Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/133 20.06.2011 (Ausgegeben am 22.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Entbürokratisierung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens technischer Gebäudeausrüstungen Kleine Anfrage - KA 6/7015 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag führen die Koalitionspartner aus, in Kooperation mit heimischen Solarfirmen und Forschungseinrichtungen Modellprojekte anzustreben, mit welchen die Installation von Photovoltaikanlagen im privaten Sektor sowie bei öffentlichen Gebäuden einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leistet (siehe S. 30 Koalitionsvertrag). Weiterhin führen die Koalitionspartner aus, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung sowie die Verfahrensabläufe bei den genehmigungsfreien Vorhaben in Hinblick auf Rechtssicherheit, Klarheit, Bürgerfreundlichkeit und Kosten für Bauherrn sowie einer kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung zu evaluieren sind (siehe S. 53 Koalitionsvertrag). In Sachsen-Anhalt regelt § 60 Abs. 1, Nr. 2 BauO LSA die Verfahrensfreiheit für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung. Hierbei handelt es sich um die gleichlautende Regelung des § 61 Abs. 1, Nr. 2 der Musterbauordnung. Der Freistaat Bayern hat im Zuge der Novellierung seiner Bauordnung, Energiegewinnungsanlagen Photovoltaikanlagen entkoppelt von dem Tatbestandsmerkmal technische Gebäudeausrüstung . Da Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung dem Gebäude dienen müssen, dem sie baulich und/oder funktional zugeordnet sind, wird durch die Aufführung der Energiegewinnungsanlagen unter einer gesonderten Nummer klargestellt, dass der durch diese Anlagen gewonnene Strom nicht ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden muss, sondern auch in das Netz eingespeist werden darf. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Bestehen bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen im privaten Sektor sowie bei öffentlichen Gebäuden als Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien bereits Kooperationen mit heimischen Solarfirmen und Forschungseinrichtungen, gibt es ggf. bereits Modellprojekte bzw. bestehen konkrete Planungen für Kooperationen und Modellprojekte? Wenn dies der Fall ist, welche? Zurzeit bestehen keine Kooperationen der Landesregierung mit heimischen Solarfirmen und Forschungseinrichtungen und auch keine konkreten Planungen für Kooperationen und Modellprojekte bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen im privaten Sektor sowie bei öffentlichen Gebäuden als Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien. Mangels empirischer Datenbasis liegen auch keine amtlichen Informationen zu Unternehmensverbindungen oder Formen der Zusammenarbeit sowie Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und PV-lnstallateuren vor. 2. Wie steht die Landesregierung zur Modernisierung des § 60 Abs. 1, Nr. 2 BauO LSA analog der Novellierung des Artikels 57 Abs. 1 Nr. 3 BayBO? Im Rahmen der anstehenden Evaluierung werden die Bestimmungen der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - so auch die Regelungen zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben - im Hinblick auf Rechtssicherheit, Klarheit, Bürgerfreundlichkeit und Kosten für Bauherren sowie einer kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand gestellt. Erst nach Bewertung der Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens sind Aussagen zu detaillierten Änderungsvorschlägen der Landesregierung möglich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung Anpassungsbedarf im Bauordnungsrecht besteht. Dabei können auch verfahrens- und materiellrechtliche Erleichterungen für bauliche Anlagen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien Berücksichtigung finden.