Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1320 19.07.2012 (Ausgegeben am 19.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Drohnen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7528 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach aktuellen Medienberichten werden sowohl von der Bundespolizei als auch in einzelnen Bundesländern zur „Überwachung und Aufklärung“ sowie zur „gezielten Personensuche“ unbemannte Luftfahrzeuge, sog. Drohnen, eingesetzt. Es soll sich dabei bezogen auf die vergangenen zwei Jahre bundesweit um rund 500 Einsätze handeln. So unter anderem die Berichtserstattung der „Berliner Morgenpost“, der „Welt“ und „der Freitag“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung beantwortet die Kleine Anfrage mit Verweis auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag - Drucksache 17/8335. In der Beantwortung dieser Anfrage wird durch die Bundesregierung dargestellt, dass über 500 Anträge bei den Landesluftbehörden im Bundesgebiet gestellt wurden. Diese Anträge wurden vorwiegend durch gewerbliche Stellen gestellt. In der Kleinen Anfrage wird als Vorbemerkung mitgeteilt, dass Bundespolizei und einzelne Bundesländer unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial System (UAS)) eingesetzt haben. Aufgrund der Vorbemerkung des Fragenden wird mitgeteilt, dass die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt bisher weder eigene noch UAS Dritter zum Einsatz gebracht hat. 2 1. Wurden im Luftraum über dem Gebiet Sachsen-Anhalts bereits unbemannte Luftfahrzeuge zur „Überwachung und Aufklärung“ sowie zur „gezielten Personensuche“ oder zu anderen Zwecken durch Behörden des Landes, des Bundes oder anderer Bundesländer eingesetzt? Wann geschah dies erstmals? Nach Kenntnis der Landesregierung haben Behörden des Landes SachsenAnhalt bisher keine UAS eingesetzt. Zu Einsätzen von Behörden des Bundes oder anderer Bundesländer liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . 2. Wurden im Luftraum über dem Gebiet Sachsen-Anhalts im Zeitraum der letzten zwei Jahre bis heute solche unbemannten Luftfahrzeuge zur „Überwachung und Aufklärung“ sowie zur „gezielten Personensuche“ oder zu anderen Zwecken durch Behörden des Landes, des Bundes oder anderer Bundesländer eingesetzt? Wenn ja, um wie viele Einsätze handelt es sich dabei? Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 3. Was war der konkrete Grund und Anlass der Einsätze? Bitte jeweils einzeln nach Einsatz, Anlass, Dauer, durchführender Behörde und Kosten getrennt auflisten. Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Einsätze jeweils durchge- führt? Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 5. Ist das Land Sachsen-Anhalt im Besitz entsprechender unbemannter Luftfahrzeuge oder besteht die Absicht, solche anzuschaffen? Wenn ja, um welche Systeme handelt es sich dabei? Bitte im Einzelnen nach Typ und Einsatzmöglichkeit sowie technischer Ausstattung aufführen. Nein. 6. Wurden im Zeitraum der letzten zwei Jahre Dritten-Einsätze unbemannter Flugzeuge durch Behörden des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und/oder entsprechende Einsätze durch Dritte durchgeführt? Wenn ja, wer führte entsprechende Einsätze durch, in wie vielen Fällen und aus welchem Anlass? Bitte im Einzelnen angeben. Im Zeitraum der letzten zwei Jahre (01.06.2010–28.06.2012) wurden 20 Allgemeinerlaubnisse und 7 befristete Einzelerlaubnisse (standortbezogen) an Firmen bzw. Einzelpersonen zur Gewerbeausübung zum Zweck der Anfertigung von Luftbildern und Anfertigung von Filmaufnahmen mit UAS erteilt. 3 7. Unter welche behördliche Verantwortung fallen die Genehmigung und der Einsatz der angesprochenen unbemannten Luftfahrzeuge? Anträge zum Einsatz der UAS, sofern diese nicht unter § 30 Absatz 1 LuftVG eingeordnet werden, fallen unter den Genehmigungsvorbehalt durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt. Der Einsatz von UAS für Polizeibehörden erfolgt auf der Grundlage des § 30 Absatz 1 LuftVG.