Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/134 20.06.2011 (Ausgegeben am 22.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Bußgeldbescheid gegenüber der Schweinezucht GmbH Binde Kleine Anfrage - KA 6/7029 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Bußgeldbescheides gegen- über der Schweinezucht Binde GmbH vom 15. Dezember 2010? Gegen den Bußgeldbescheid vom 15. Dezember 2010 wurde mit Schreiben vom 3. Januar 2011 fristgerecht Einspruch erhoben. Nach erfolgter Prüfung des Vorbringens zur Einspruchsbegründung bleibt der Tatvorwurf aufrechterhalten. Der Bußgeldvorgang wurde mit Schreiben vom 22. Februar 2011 zur Weiterverfolgung nach § 68 OWiG an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. 2. Wurde das Bußgeld in Höhe von 434.000 € gezahlt? Das Bußgeld ist nicht gezahlt worden. 3. Wurden die Bauantragsunterlagen von der Schweinezucht Binde GmbH vollständig nachgereicht und liegt zwischenzeitlich ein genehmigungsfähiger Bauantrag vor? Die Bauantragsunterlagen sind mittlerweile von der Schweinezucht Binde GmbH vollständig nachgereicht worden. 2 4. Wenn nein, ist die Nutzung der illegal errichteten Anlageteile untersagt und beendet worden? Mit Datum vom 7. Februar 2011 (zugestellt am 9. Februar 2011) wurde die bauaufsichtliche Verfügung zur Untersagung der Nutzung der baurechtswidrigen Anlagenteile erlassen. Hier waren u. a. unter technischen und tierschutzrechtlichen Aspekten differenzierte Fristen zu setzen. Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wurde mit Bescheid vom 22. Februar 2011 nachträglich angeordnet, so dass die Nutzung der einzelnen baulichen Anlagen/Gebäude wie in der bauaufsichtlichen Verfügung festgelegt zu unterlassen ist. Der Einlegung eines Rechtsbehelfs kommt durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung zu. 5. Hat die Landesregierung die Einhaltung der Nutzungsuntersagung der baurechtswidrigen Anlagenteile detailliert überprüft bzw. überprüfen lassen ? Die fristgerechte Befolgung der Anordnungen wurde durch örtliche Kontrollen des Landesverwaltungsamtes überprüft. 6. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Es wurde die Nichteinhaltung von zwei Forderungen festgestellt. Für jeden Fall der Nichtbefolgung der einzelnen Forderungen wurde das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 40.000 € festgesetzt und in größerer Höhe erneut angedroht. Dieses wird bei weiterer Nichtbefolgung jeweils festgesetzt, bis die Anordnungen befolgt werden, bzw. durch Erteilung der Baugenehmigung ordnungsgemäße Zustände hergestellt wurden.