Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1329 31.07.2012 (Ausgegeben am 31.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Personaleinsatz der Landesbediensteten nach Qualifizierung zur/zum Informatikerin /er/E-Administration im Zuge der Schließung des Landesrechenzentrums und den möglichen Beitritt zum Dataport Staatsvertrag Kleine Anfrage - KA 6/7534 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Hochschule Harz bildet im internen Studiengang Informatik/E-Administration Bedienstete des Landes aus. Diese Qualifizierungsmaßnahme dient der Sicherstellung des steigenden Bedarfes in der Landesverwaltung an IT-Personal. Das Studium erfolgt ohne Unterbrechung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses und soll die Absolventinnen und Absolventen zukünftig befähigen, qualifizierte Tätigkeiten in der IT-Landesverwaltung wahrzunehmen. Neuanstellungen sollten nach Ansicht der Landesregierung im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes weitestgehend vermieden werden. Aus diesem Grunde sollen die Absolventinnen und Absolventen des oben genannten Studienganges eine Anstellung im Landesrechenzentrum erhalten. Den Landesbediensteten wurde daher nach erfolgreicher Qualifizierung zum gehobenen Dienst eine Abordnung in das Landesrechenzentrum in Aussicht gestellt. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Der Studiengang „Informatik/E-Administration“ an der Hochschule Harz wird seit April 2007 durchgeführt. Der 5. (und bislang letzte) Studiendurchlauf mit Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt hat am 14. März 2011 begonnen. Zwischen den Landesbediensteten und dem Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt/PersonalServiceCenter, wurden für die Teilnahme 2 am Bachelor-Studiengang Vereinbarungen (im Folgenden: Fortbildungsvereinbarung ) geschlossen. Darin verpflichtet sich das Land, die Kosten des Studiums zu tragen . Die Beschäftigten verpflichten sich, das Beschäftigungsverhältnis nicht vor Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss des Studiums zu beenden. Gemäß § 3 der Fortbildungsvereinbarung folgt aus der Teilnahme am Studium kein Anspruch auf Übertragung eines höherwertigen Arbeitsplatzes/Dienstpostens bzw. auf Höhergruppierung /Beförderung. Gemäß § 4 der Fortbildungsvereinbarung haben sich die Beschäftigten damit einverstanden erklärt, nach Abschluss des Studiums eine Aufgabe entsprechend der neuen Qualifikation in der Landesverwaltung zu übernehmen. 1. Wie viele Absolventinnen und Absolventen wurden bisher in dem oben genannten Studiengang ausgebildet und wo wurden diese nach ihrer Qualifikation im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt eingesetzt? Insgesamt haben 28 Landesbedienstete den Studiengang (Stand 20. Juni 2012) erfolgreich absolviert. Die Absolventen wurden nach Abschluss wie folgt verwendet: Dienststelle Anzahl MI/ Technisches Polizeiamt 4 MI/ Statistisches Landesamt 2 MF/ Landesrechenzentrum 6 MF 1 MJ/ Oberlandesgericht Naumburg/ ADV-Stelle 4 MJ/ Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen 1 MW 2 MLU/ Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 1 MLV/ Landesamt für Vermessung und Geoinformation 6 MK/ Landesschulamt 1 2. Wie viele Landesbedienstete befinden sich derzeit auf Abordnung im Stu- diengang Informatik/E-Administration? Derzeit sind 24 Landesbedienstete zur Teilnahme am Studiengang an die Hochschule Harz abgeordnet. 3. Wie viele Bedienstete sollen nach Auffassung der Landesregierung in dem Studiengang künftig qualifiziert werden, um dem bevorstehenden Fachkräftemangel vorzubeugen? Der 5. Studiengang endet im Februar 2014. Eine Fortführung der Qualifizierungsmaßnahme durch die Personalvermittlungsstelle im Ministerium der Finanzen ist abhängig von der Bedarfsentwicklung innerhalb der Landesverwaltung . 3 4. Wohin plant die Landesregierung - nach einer Externalisierung - diejenigen Landesbediensteten zu beschäftigen, die unter Zusage zur Abordnung in das Landesrechenzentrum ihr Studium an der Hochschule Harz aufnahmen? Eine Zusage zur Abordnung an das Landesrechenzentrum wurde nicht gegeben . Auf § 4 der Fortbildungsvereinbarung wird hingewiesen. 5. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass den Bediensteten, die sich durch das Studium vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst qualifizierten, geeignete Anstellungen entsprechend ihrer Qualifikation - nach einer Externalisierung bzw. Wegfall der Stellen des gehobenen Dienstes im Landesrechenzentrum - zugesprochen werden? Wie viele Bedienstete des mittleren, nun gehobenen Dienstes, betrifft dies? Gemäß § 3 der Fortbildungsvereinbarung besteht kein Anspruch auf Übertragung eines höherwertigen Arbeitsplatzes/Dienstpostens. Die landesinterne Vermittlung von qualifiziertem Personal ist Aufgabe der Personalvermittlungsstelle (PVS) im Ministerium der Finanzen. 6. Wie viele Stellen des gehobenen Dienstes würden bei einer Externalisie- rung des Landesrechenzentrums wegfallen, die durch dieses Aufbaustudium zusätzlich im öffentlichen Dienst erworben worden sind? Vergleiche Antwort zu Frage 5. 7. Wie viel kostet der Landesverwaltung die Abordnung zum Studium Infor- matikerin/Informatiker/E-Administration pro Angestellten? Für die Durchführung des Studiums fallen durchschnittlich 18.140 € pro Teilnehmer an. Dabei berücksichtigt werden die mit der Hochschule Harz vereinbarten Entgelte pro Studiendurchgang sowie die Gesamtteilnehmerzahl an Landesbediensteten einschließlich der Teilnehmer, die das Studium nicht erfolgreich abschließen konnten. Weitere Kosten der Abordnung fallen durch die Gewährung von Trennungsgeld/Umzugskosten an. Diese Kosten sind abhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Teilnehmers. 8. In welchen Bereichen der Landesverwaltung sollen die künftigen Absol- ventinnen und Absolventen nach einer Externalisierung des Rechenzentrums eingesetzt werden? Soweit die Absolventen nicht innerhalb ihrer bisherigen Dienststelle einer qualifikationsgerechten Verwendung zugeführt werden, erfolgt eine Vermittlung über die PVS. 9. Könnten die aktuellen Pläne der Landesregierung betreffend einer Exter- nalisierung von IT-Dienstleistungen die zugesicherte Aussicht der betreffenden Landesbediensteten auf eine Anstellung im Landesrechenzentrum konterkarieren? Vergleiche Antwort zu Frage 4 und 5.