Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1317 18.07.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7524 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Unterhaltung von Gewässern erster und zweiter Ordnung wird im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in § 39 eindeutig geregelt. Sie umfasst die Pflege und Entwicklung eines oberirdischen Gewässers. Darüber hinaus finden die Grundsätze der EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) Eingang in das WHG. Die für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständigen Unterhaltungsverbände (UHV) bestimmen in ihren Satzungen, welche Aufgaben die Unterhaltung von Gewässern im Verbandsgebiet umfasst. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Sind der Landesregierung die Satzungen der UHV bekannt? Falls der Lan- desregierung die Satzungen nicht bekannt sind, wie stellt die Landesregierung den Vollzug des WHG und des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sicher? Die Unterhaltungsverbände unterliegen gemäß § 54 Abs. 5 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Wasserbehörden. Zuständig sind die unteren Wasserbehörden (§ 12 Abs. 1 Satz 1 WG LSA). Die Unterhaltungsverbände haben die Satzungen den Rechtsaufsichtsbehörden zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine Kontrolle der Tätigkeit der un- 2 teren Wasserbehörden erfolgt im Rahmen der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt übt als oberste Wasserbehörde die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus. 2. Stimmen die Aufgaben in den Satzungen der Unterhaltungsverbände mit denen des § 39 WHG überein? Die Satzungen enthalten die Aufgaben, zu denen die Unterhaltungsverbände per Gesetz verpflichtet sind. Darüber hinaus können die Verbände freiwillige Aufgaben im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (z. B. Gewässerausbau) übernehmen, wenn sie dies in ihrer Satzung vereinbart haben. Gewässerausbaumaßnahmen oder andere Maßnahmen (ausgenommen Unterhaltung ) zur Gewässerentwicklung, die der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen, werden durch das Land ausgeführt. Die Unterhaltungsverbände sind an den Gewässern 2. Ordnung als Erfüllungsgehilfen tätig. Diesbezüglich schließt das Land mit den Verbänden entsprechende Verträge ab. Diese Maßnahmen werden zu 100 % vom Land finanziert. Der UHV muss daher diese Aufgabe nicht in die Satzung aufnehmen. 3. Stimmen die Aufgaben in den Satzungen der Unterhaltungsverbände mit denen der §§ 50 und 52 WG LSA überein? In der Satzung wird die Aufgabe (Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung), die die Verbände zu erfüllen haben, festgehalten. Der im § 52 WG LSA bereits näher beschriebene Umfang der Gewässerunterhaltung bedarf keiner Aufnahme in der Satzung, da er den Begriff Gewässerunterhaltung definiert. § 50 WG LSA trifft Regelungen zur Breite der Gewässerrandstreifen und legt fest, welche Maßnahmen innerhalb des Streifens zulässig sind. Aufgaben der Unterhaltungsverbände ergeben sich hieraus nicht. 4. Inwiefern sind die in den Satzungen definierten Aufgaben geeignet, den Zielen der WRRL zu entsprechen? Die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist nicht Gegenstand der Satzung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. 5. Inwiefern sind die Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung der Unterhal- tungsverbände in Sachsen-Anhalt geeignet, den Maßgaben nach §§ 27 und 39 WHG zu entsprechen? § 52 WG LSA bestimmt durch landesrechtliche Regelung den Umfang der Gewässerunterhaltung . Abweichend von § 39 Abs. 1 WHG wird klargestellt, dass der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses bei der Unterhaltung die gleiche Wertigkeit wie der Pflege und Entwicklung eines Gewässers beizumessen ist. Im Übrigen findet § 39 Abs. 2 WHG volle Anwendung. Der umfassende Bewirtschaftungsansatz der Wasserrahmenrichtlinie findet volle Berücksichtigung, da sich die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in dieses 3 Regime einzufügen haben. Die Gewässerunterhaltung ist Bestandteil der Flussgebietsbewirtschaftung und in deren Kontext zu verstehen und wahrzunehmen. Gesetzliche Vorgaben (EU-/Bundes-/Landesrecht) zur ökologischen Entwicklung des Gewässers sind durch den Unterhaltungspflichtigen zu beachten. Die gesetzlichen Regelungen zwingen den Träger der Unterhaltungslast Unterhaltungsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und sich für eine ökologisch verträgliche und gleichzeitig den Abfluss sichernde Variante zu entscheiden. Im Rahmen der Gewässerpflege wird eine naturnähere Entwicklung durch angepasste Unterhaltungsmaßnahmen, wie z. B. nur einseitige oder wechselseitige Mahd, Belassen von Wiederansiedlungspotenzial, von Röhrichten, von Kolken und Anlandungen oder Bepflanzung der Böschung vorrangig an Südlagen zur Beschattung, unterstützt. 6. Welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen, um den Zielen, die in § 27 WHG genannt sind, zu entsprechen? Bitte getrennt für Abs. 1 und 2 auflisten . In der Anlage 1 sind konkrete Maßnahmen aufgelistet, die im Rahmen des Finanzierungsprogramms „Naturnahe Gewässerentwicklung“ realisiert werden. Bei den Maßnahmen handelt es sich sowohl um Planungs- als auch um Bauvorhaben . 7. § 82 WHG erläutert die wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation und grenzt die zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes ab. Wie werden diese Maßnahmen durch die UHV berücksichtigt und welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen? Der gesamte Abschnitt 7 WHG (§§ 82 bis 88) enthält Vorschriften zur wasserwirtschaftlichen Planung und Dokumentation. § 82 WHG regelt den Inhalt der für die Flussgebietseinheiten Elbe und Weser aufzustellenden Maßnahmenprogramme . Hierbei handelt es sich sowohl um grundlegende als auch ergänzende Maßnahmen. Bei den durch die Unterhaltungsverbände umgesetzten bzw. noch umzusetzenden Maßnahmen handelt es sich um ergänzende Maßnahmen im Sinne des § 82 Abs. 4 WHG. Hinsichtlich der konkret ergriffenen Maßnahmen der Unterhaltungsverbände wird auf Frage 6 verwiesen. 8. Sind die Beiträge, die an die UHV abgeführt werden, ausreichend, um eine Gewässerunterhaltung entsprechend WRRL, WHG und WG LSA durchzuführen ? Wie schlüsseln sich die Einnahmen und die Aufgaben zur Gewässerunterhaltung je lfd. Meter auf? Wie hoch sind die Beiträge, die an die UHV abgeführt werden und wie hoch sind jeweils deren Ausgaben? Bitte jeweils pro UHV aufführen und getrennt nach Aufgaben. Grundsätzlich ja. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der Beiträge vorzunehmen . 4 Grundlage der Haushaltsführung ist ein jährlich im Voraus vom Vorstand aufzustellender und vom Ausschuss oder der Verbandsversammlung zu beschließender Haushaltsplan. Dieser gliedert sich grundsätzlich nach folgenden Kostenarten: - Einnahmen aus der vorjährigen Rechnung, Beiträge, Vermögensverwaltung, Zuschüsse und sonstige Einnahmen, - Ausgaben aus der vorjährigen Rechnung, Verwaltung, Unterhaltung und Betrieb , Vermögensverwaltung, Schuldendienst und sonstige Ausgaben. Eine detaillierte Aufteilung nach Einzelaufgaben erfolgt nicht. Der Landesregierung liegen lediglich die in der Anlage 2 erfassten statistischen Angaben zu Einnahmen und Ausgaben vor. Für einen ausgeglichenen Haushalt entspricht die Summe der Einnahmen grundsätzlich der Summe der Ausgaben. 9. Viele Kommunen bezeichnen den gegenwärtigen Erhebungsaufwand für die Beiträge von Grundstückseigentümern als sehr hoch. Welche Gründe gab es für die Umstellung auf die gegenwärtige Erhebungsgrundlage für die Beiträge? Welche Gründe gibt es, die gegen die vorherige Erhebungsgrundlage auf der Basis von Grundsteuerwerten sprechen? Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes vom 10.12.2009 wurden grundlegende Änderungen zur Beitragserhebung für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung eingeführt. Ziel dieser Änderungen war und ist eine verursachergerechtere und verwaltungsarme Erhebung der Beiträge. Die Anwendung des einfachen Flächenmaßstabs und die gleichzeitige verpflichtende Erhebung von Erschwernisbeiträgen führt zu einer deutlichen Verbesserung der Verursachergerechtigkeit. Gemäß § 56 Abs. 1 WG LSA können die Gemeinden, soweit sie sich nicht für eine andere Art der Finanzierung entscheiden, die Beiträge umlegen. Eine Finanzierung der Beiträge über die Grundsteuer ist als eine Art der Finanzierung möglich. 10. Plant die Landesregierung eine Änderung der Erhebungsgrundlage, die den Kommunen die Erhebung der Beiträge erleichtert? Die Erhebung der Beiträge erfolgt durch die Unterhaltungsverbände. Die Mitglieder , also die Städte und Gemeinden, können (gemäß § 56 Abs. 1 WG LSA) die an den UHV für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung abzuführenden Beiträge auf die Grundstückseigentümer umlegen. Die Gemeinden sollen künftig hinsichtlich des bei der Umlage entstehenden Verwaltungsaufwandes entlastet werden. Der in der Anhörung befindliche Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Wassergesetzes sieht vor, dass die Verwaltungskosten zu kalkulieren sind und 15 vom Hundert des umlagefähigen Beitrags nicht übersteigen dürfen. Darüber hinaus soll die Erhebung von Vorausleistungen zulässig sein und der Umlageschuldner konkretisiert werden. 5 11. Wie und durch wen werden die Unterhaltungsarbeiten der UHV überprüft? Die Unterhaltungsverbände arbeiten als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemeinsam mit den gemäß § 55 WG LSA in die Verbandsversammlung oder den Verbandsausschuss berufenen Eigentümern und Nutzern in einer funktionalen Selbstverwaltung. Art und Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen werden von den Mitgliedern und Berufenen durch Beschlussfassung bestimmt. Die Unterhaltungsverbände unterstehen der Rechtsaufsicht durch die untere Wasserbehörde, obliegen nicht der Fachaufsicht. Das bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde auf die Zweckmäßigkeit des Handelns der Unterhaltungsverbände keinen Einfluss nehmen kann. Sie können die Aufgabenerledigung jedoch dann beanstanden, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt. 12. Welche Probleme haben die UHV bei der Durchführung der Unterhal- tungsarbeiten an Gewässern? Die Gewässer sind Teil des Naturhaushaltes. Dies bedingt, dass die Unterhaltungspflichtigen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit prinzipiell Witterungseinflüssen und ihren Auswirkungen unterliegen. Extreme Starkregen- oder Hochwasserereignisse erfordern in der Folge oftmals schnelles Handeln und einen erhöhten Unterhaltungsaufwand. Darüber hinaus haben sich die einzelnen UHV aufgrund von unterschiedlicher naturräumlicher Lage, Gewässer- und Besiedelungsdichte und weiterer regionaler Besonderheiten mit differenzierten Alltagsproblemen auseinanderzusetzen . Zu den regelmäßigen Herausforderungen für die Verbände gehören: - Lösung von Interessenkonflikten zwischen Ansprüchen anliegender Flächen- nutzer und ökologischen Anforderungen zur Gewässerentwicklung, - Auseinandersetzung mit Eigentümern anliegender Grundstücke zur Freihaltung der Gewässerrandstreifen als Grundlage für die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen sowie - Durchführung von Maßnahmen in aufgrund naturschutzrechtlicher Anforde- rungen eng begrenzten Unterhaltungszeiten und damit verbundene Einengung der hydraulischen Spielräume zur Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. 13. Gibt es belastbare Daten über den chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer, die durch die UHV unterhalten werden? Kann man anhand der Daten eine Verbesserung/Verschlechterung des chemischen und ökologischen Zustandes erkennen? Die Informationen und Daten über den chemischen und ökologischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial aller berichtspflichtigen Gewässer nach EGWRRL sind in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe und Weser mit Stand vom 22.12.2009 enthalten. Zu den berichtspflichtigen Gewässern gehören auch die Gewässer 2. Ordnung. 6 Zusätzlich sind diese Informationen für Sachsen-Anhalt im Gewässerrahmenkonzept für das Land Sachsen-Anhalt, verfügbar unter www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de, dargestellt. Verbesserungen oder Verschlechterungen des chemischen und ökologischen Zustandes bzw. des ökologischen Potenzials werden mit der Zustandsbestimmung für den zweiten Bewirtschaftungsplan 2015 erkennbar. Dieser wird am 22.12.2015 veröffentlicht. Aussagen zur Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen wird der Zwischenbericht zum Umsetzung des Maßnahmenprogramms des ersten Bewirtschaftungsplans enthalten. Dieser liegt spätestens am 22.03.2013 in elektronischer Form vor. Die Beiträge für Sachsen-Anhalt werden unter www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de eingestellt. 14. Welche Gewässer und welche technischen Anlagen an Gewässern gibt es in Sachsen-Anhalt, die weder einer Wasserstraße, noch einem Gewässer erster oder zweiter Ordnung noch einem privaten Betreiber eindeutig zugeordnet werden können? Bitte tabellarisch unter Nennung des Landkreises aufführen. Grundsätzlich keine. Alle oberirdischen Gewässer (§ 1 Abs. 1 WG LSA i. V. mit § 2 WHG) in Sachsen -Anhalt sind ausgehend von ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung entweder der ersten oder der zweiten Ordnung zugeordnet (§ 3 WG LSA). Demzufolge kann es keine Gewässer geben, die nicht zugeordnet werden können. Im konkreten Einzelfall entscheidet die Wasserbehörde über die Zugehörigkeit und wem die Unterhaltungspflicht obliegt. Wasserwirtschaftliche Anlagen in den Gewässern, die der Abführung des Wassers dienen, werden von der Unterhaltungspflicht nach § 52 WG LSA umfasst und sind entweder vom LHW oder vom zuständigen UHV zu unterhalten und zu betreiben. Übrige technische Anlagen in und an Gewässern sind gemäß § 60 WG LSA vom Eigentümer oder, falls dieser nicht ermittelt werden kann, vom Nutznießer zu unterhalten. Diesbezügliche Übersichten liegen der Landesregierung nicht vor. 7 Anlage 1 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Wiederherstellung natürlicher Uferrandstreifen an der Untermilde - Versuchsstrecke bei Wustrewe P, B Untermilde MEL05OW13-00 erheblich verändert Rückbau Rudiment Untermilde bei Vahrholz (LP 1 - 9 und Bau) P, B Untermilde MEL05OW13-00 erheblich verändert Rückbau Untermildestau Bühne (LP 1 - 9 und Bau) P, B Untermilde MEL05OW13-00 erheblich verändert Rückbau Brücke Untermilde bei Mehrin (LP 1 - 9 und Bau) P, B Untermilde MEL05OW02-00 erheblich verändert Rückbau Brücke Untermilde bei Vienau (LP 1 - 9 und Bau) P, B Untermilde MEL05OW13-00 erheblich verändert Umbau Untermilde - Stau Zethlingen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Untermilde MEL05OW13-00 erheblich verändert Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung und von Uferrandstreifen im Stein- bach-Nord bei Löbitz (LP 1 - 9 und Bau) P, B Steinbach-Nord SAL05OW13-00 natürlich Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung und von Uferrandstreifen im Stein- bach-Nord südlich Osterfeld (LP 1 - 9 und Bau) P, B Steinbach-Nord SAL05OW13-01 natürlich Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung und von Uferrandstreifen im Stein- bach-Nord bei Großgestewitz - westlich (LP 1 - 9 und Bau) P, B Steinbach-Nord SAL05OW13-02 natürlich Studie zur Verbesserung der Durchgängigkeit und des Wasserhaushaltes des Tangers P ZV 021, 022, 002 Tanger, Lüderitzer Tanger, Mahlwinkler Tan- ger MEL04OW01; MEL04OW02-00; MEL04OW03-00, MEL04OW04-00 erheblich verändert Umbau Gloinedurchlass bei Magdeburgerforth nördlich A2 (LP 1 - 9 und Bau) P, B Gloine HAVOW12-00 natürlich Umbau Sohlabsturz Gloine bei Wassermühle Domröse und Einbindung eines Altarmes (LP 1 - 9 und Bau) P, B Gloine HAVOW12-00 natürlich Umbau Gloinedurchlass bei Magdeburgerforth südlich A2 (LP 1 - 9 und Bau) P, B Gloine HAVOW12-00 natürlich Umbau Stauanlage Gloine bei Magdeburgerforth zur Sohlgleite (LP 1 - 9 und Bau) P, B Gloine HAVOW12-00 natürlich Umbau Sohlgleite in der Gloine bei Dörnitz (LP 1 - 9 und Bau) P, B Gloine HAVOW12-00 natürlich Rückbau der Stauanlage Ummendorf (ehem. Belsdorf) (LP 1 - 9 und Bau) P, B Aller II. O WESOW03-00 natürlich Rückbau der Stauanlage Wefensleben (LP 1 - 9 und Bau) P, B Aller II. O WESOW03-00 natürlich 8 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Entschlammung Alte Elbe Lostau (LP 3 - 4) P Ehle MEL07OW01-00 natürlich Entschlammung Alte Sorge Pretzien (LP 1 - 4) P Wolpgraben/ Ehle MEL02OW06-00 erheblich verändert Entschlammung Niegripper Altkanal (LP 1 - 4) P Niegripper Altkanal HAVOW04-00 künstlich Renaturierung Ehle Loburg (LP 1 - 4) P Ehle MEL02OW03-00 erheblich verändert Grundlagenermittlung (LP 1 - 4) zur Renaturierung Fuhne bei Schortewitz P Fuhne SAL08OW07-00 erheblich verändert Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis / Mansfeld-Südharz 1. Bauabschnitt Zappendorf (LP 1 - 8 und Bau) P, B Laweke SAL06OW06-00 natürlich Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis / Mansfeld-Südharz 2. Bauabschnitt Schochwitz Bereich Schlossteich (LP 1 - 8 und Bau) P, B Laweke SAL06OW06-01 natürlich Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis / Mansfeld-Südharz 3. Bauabschnitt Schochwitz Lupp- und Koltermühle (LP 1 - 4) P Laweke SAL06OW06-02 natürlich Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis / Mansfeld-Südharz 4. Bauabschnitt Elbitz (LP 1 - 4) P Laweke SAL06OW06-00 natürlich Umbau eines Absturzbauwerkes im "Gutschbach" bei Steinbach und Errichtung einer Sohlgleite (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B Gutschbach SAL12OW04-00 erheblich ver-ändert Umbau eines vorhandenen Absturzbauwerkes im Gewässer "Steinbach" am Auslauf einer Brücke vor der Ortslage von Bad Bibra zur Sohlgleite (LP 1 - 4) P Steinbach SAL12OW04-00 erheblich ver-ändert Rückbau bewegliche Teile Augrabenstau Gladigau (LP 1 - 9 und Bau) P, B Augraben MEL05OW15-00 erheblich ver-ändert Rückbau Augrabenstau Lohne (LP 1 - 9 und Bau) P, B Augraben MEL05OW15-00 erheblich verändert Wiederherstellung natürlicher Ufer im Augraben bei Jeetze (LP 1 - 9 und Bau) P, B Augraben MEL05OW15-00 erheblich ver-ändert Rückbau von Verrohrungen im Rehainer Graben bei Rehain - Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung (2. BA) (LP 1 - 4) P Rehainer Graben SE04OW01-00 erheblich ver- ändert Rückbau von Verrohrungen im Jessen-GraboerGrenzgraben bei Grabo (LP 1 - 4) P JessenGraboer - Grenzgraben SE04OW04-00 erheblich ver-ändert Rückbau von Verrohrungen und Umbau eines Durchlasses im Haselbach bei Dietersdorf (LP 1 - 9 und Bau) P, B Haselbach SAL110W05-00 natürlich 9 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Umbau einer Stauanlage und Bau einer Sohlgleite in der Grunau bei Wuschlaub (LP 1 - 9 und Bau) P, B Grunau SAL05OW12-00 natürlich Rückbau von Sohlabstürzen und Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Grunau bei Muschwitz (LP 1 - 9 und Bau) P, B Grunau SAL05OW12-01 natürlich Rückbau von Querungsbauwerken und Herstellung natürlicher Ufer im Gostauer Graben sowie Mäandrierung des Gostauer Grabens bei Gostau (LP 4 - 9 und Bau) P, B Gostauer Graben SAL05OW12-00 natürlich Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung und von Uferrandstreifen in der Nautschke bei Wethau (LP 1 - 9 und Bau) P, B Nautschke SAL05OW13-00 natürlich Umbau einer Stauanlage in eine Sohlschwelle und Herstellung einer naturnahen Gewässerbett- führung in der Nautschke bei Gieckau (LP 1 - 9 und Bau) P, B Nautschke SAL05OW13-01 natürlich Rückbau Staubauwerk im Hasselbach in Kretzschau , Fuchslöcher (LP 5 - 8 und Bau) B 3.01 Hassel-bach SAL15OW04-00 erheblich ver- ändert Rückbau Staubauwerk im Thierbach zwischen Döschwitz und Kretzschau (LP 5 - 8 und Bau) B 4.01 Thier-bach SAL15OW06-00 erheblich verändert Rückbau Staubauwerk im Thierbach in Kirchsteitz, OL Siedlung (LP 5 - 8 und Bau) B 4.01 Thier-bach SAL15OW06-00 erheblich verändert Rückbau Staubauwerk in der Kleinen Schnauder bei Würchwitz (LP 5 - 8 und Bau) B 8.01 Lindenberger Schnauder SAL15OW09-00 natürlich Rückbau Staubauwerk im Hasselbach in Droyßig, Containerplatz (LP 5 - 8 und Bau) B 3.01 Hassel-bach SAL15OW04-00 erheblich verändert Rückbau Staubauwerk im Wilden Bach unterhalb Kuhndorf (LP 5 - 8 und Bau) B 9.00 Wilder Bach SAL15OW03-00 natürlich Rückbau Staubauwerk in der Schwennigke in Tröglitz (LP 5 - 8 und Bau) B 7.01 Schwen-nigke SAL15OW09-00 natürlich Rückbau Staubauwerk im Wilden Bach vor Rasberg (LP 5 - 8 und Bau) B 9.00 Wilder Bach SAL15OW03-00 natürlich Rückbau Staubauwerk im Gutenbornbach bei Ossig (LP 5 - 8 und Bau) B 10.04 Guten-bornbach SAL15OW07-00 natürlich Rückbau Staubauwerk im Klutzschbach bei Oelsen (LP 5 - 8 und Bau) B 8.15 Klutzsch-bach SAL15OW09-00 natürlich Rückbau einer Altstauanlage in der Rieh (IK 16) in Emden (LP 1 - 9 und Bau) P, B Beber MEL03OW14-00 natürlich Rückbau einer Altstauanlage in der Krummbeek (IK 43) in Bregenstedt (LP 1 - 9 und Bau) P, B Beber MEL03OW14-00 natürlich 10 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Umbau Durchlass in der Rieh (IK 16) bei Emden (LP 1 - 9 und Bau) P, B Beber Rieh Alten- hausen MEL03OW14-00 natürlich Rückbau der Stauanlage Erxleben (LP 1 - 9 und Bau) P, B Mittelgraben Erxleben WESOW04-00 erheblich verändert Revitalisierung Bomsdorfer Graben (LP 5 - 9 und Bau) P, B Ehle MEL02OW03-00 erheblich verändert Rückbau von drei Stauanlagen im Sollnitzbach (LP 1 - 4, Vermessung und Baugrundgutachten) P Sollnitzbach VM20W08-00 erheblich verändert Renaturierung des Schlackenbachs in Alsleben (LP 1 - 4) P Schlackenbach (WRRL Gewässer) SAL06 (SAL08OW03-00) erheblich verändert Rückbau einer Sohlschwelle und Wiederherstellung natürlicher Uferrandstreifen der Plötze bei Hohenedlau (LP 1 - 9 und Bau) P, B Plötze( WRRL Gewässer) SAL08 (SAL08OW10-00) erheblich ver- ändert Wiederherstellung natürlicher Uferrandstreifen der Ziethe bei Plömnitz (LP 1 - 9 und Bau) P, B Ziethe (WRRL Gewässer) SAL08 (SAL08OW08-00) erheblich verändert Renaturierung Angergraben Bernburg / OT Peißen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Angergraben (WRRL Ge- wässer) SAL06OW01-00 erheblich ver-ändert Renaturierung Bach aus Schackstedt (LP 1 - 9 und Bau) P, B Bach aus Schackstedt (WRRL Ge- wässer) SAL06OW02-00 erheblich ver-ändert Renaturierung Könnernscher Flutgraben (LP 1 - 9 und Bau) P, B Könnernscher Flutgraben (WRRL Ge- wässer) SAL08OW07-00 erheblich ver-ändert Umbau eines vorhandenen Absturzes im "Siedebach " vor der OL Pretitz (OT der Stadt Querfurt) zur Sohlgleite (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B Siedebach SAL12OW05-00 erheblich ver-ändert Umbau eines vorhandenen Wehres im Gewässer "Saubach" vor der Ortslage von Bad Bibra zur Sohlgleite (LP 1 - 4) P Saubach SAL12OW04-00 erheblich ver-ändert Rückbau der Verrohrung Johannesteichgraben Morsleben (LP 1 - 9 und Bau) P, B Johannesteichgra - ben/Aller WESOW02-00 natürlich Beseitigung der offenen Wasserführung in Betonelementen in U-Format im Mauergraben An- naburg (LP 1 - 4) P Mauergraben Annaburg SE04OW04-00 erheblich ver- ändert Beseitigung der Verrohrung im Kreuzstückengraben (LP 1 - 4) P Kreuzstü-ckengraben SE04OW01-00 natürlich Rückbau Staubauwerk in der Krake in der Ortslage Lobas (LP 5 - 8 und Bau) B 8.09 Krake SAL15OW09-00 natürlich Rückbau Staubauwerk in der Krake Wiese vor Lobas (LP 5 - 8 und Bau) B 8.09 Krake SAL15OW09-00 natürlich 11 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Grundriehe Nr. 1: Umbau Durchlass bei Süplingen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Bullengraben Grundriehe MEL03OW16-00 natürlich Grundriehe Nr. 2: Rückbau Stau bei Süplingen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Bullengraben Grundriehe MEL03OW16-00 natürlich Grundriehe Nr. 3: Umbau Stau zur Sohlgleite bei Süplingen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Bullengraben Grundriehe MEL03OW16-00 natürlich Grundriehe Nr. 4: Rückbau Stau bei Süplingen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Bullengraben Grundriehe MEL03OW16-00 natürlich Rückbau eines Absturzbauwerkes im Marienbach bei Dedeleben (LP 3 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B H 1.040 Ma-rienbach SAL180W12-00 erheblich verändert Beseitigung der Verrohrung im Graben 16 Axien (LP 1 - 4) P Graben 16 Axien EL03OW01-00 natürlich Renaturierung Strengbach OL Roitzsch Rückbau Verrohrung (LP 1 - 4) P Strengbach VM20W10-00 erheblich ver-ändert Renaturierung Bebitzer Graben (LP 1 - 9 und Bau) P, B Bebitzer Graben (WRRL Gewässer) SAL06OW01-00 erheblich ver-ändert Beseitigung der Verrohrung im Lachengraben Mönchenhöfe (LP 1 - 4) P Lachengraben Mönchenhöfe SE04OW01-00 natürlich Rückbau Secantsgrabenstau Wollenhagen (LP 1 - 9 und Bau) P, B Secantsgraben MEL05OW11-00 erheblich verändert Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Stimmecke am Abschlag von der Ecker, durch Rückbau eines verrohrten Gewässerabschnittes und Umbau eines Schützentafelwehres in der Stimmecke bei Stapelburg (LP 1 - 9 und Bau) 2. Priorität für UHV P, B Ecker/Stim-mecke WESOW18-01 erheblich ver- ändert Umbau Wehr im Goldbach bei Wegeleben 1. Priorität für UHV (LP 1 - 9 und Bau), LP 1 - 4 in 2012, LP 5 - 9 in 2013 P, B Goldbach SAL17OW28-00 erheblich ver-ändert Wehrumbau im Goldbach an der Pfeffermühle in Halberstadt (LP 1 - 9 und Bau) LP 1 in 2012, LP 2 - 9 in 2013 P, B Goldbach SAL17OW28-00 erheblich ver-ändert Naturnahe Gewässerentwicklung Gutenberger Bach, Saalekreis / Gemeinde Petersberg, OT Gu- tenberg (LP 1 - 8 und Bau) P, B Gutenberger Bach SAL06OW15-00 erheblich ver- ändert Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit im Goldbach in Langenstein, Untermühle (LP 1 - 4) P Lange Lache Kleindröben EL03OW01-00 natürlich 12 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Umbau Sohlabsturz und Sicherung der Niedrigwasserführung durch Erneuerung der Überlaufschwelle am Beiläuferabschlag im Goldbach bei Langenstein/Goldbachwanderweg (LP 1 - 4) P Maukscher Feldgraben EL03OW01-00 natürlich Umbau des Verteilerbauwerkes in der Jeetze bei Beetzendorf (Stau Nr. 214) mit Funktionserhalt. Wasserverteilung und Herstellung der ökologi- schen Durchgängigkeit in der Jeetze, mit Prüfung der Wasserbilanz für den Park und der FFH- Verträglichkeit P, B 1.810/000 Jeetze MEL06OW03-00 erheblich ver- ändert Umbau des Verteilerbauwerkes Beeke / Kalter Graben mit Funktionserhalt Wasserverteilung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit P, B 1.600/000 Molmker Bach MEL06OW14-00 natürlich Wiederanschluss eines Altarmes der Sarre bei Bottmersdorf (LP 1 - 9 und Bau) P, B Sarre SAL19OW06-00 erheblich ver-ändert Renaturierung des Geesgrabens bei Klein Wanzleben (LP 1 - 4) P Geesgraben SAL19OW03-00 erheblich ver-ändert Renaturierung Beek im Bereich von Hecklingen (LP 1 - 4) P Beek SAL19OW15-00 erheblich verändert vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Nr. 1 im Parallel- graben und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich angrenzender Brücke P, B 1.001/000 Pa-rallelgraben MEL06OW22-00 erheblich ver- ändert Umgestaltung des Absturzbauwerkes in eine Sohlgleite in den Großen Graben Kalbke-Bach Rohrsheim (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B H 1.038 Kalb-ke-Bach SAL180W11-00 erheblich ver- ändert Umgestaltung eines Absturzbauwerkes in eine Sohlgleite in der Aue (Deersheimer Aue) bei Hes- sen (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B H 1.027 Aue (Deersheimer Aue) SAL180W10-00 erheblich ver-ändert Rückbau von Betonelementen und Verrohrungen sowie Öffnung des alten Dammes der Kohlebahn Wirbke Harbke (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B 1009 Wirbke SAL 180W13-00 erheblich ver-ändert Grundriehe Nr. 5: Umbau Durchlass bei Süplingen (LP 1 - 9 und Bau) LP 1-4: 2012, ab LP 5: 2013 P, B Bullengraben Grundriehe MEL03OW16-00 natürlich Grundriehe Nr. 6: Umbau Durchlass bei Süplingen (LP 1 - 9 und Bau) LP 1-4: 2012, ab LP 5: 2013 P, B Bullengraben Grundriehe MEL03OW16-00 natürlich 13 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzen Stauanlage Stau Nr. 258 in der Purnitz nördlich Klötze und Herstellung der öko- logischen Durchgängigkeit P, B 1.830/000 Purnitz MEL06OW06-00 erheblich ver- ändert vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 259 in der Purnitz nördlich Klötze und Herstellung der öko- logischen Durchgängigkeit P, B 1.830/000 Purnitz MEL06OW06-00 erheblich ver- ändert Studie" Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Alten Elbe Kreuzhorst" (Planungsleistung) P Alte Elbe MEL02OW04-00 erheblich verändert Vollständige Beseitigung des Schöpfwerkes Kleindröben einschließlich aller Bauwerke außerhalb der durch die Agrargenossenschaft Kleindröben genutzten Trafostation, sowie ober- und un- terirdischer Anlagen (LP 1 - 4) P Goldbach SAL17OW28-00 erheblich ver-ändert Vollständige Beseitigung des Schöpfwerk Mauken einschließlich aller Bauwerke sowie ober- und unterirdischer Anlagen (LP 1 - 4) P Goldbach SAL17OW28-00 erheblich ver-ändert Renaturierung Ehle Loburg (LP5-9 und Bau) B Ehle MEL02OW03-00 erheblich ver-ändert Entschlammung Alte Elbe Lostau (LP5-9 und Bau) B Ehle MEL07OW01-00 natürlich Rückbau von drei Stauanlagen im Sollnitzbach (LP 5 - 9 und Bau) B Sollnitzbach VM20W08-00 erheblich verändert Renaturierung Strengbach OL Roitzsch Rückbau Verrohrung(LP5-9 Bau) B Strengbach SAL08OW13-00 erheblich verändert Umbau Untermilde - Stau Mehrin (LP 5 - 9 und Bau) Mehrin - Vienau (Flurneuordnungsverfahren) B Untermilde MEL05OW02-00 erheblich ver-ändert Umbau Untermilde - Stau Butterhorst (LP 5 - 9 und Bau) Altmersleben - Gemarkung Butterhorst (Flurneuordnungsverfahren ) B Untermilde MEL05OW13-00 erheblich ver-ändert Stauanlage (Kemberger Flieth) Nr. 56 Rotta P, B K 001 EL03OW06-00 natürlich Rückbau von zwei Stauanlagen (LP 1-9 Bau) P, B Ostfuhne VM20W09-00 künstlich Ersatz eines Straßendurchlasses DN 600 durch ein Rahmenprofil B/H = 1,5/1,0 m. Mit der Maß- nahme kann die ökologische Durchgängigkeit des Molmker Baches im Oberlauf verbessert werden. Es erfolgt ein Biotopverbund (Erlenbruchwald, Teiche mit Grünland). P, B Molmker Bach MEL06OW14-00 natürlich vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 283 in der Hartau östlich Rohrberg und Herstellung der öko- logischen Durchgängigkeit P, B 1.850/000 Hartau MEL06OW05-00 erheblich ver- ändert 14 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 298 in der Hartau südlich Lüdelsen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich der an- grenzenden Brücke P, B 1.870/006 Hartau MEL06OW05-00 erheblich ver- ändert vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 299 in der Hartau südlich Lüdelsen und Herstellung der öko- logischen Durchgängigkeit P, B 1.870/006 Hartau MEL06OW05-00 erheblich ver- ändert Rückbau von Stauanlagen und Umbau von Rohrdurchlässen im Flutgraben/ Graben 23 bei Eders- leben (LP 1 - 4) P Flutgraben SAL11OW01-05 künstlich Renatuierung begradigter Gewässerabschnitte am Flutgrabens/Graben 23 bei Edersleben (LP 1 - 4) P Flutgraben SAL11OW01-05 künstlich Rückbau von Anlagen im Gewässer, Umbau von Rohrdurchlässen, Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung am Breitunger Bach bei Breitungen (LP 1 - 4) P Breitunger Bach SAL11OW05-00 natürlich Renaturierung Teiche Forst Stolberg (LP 1 - 9 und Bau) (Renaturierung Schmale Lude) P, B Schmale Lude SAL11OW05-00 natürlich Wiederanschluss des KK20 an den Secansgraben bei Niendorf und Rückbau einer Stauanlage (Planung und Bau) P, B Ohre MEL03OW03-00 künstlich Wiederanschluss des langen und kurzen Peißtengrabens an den Allerkanal bei Breitenrode (Planung und Bau) P, B Ohre MEL03OW03-00 künstlich Umbau von 4 Sohlabstürzen im "Saubach" zwischen den Orten Saubach und Bad Bibra, lfd. Nr. 393 (LP1-9) Planung und Bau P, B Saubach SAL12OW04-00 erheblich ver-ändert Stauanlagen (Kleiner Mühlbach) Nr. 20, Nr. 22 Zörnigall P, B Z 022 EL03OW13-00 natürlich Stauanlagen (Zahnabach) Nr. 15 Jahmo, Nr. 28 Köpnick, Nr. 29 Köpnick P, B Z 001 EL03OW13-00 natürlich Stauanlagen (Landwehr) Nr. 1, Schnellin, Eutzsch P, B L 001 EL03OW05-00 erheblich verändert Stauanlagen (Pretzscher Bach) 1, 2 Horstmühle, 3 Splau P, B P 001 EL03OW14-00 erheblich verändert Stauanlagen (Drainingsbach) Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 9, Nr. 11, Nr. 16, Nr. 22 Rahnsdorf P, B Z 082 EL03OW13-00 natürlich Konzept Stauanlagenrückbau / ökol. Durchgängigkeit P Stillingsgraben VM20W01-00 natürlich Naturnahe Umgestaltung des Secansgraben zwischen Lockstedter Drömling und Niendorf (Planung und Bau) P, B Ohre MEL03OW03-00 künstlich 15 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Genehmigungsplanung "Wiederanbindung der Jeggauer Beetgräben an den Flöthgraben" (LP 1 - 4) P Ohre MEL03OW03-00 künstlich Rückbau eines Wehres im "Saubach" vor der OL Bad Bibra und Herstellung eines mäandrierenden Gewässerverlaufes mit mehreren kleinen Gleiten, lfd. Nr. 391 (LP 1 - 4) P Saubach SAL12OW04-00 erheblich ver-ändert Beseitigung vorhandener Abstürze und Schaffung eines mäandrierenden Gewässerverlaufes im "Steinbach" vor der OL Bad Bibra, lfd. Nr. 389 (LP 1 - 4) P Steinbach SAL12OW04-00 erheblich ver-ändert Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Wiederanbindung des Unterlaufes Brödelgraben VM02OW09-00 künstlich Renaturierung der Alten Dumme (HOAI Objektplanung und weitere Planungsleistungen) P Alte Dumme MEL06OW23-00 natürlich vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 182 im Röthenbach östliche Peckensen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit P, B 1.606/000 Rö-thenbach MEL06OW15-00 erheblich ver- ändert vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 183 im Röthenbach östlich Peckensen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit P, B 1.606/000 Rö-thenbach MEL06OW15-00 erheblich ver- ändert vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 151 in der Beeke nördlich Wallstawe und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich an angrenzender Wegbrücke P, B 1.416/000 Beeke MEL06OW12-00 erheblich ver- ändert Rückbau Stauanlage P,B Schlangen-graben VM02OW09-00 künstlich Rückbau eines Absturzbauwerkes und Rückbau von Betonelementen sowie Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung im Marien- bach Ortslage Dedeleben (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B H 1.040 Ma-rienbach SAL180W12-00 erheblich ver- ändert Umgestaltung der Doppelverrohrung in einen Rechteckdurchlass am Heinrichschwarzgraben bei Hornhausen (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B 1020/1 Hein-richschwarzgr. SAL180W23-01 erheblich ver- ändert Rückbau eines Absturzbauwerkes an der Kummmühle und Umgestaltung in eine Sohlgleite um die Mühle Marienbach bei Dedeleben (Abschlagbauwerk zum Mühlengraben) (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) P, B H 1.040 Ma-rienbach SAL180W12-00 erheblich ver- ändert 16 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Herstellung des offenen Grabenprofils und Rückbau der Rohrleitung Lausebach VM02OW08-00 erheblich verändert vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 260 in der Purnitz nördlich Klötze und Herstellung der öko- logischen Durchgängigkeit P, B 1.830/000 Purnitz MEL06OW06-00 erheblich ver- ändert Wiederanbindung abgetrennter Helmealtarms (nach Machbarkeitsstudie 323211000032) LP 1 - 9 und Bau P, B Helme SAL11OW06-00 erheblich verändert Rückbau von Querungsbauwerken und Herstellung natürlicher Ufer im Augraben sowie Mäandrierung und Anbindung von Altarmen des Augra- bens bei Dölkau-Kötschlitz, Stadt Leuna P, B Augraben SAL05OW04-00 erheblich ver-ändert Rückbau von Querungsbauwerken und Herstellung natürlicher Ufer im Klinkengraben sowie Mäandrierung des Klinkengrabens bei Zschöcher- gen-Dölkau, Stadt Leuna P,B Klinkengraben SAL05OW04-00 erheblich ver-ändert Rückbau von Querungsbauwerken und Herstellung natürlicher Ufer im Klinkengraben bei Zwei- men, Stadt Leuna P, B Klinkengraben SAL05OW04-00 erheblich ver-ändert Renaturierung Bach von Schackenthal P, B Bach von Schackenthal SAL07OW01-00 erheblich ver- ändert Schaffung der Ökol. Durchgängigkeit Verbindungsgraben zwischen Kleiner Graben und Bei- läufer zum Schiffgraben P, B Kleiner Graben 045-02- 00, Verbin- dungsgraben 045-01- 02/Dorfgraben 045-02-06, Beiläufer zum Schiffgraben 045-01-00 WESOW25-00 erheblich ver-ändert Rückbau vorhandener Gewässerverrohrung und Herstellung eines offenen Grabenprofils mit Anlage eines Biotops Dornbuschgraben Sommersdorf LP 1 -9, Örtliche Bauüberwachung, Bau) P, B Dornbusch-graben SAL18OW13-00 erheblich verändert Herstellung Durchgängigkeit Bläserngraben (LP 1-9 Bau) P, B Bläserngraben VM02OW03-00 künstlich Umgestaltung eines unterdimensionierten Durchlasses in einen Rechteckdurchlass Fillergraben bei Oschersleben (Planungsleistung, örtliche Bauüberwachung, Bau) P, B Fillergraben SAL 180W01-00 künstlich Rückbau einer Stauanlage und Wiederherstellung der Grabensohle und Böschung im linken Beiläu- fer bei Neuwegersleben (Bau) B linker Beiläu-fer SAL 180W01-00 künstlich 17 Vorhabensbezeichnung P - Planung B - Bau Gewässer OWK Einstufung des OWK Naturnahe Gewässerentwickling Schlenze und Nebengräben 1. Bauabschnitt Thaldorfer Bach von Einmündung Schlenze/Friedeburgerhütte bis Ortsmitte Thaldorf (Planungsleistung und Bau) P, B Thaldorfer Bach SAL06OW04-00 erheblich verändert Naturnahe Gewässerentwicklung Schlenze und Nebengräben 2. Bauabschnitt Lohbach von Einmündung Schlenze bis Ortseingang Gerbstedt und Teilabschnitt "An der Wischke" (Planungsleistung und Bau) P, B Lohbach SAL06OW04-00 erheblich verändert Naturnahe Gewässerentwicklung Schlenze und Nebengräben 3. Bauabschnitt Schlenze von Ortsausgang Adendorf bis Zabenstedt Einmündung Lohbach (Planungsleistung und Bau) P, B Schlenze SAL06OW04-00 erheblich verändert Pilotvorhaben Durchgängigkeit Oberlauf Uchte (Wassermühle Staats (LP4, LP5-9, Bau) P,B Uchte MEL05OW17-00 erheblich verändert Naturnahe Gewässerentwicklung Zickeritzer Bach von Einmündung Saale bis Ortseingang Zi- ckeritz (Planungsleistung und Bau) P, B Zickeritzer Bach SAL06OW01-00 erheblich verändert Rückbau von Betonelementen und Verrohrungen sowie Ereneuerung einer Überfahrt Burgtalgra- ben bei Sommersdorf (Planungsleistung, örtliche Bauüberwachung und Bau) P, B Burgtalgraben SAL18OW13-00 erheblich verändert 18 Anlage 2 Einnahmen und Ausgaben der Unterhaltungsverbände Unterhaltungsverband Beiträge 2011: a) in € pro hai b) in € pro EW Rechnerische Kostenhöhe in € pro lfd. m Gewässerlänge Jeetze a) 8,23 b) 2,19 0,62 Seege-Aland a) 11,61 b) 5,14 0,44 Milde-Biese a) 7,50 b) 2,13 0,44 Uchte a) 12,00 b) 1,15 0,49 Obere Ohre a) 7,99 b) 2,68 0,45 Aller a) 7,50 b) 1,81 0,62 Untere Ohre a) 5,38 b) 0,76 0,72 Tanger a) 10,61 b) 3,22 1,00 Großer Graben a) 9,00 b) 1,46 0,55 Ilse/Holtemme a) 7,16 b) 0,77 0,77 Untere Bode a) 6,58 b) 1,18 1,06 Elbaue a) 5,35 b) 0,39 0,34 Trübengraben a) 9,37 b) 4,25 0,64 Stremme/Fiener Bruch a) 8,36 b) 2,36 0,62 Ehle/Ihle a) 8,36 b) 2,36 0,71 Selke/Obere Bode a) 4,87 b) 0,55 0,70 Wipper-Weida a) 6,25 b) 0,80 0,61 Helme a) 7,22 b) 1,39 0,57 Untere Unstrut a) 6,64 b) 1,31 0,76 Untere Saale a) 8,64 b) 0,81 1,28 Mittlere Saale/Weiße Elster a) 7,44 b) 0,52 1,17 19 Unterhaltungsverband Beiträge 2011: a) in € pro hai b) in € pro EW Rechnerische Kostenhöhe in € pro lfd. m Gewässerlänge Weiße Elster a) 8,34 b) 0,71 0,73 Schwarze Elster a) 6,69 b) 0,70 1,21 Mulde a) 7,99 b) 2,19 0,72 Nuthe/Rossel a) 6,98 b) 1,51 0,95 Fläming-Elbaue a) 9.95 b) 1,07 0,80 Taube-Landgraben a) 7,91 b) 0,52 0,89 Westliche Fuhne-Ziethe a) 7,08 b) 1,12 1,14 i Beitrag setzt sich gemäß § 55 Abs. 3 WG LSA zusammen aus Flächenbeitrag pro ha und Erschwernisbeitrag pro Einwohner