahrungsfrist der Förderakten hinsichtlich des Zeitraumes 2000 bis 2004 bereits abgelaufen ist, wird auf die vorliegende Landtagsdrucksache 4/2268 vom 1. Juli 2005 verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Frauenzentrum Jährliche Zuwendung des Landes 2005 - 2012/2013 in € Landkreis Harz Halberstadt 28.300 Kreisfreie Stadt Dessau Dessau 28.300 Kreisfreie Stadt Magdeburg Magdeburg 28.300 Kreisfreie Stadt Halle Halle 28.300 Landkreis Jerichower Land Burg 28.300 Landkreis Harz Wernigerode 28.300 Landkreis Anhalt-Bitterfeld Wolfen 28.300 Gesamt: 198.100 2 2. In welcher Höhe wurden die vom Land geförderten Frauenzentren von ih- ren Kommunen gefördert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum seit 2000 unter Angabe der jährlichen Zuwendungssumme auflisten. 3. Welche und in welcher Höhe werden Drittmittel in den Frauenzentren ein- gesetzt? Bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum seit 2000 unter Angabe der jährlichen Zuwendungssumme auflisten . Aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen wird die Beantwortung der Fragen 2. und 3. zur jeweiligen kommunalen Förderung der einzelnen Frauenzentren sowie Höhe und Einsatz von Drittmitteln auf den Zeitraum 2009 bis 2012 beschränkt . Der kommunale Finanzierungsanteil für die vom Land geförderten Frauenzentren sowie die Höhe der jährlichen Zuwendungssumme der Drittmittel ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen. Bei den Drittmitteln handelt es sich auch um Bundesmittel, die im Rahmen von Projekten für eine zusätzliche personelle Unterstützung im jeweiligen Frauenzentrum eingesetzt wurden. Landkreis/ Kreisfreie Stadt Standort Frauenzentrum 2009 in € 2010 in € 2011 in € 2012 in € Landkreis Harz FZ Halberstadt 2.200 2.200 2.200 2.200 kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau FZ Dessau 18.200 10.266 10.266 10.266 kreisfreie Stadt Magdeburg FZ Magdeburg 4.600 kreisfr. Stadt 1.000 Bundesmittel 2.700 1.000 1.000 kreisfreie Stadt Halle FZ Halle 12.358,42 kreisfr. Stadt 14.048 Bundesmittel 3.542,85 kreisfr. Stadt 15.000 Bundesmittel 6.200 kreisfr. Stadt 13.125,40 Bundesmittel 7.699,10 Landkreis Jerichower Land FZ Burg 10.048,97 9.893 9.893 10.321,43 Landkreis Harz FZ Wernigerode Lk/ Stadt 13.990 Bundesmittel 9.300 Lk/ Stadt 13.150 Bundesmittel 9. 300 Lk/ Stadt 10.350 Bundesmittel 7.750 17.300 Landkreis Anhalt-Bitterfeld FZ Wolfen 12.000 11.000 11.000 11.000 3 4. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage fördert das Land Frauenzentren? Die Förderung der Frauenzentren wird auf der Grundlage des jeweiligen Haushaltsgesetzes und den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bewilligt. Im Zuwendungsbescheid enthalten sind Ziele, Arbeitsaufgaben und qualitative und quantitative Ergebnisparameter sowie Festlegungen zur Struktur- und Prozessqualität . 5. Wird die rechtliche Grundlage überall eingehalten? Bisher gab es keine Beanstandungen. Bis zum Jahr 2009 wurden die Zuwendungen an die Frauenzentren auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen ausgereicht. Im Jahr 2010 erfolgte eine Umstellung der Förderung auf Zuwendungsbescheide. Bei der Verwendungsnachweisführung ist nun wieder eine zahlenmäßig erweiterte Aufschlüsselung der Ausgaben erforderlich. Der Verwaltungsaufwand ist sowohl bei der Nachweisführung durch die Träger als auch bei der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde erheblich gestiegen. 6. Wie schätzt die Landesregierung die politische Bedeutung der Frauen- zentren und das Förderengagement des Landes ein? Die Arbeit in den Frauenzentren hat sich in den Jahren ihres Bestehens stets qualitativ weiterentwickelt. Sie haben sich sowohl als Kommunikations-, als auch als Bildungs- und Kulturzentren im regionalen Bereich etabliert und bewährt . Sie sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen frauenpolitischen Infrastruktur und darüber hinaus sehr engagierte überregional tätige Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt. Um die Chancengleichheit für Mädchen und Frauen zu fördern, ihre Selbsthilfepotenziale zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, für sich persönliche Strategien zu entwickeln, gesellschaftliche Ungleichheiten zu überwinden und sich in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen, werden Frauen- und mädchenspezifische Angebote vorgehalten, die sich an den speziellen Lebenslagen orientieren. Durch ein hohes ehrenamtliches Engagement der Frauen werden vielfältige Aktivitäten und Projekte der Frauenzentren erst ermöglicht. Die Landesregierung unterstützt die Frauenzentren bei der aktiven Mitwirkung frauenpolitischer Themen und Aktivitäten, der geschlechtergerechten Umsetzung von kommunalen und landespolitischen Aufgabenstellungen, der Durchsetzung von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in der Bildung, Kultur, im Beruf, im Alltag und in der Familie. Insofern wird unter Berücksichtigung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung an der Förderung der 7 im Land Sachsen-Anhalt bestehenden Frauenzentren festgehalten.