Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1334 02.08.2012 (Ausgegeben am 02.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brandschutz und Brandbekämpfung bei Photovoltaikanlagen Kleine Anfrage - KA 6/7532 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegen in Sachsen-Anhalt landesweit einheitliche und verbindliche Rege- lungen für den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung bei Photovoltaikanlagen vor? Falls ja, welche sind dies? Ja. Für Photovoltaikanlagen, die entsprechend § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Bauordnung für das Land Sachsen-Anhalt (BauO LSA) mit dem Boden verbunden sind, finden die BauO LSA sowie Vorschriften, die aufgrund der BauO LSA gelten , Anwendung. Spezielle Verhaltensweisen für die Brandbekämpfung bei Photovoltaikanlagen werden am IBK Heyrothsberge auf Grundlage der DIN VDE 0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung an elektrischen Anlagen“, der GUV-I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“ und der „Handlungsempfehlungen Photovoltaikanlagen - Vorgehensweise im Schadensfall für stromerzeugende Solaranlagen“ vom Deutschen Feuerwehrverband gelehrt. 2. Falls nein, beabsichtigt die Landesregierung, landesweit einheitliche Re- gelungen zu erarbeiten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung landesweit einheitliche Regelungen erstellen? Wann ist mit Vorlage entsprechender Regelungen zu rechnen? Wie wird die Landesregierung das Ergebnis öffentlich machen? Die Landesregierung beabsichtigt, Ergänzungen zu den Anforderungen des Brandschutzes an Solaranlagen, also auch zu Photovoltaikanlagen, in der 2 BauO LSA vorzunehmen. Die Einbringung eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs ist für 2013 geplant. 3. Liegen der Landesregierung konkrete Informationen vor, aus denen her- vorgeht, dass Brände von Gebäuden auf Photovoltaikanlagen zurückzuführen sind? Falls ja, bitte genaue Anzahl nachgewiesener Fälle in Sachsen -Anhalt in den letzten fünf Jahren angeben. Ist der Landesregierung darüber hinaus bekannt, wie viele Fälle es bundesweit gab? Wenn ja, wie hoch war die Anzahl in den letzten fünf Jahren? Der Landesregierung liegen keine konkreten Informationen zu Bränden von Gebäuden , die auf eine Photovoltaikanlage zurückgeführt werden können, im Land Sachsen-Anhalt oder bundesweit vor. 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob es in den vergangenen fünf Jahren in Sachsen-Anhalt zu Unfällen von Feuerwehrmännern und -frauen bei der Brandbekämpfung von Photovoltaikanlagen gekommen ist? Bitte ggf. die Zahl und Art der Unfälle pro Jahr für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln und ausführen. Der Landesregierung sind keine Unfälle von Feuerwehrmännern und –frauen bei der Brandbekämpfung an Gebäuden mit Photovoltaikanlagen bekannt. 5. Welche Aus- und Weiterbildungsangebote hält das Land Sachsen-Anhalt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK) für Feuerwehren vor, um sich mit den Spezifika des Brandschutzes und der Brandbekämpfung bei Photovoltaikanlagen vertraut zu machen? Im letzten Jahr wurden drei zusätzliche Tagesseminare zum Thema am IBK Heyrothsberge durchgeführt. Daran nahmen 529 Einsatz- und Führungskräfte der Feuerwehren teil. Zusätzlich stehen alle Seminarunterlagen auf den Internetseiten des IBK Heyrothsberge zum Herunterladen bereit. Darüber hinaus wird auch bei anderen Lehrgängen des IBK Heyrothsberge auf die speziellen Verhaltensweisen bei Einsätzen an elektrischen Anlagen (auch Photovoltaikanlagen ) verwiesen. 6. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Freiwilligen Feuerweh- ren und Berufsfeuerwehren im Land verstärkt für den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung an Photovoltaikanlagen zu sensibilisieren ? Erfolgt bei entsprechenden Maßnahmen eine Priorisierung von Kommunen in der Abhängigkeit von der Anzahl der Photovoltaikanlagen? Derzeit wird keine Notwendigkeit für eine über die in Punkt 5 beschriebenen Maßnahmen hinaus gehende verstärkte Sensibilisierung der Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren für den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung an Photovoltaikanlagen gesehen. Somit ist aus hiesiger Sicht auch keine Priorisierung von Kommunen in der Abhängigkeit von der Anzahl der Photovoltaikanlagen erforderlich.