Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1341 03.08.2012 (Ausgegeben am 03.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Zukünftige Sicherungsunterbringung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7545 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Mit wie vielen Sicherungsverwahrten rechnet bzw. plant die Landesregie- rung bis zum Jahr 2020? Bitte in Jahresscheiben darstellen. Die Landesregierung rechnet bis zum Jahr 2020 mit ca. 23 Sicherungsverwahrten . Zeitpunkt Sicherungsverwahrte Gefangene mit angeord- neter und vorbehaltener SV gesamt Aktuell (Stand: 23.07.2012) 7 19 26 prognostizierte Entwicklung: zum 31.12. Zuwachs 2012 2 9 17 26 2013 2 11 15 26 2014 2 13 13 26 2015 3 16 10 26 2016 1 17 9 16 2017 2 19 7 26 2018 - 19 7 26 2019 1 20 6 26 2020 3 23 3 26 2 2. Auf welcher Grundlage erfolgt diese Berechnung bzw. Planung? Die gegenwärtigen Berechnungen und Planungen erfolgen aufgrund vorhandener Vollstreckungsunterlagen. 3. Zu welchen jährlichen Mehrkosten gegenüber dem Betreiber der JVA Burg führt die Sicherungsunterbringung an diesem Standort? Unterliegen diese Kosten ebenfalls der jährlichen Steigerungsrate wie die übrigen Kosten? Als Bestandteil des Nachtragshaushalts 2012/2013 soll eine Verpflichtungsermächtigung über 13,65 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis 2034 im Kapitel 1105 Titel 533 02 ausgebracht werden. Mit Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2012/2013 sind damit die haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um mit dem Betreiber der JVA Burg ggf. Verträge über die Bereitstellung von zusätzlichen Therapieleistungen (Dienstleistungen Außenstehender) schließen zu können. Derzeit lassen sich die genauen jährlichen Mehrkosten gegenüber dem Betreiber der JVA Burg nicht benennen, da entsprechende Verträge auf Grund einer fehlenden haushaltsrechtlichen Grundlage noch nicht geschlossen sind. In den Haushaltsplanungen sind derzeit beginnend ab 2013 Kosten von rd. 500.0000 Euro p. a. eingestellt. Diese wurden bei der Ermittlung der Gesamthöhe der VE einer Dynamisierung i. H. v. 2,0 v. H. p. a. unterzogen. 4. Welche Anzahl an Therapeuten plant die Landesregierung im Rahmen der Sicherungsunterbringung ab Juni 2013 vorzuhalten bzw. vom Betreiber der JVA Burg vorhalten zu lassen? Es wird konkret keine Anzahl von Therapeuten vorgehalten. Stattdessen sollen über Dienstleistungen Außenstehender insgesamt jährlich 2.292 Stunden an Leistungen von approbierten Psychologen zu einem durchschnittlichen Stundensatz von 178,50 Euro brutto und jährlich 764 Stunden sozialpädagogische Leistungen zu einem durchschnittlichen Stundensatz von 119,00 Euro brutto zugekauft werden. In der Summe ergibt dies die im Nachtragshaushalt 2012/2013 etatisierten 500.000 Euro p. a. 5. Wie viele Therapeuten sind bereits vertraglich ab wann gebunden? Zurzeit sind vertraglich keine konkreten Leistungen für Sicherungsverwahrte gebunden. Im konkreten Einzelfall erfolgt eine Versorgung aus den bestehenden Dienstleistungsverträgen des PPP-Vertragswerks. 6. Führt die Landesregierung mit anderen Landesregierungen Verhandlun- gen mit dem Ziel, auch aus anderen Bundesländern Sicherungsverwahrte in Sachsen-Anhalt unterzubringen? Nein. 3 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation in der JVA Burg, um die Einhaltung des vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 7 Abs. 1 EMRK vorgegebenen Abstandsgebots gewährleisten zu können ? Die JVA Burg gewährleistet den Vollzug der Sicherungsverwahrung im Abstand zum Vollzug der Freiheitsstrafe.