Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1342 03.08.2012 (Ausgegeben am 03.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Fortführung des Entflechtungsgesetzes - Zweckbindung ab dem 1. Januar 2014 Kleine Anfrage - KA 6/7537 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Verhandlungen zur Fortführung des Entflechtungsgesetzes sind auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Dazu hat der Brandenburger Landtag bereits am 6. Juni 2012 das Gemeindeverkehrs-, Wohnraum-, Hochschul- und BildungsFörderungsgesetz (GWHBFöG) verabschiedet, das bis 2019 die Zweckbindung der Bundesfinanzhilfen nach dem Entflechtungsgesetz sichern soll. Dies geschah im Hinblick auf die ab dem 1. Januar 2014 entfallende verfassungsrechtliche Zweckbindung für die jeweiligen Aufgabenbereiche. Damit entschied sich das Land Brandenburg , die Zweckbindung für die Kompensationsmittelzahlungen des Bundes über den 31. Dezember 2013 hinaus durch eine landesgesetzliche Regelung fortzuschreiben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zur Fortführung des Entflechtungsgesetzes auf Bundesebene? Die Verhandlungen zur Fortführung der Kompensationsleistungen nach dem Entflechtungsgesetz dauern derzeit noch an. Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Bundesrates (Drs. 400/12 vom 29. Juni 2012) zum Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion haben Bund und Länder übereingestimmt, dass eine Entscheidung über die Höhe der vom Bund für den Zeitraum 2014 - 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder zu zahlenden Kompensationen nach Artikel 143c des Grundgesetzes („Entflechtungsmittel“, z. B. zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse) im Herbst dieses Jahres erfolgt. 2 2. Welche Entwicklungen zeichnen sich auf Bundesebene bezüglich der zukünftigen Förderung von Investitionen und der Bereiche Hochschulbau, Gemeindeverkehrsfinanzierung, Bildungsplanung und Wohnraumförderung ab? Bund und Länder haben am 29. Juni 2012 Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vereinbart. Ein Eckpunkt betrifft die sogenannten Entflechtungsmittel für die in Frage 2 aufgeführten Bereiche und lautet wie folgt: „Bund und Länder stimmen darin überein, dass eine Entscheidung über die Höhe der vom Bund für den Zeitraum 2014 - 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder zu zahlenden Kompensationen nach Artikel 143c des Grundgesetzes im Herbst dieses Jahres erfolgt.“ 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, der bis 2019 die Zweckbindung der Bundesfinanzhilfen nach dem Entflechtungsgesetz sicherstellen soll (ähnlich dem Gesetz in Brandenburg) und wie begründet sie ihre Haltung? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, ist nicht vor dem Herbst mit einer Einigung zur zukünftigen Höhe der Entflechtungsmittel zu rechnen. Insofern kann auch erst nach Vorliegen konkreter Zahlen über das weitere Vorgehen entschieden werden. In diesem Zusammenhang muss auch auf Folgendes hingewiesen werden: Die Aufhebung der gruppenspezifischen Zweckbindung zugunsten einer allgemeinen investiven Zweckbindung - wie sie auch in der Regelung im Grundgesetz (Artikel 143c Abs. 1 Satz 1) - vorgesehen ist, ermöglicht es den haushaltsgesetzgebenden Landesparlamenten, über die Schwerpunkte der Mittelverwendung - auch in Bezug auf die bisherige Verteilung der Kompensationsmittel - selber zu entscheiden.