Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1346 03.08.2012 (Ausgegeben am 06.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anmeldungen des Landes Sachsen-Anhalt für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 Kleine Anfrage - KA 6/7559 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Bundesländer aufgefordert bis Anfang 2013 die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu übermitteln. Mit den Anmeldungen ist zwar noch keine Entscheidung über die Aufnahme von Projekten getroffen, allerdings handelt es ist dabei um einen ersten wichtigen Schritt. In diesem Kontext ist es von zentraler Bedeutung, die Vorgehensweise der Landesregierung in Erfahrung zu bringen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Das BMVBS hat die von den Auftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen erbetenen Informationen zum Prozedere der ab Frühjahr 2013 vorgesehenen Anmeldung erwogener Straßenbaumaßnahmen für den BVWP 2015 im Juli 2012 den Ländern übergeben. Für den Verkehrsträger Wasserstraße liegt die Zuständigkeit beim Bund. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche verwaltungsinternen Schritte (mit Zeitplan) sind in der Landesregierung bis zur Anmeldung von Maßnahmen für den Bundes-verkehrswegeplan 2015 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geplant? 2 Als wesentliche Schritte sind kontinuierliche Abstimmungen mit dem BMVBS zum Inhalt und Ablauf der Projektanmeldungen, zur Definition und Festlegung von Projekten und zur Erstellung der Daten für die Projektanmeldungen zu nennen. Diese Arbeitsschritte müssen parallel laufen und werden bis zur Anmeldefrist andauern. 2. In welcher Weise und wann soll der Landtag in die Auswahl von Projekten für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden? Die Anmeldung von Vorhaben ist eine Aufgabe der Exekutive. Die inhaltliche und zeitliche Einbindung des Landtages und des dortigen Fachausschusses wird sich nach derzeitigen Überlegungen an dem für den letzten Bundesverkehrswegeplan praktizierten Vorgehen orientieren. 3. In welcher Weise und wann soll die sachsen-anhaltische Öffentlichkeit in die Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden? Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt durch das BMVBS. Hierzu wird auch auf die Homepage www.bmvbs.de verwiesen. 4. Ist ein Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Anmeldung der Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 geplant, und wenn ja, wann? Die inhaltliche und zeitliche Einbindung des Kabinetts wird sich nach derzeitigen Überlegungen an dem für den letzten Bundesverkehrswegeplan praktizierten Vorgehen orientieren. 5. Nach welchen Bewertungskriterien plant die Landesregierung, die Maß- nahmen für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen zu prüfen? Die Prüfung erfolgt durch den Bund. 6. Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? 7. Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs mit Planungsrecht von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? 8. Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des weiteren Bedarfs von Bun- desfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach aktuellen Überlegungen sollen die noch nicht begonnenen Vor- 3 haben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen vorbehaltlich möglicher Entscheidungen des Bundes wieder angemeldet werden. Davon ausgenommen ist die Ortsumgehung Oschersleben im Zuge der B 246. Das BMVBS hat im Zusammenhang mit der Genehmigung der Planunterlagen für die zur Entlastung im Stadtgebiet von Oschersleben erforderliche umfassende Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme gleichzeitig gefordert, dass das Land auf die im Bundesverkehrswegeplan enthaltene großräumige Ortsumgehung im Zuge der B 246 verzichtet. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt - in Abstimmung mit der Region - auch aufgrund schwieriger wirtschaftlicher und technischer Randbedingungen auf die weitere Planung einer großräumigen Ortsumgehung gegenüber dem BMVBS verzichtet und um Streichung der Maßnahme aus dem Bedarfsplan gebeten. Das BMVBS hat dem Verzicht zugestimmt und als Ersatz die Realisierung der Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme bestätigt. 9. Welche Maßnahmen (mit Listen) für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen sollen geprüft werden ? Die Prüfung zur Auswahl von Vorhaben dauert mit Blick auf noch vom BMVBS ausstehende Informationen und Materialien an. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 6 bis 8 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen des vordringlichen und des weiteren Bedarfs des BVWP 2003 sind nicht im aktuellen Landesentwicklungsplan enthalten? Welche Maßnahmen aus dem Landesentwicklungsplan sind bisher nicht im BVWP enthalten? Grundlage für alle landesbedeutsamen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt ist der Bundesverkehrswegeplan, auf den im Landesentwicklungsplan als Fachplan für den Verkehrsträger Straße und Wasserstraße verwiesen wird. Die im Landesentwicklungsplan als Ziele benannte Weiterführung der A 71 zwischen dem Autobahndreieck Südharz (A 38/A 71) und der A 14, Anschlussstelle Plötzkau, der Ausbau der B 6 zwischen Halle und der Landesgrenze zu Sachsen und die Ortsumgehung Aseleben im Zuge der B 80 sind nicht im BVWP enthalten. Weiterhin ist im Landesentwicklungsplan im Zusammenhang mit der Überarbeitung des BVWP als Grundsatz ein Prüfauftrag zur Anmeldung weiterer Ortsumgehungen benannt. Für den Verkehrsträger Schiene sind nicht alle Maßnahmen im BVWP enthalten . Dies betrifft die Eisenbahnrelationen Berlin - Dessau-Roßlau - Bitterfeld, Magdeburg - Wittenberge, Magdeburg - Schönebeck - Bernburg/Köthen - Halle - Jena/Erfurt und Magdeburg - Sangerhausen - Erfurt sowie den Eisenbahnknoten Dessau - Roßlau. 4 11. Prüft die Landesregierung eine Anmeldung des Weiterbaus der B 6n östlich der A 9? Wie beurteilt die Landesregierung den im Entwurf des Landesentwicklungsplans in Sachsen enthaltenen Vorschlag, die B 6n bei Bad Düben über die Landesgrenze zu führen? Siehe Antwort zu Frage 8. Eine inhaltliche Beteiligung zum Vorschlag ist noch nicht erfolgt. 12. Werden die Prüfungen für die Anmeldung von Bedarfsplanmaßnahmen für die Bundesfernstraßen allein durch für die Auftragsverwaltung des Bundes zuständigen Straßenbauverwaltungen und das Landesministerium erfolgen ? Sind andere Landesministerien oder -behörden beteiligt? Ja. Bei Bedarf erfolgt die Beteiligung zuständiger Behörden. 13. Ist die Vergabe externer Gutachten oder Machbarkeitsstudien geplant? Wenn ja, wann sollen diese Gutachten vergeben werden und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Für die Erstellung der vom BMVBS geforderten planerischen, technischen, und ökologischen Daten werden externe Leistungen vergeben. Die Vergaben erfolgen beginnend ab Juli 2012. Die Ergebnisse sollen bis Frühjahr 2013 vorliegen. 14. Bereits in der Vergangenheit konnten nicht alle Projekte des vordringlichen Bedarfs umgesetzt werden, weil sie keine Finanzierung gefunden haben. Zudem steht zu erwarten, dass die künftig verfügbaren Finanzmittel z. B. aufgrund des Fiskalpakts und des erhöhten Instandhaltungsbedarfs noch enger begrenzt sein werden. Wie möchte die Landesregierung diesem Umstand Rechnung tragen? Sollen sämtliche Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, die ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 haben oder erwarten lassen, zur Überprüfung an das BMVBS gemeldet werden, oder soll eine Auswahl bereits vor der Anmeldung erfolgen? Da dem Land die zukünftige Finanzplanung des Bundes nicht bekannt ist, kann deren Berücksichtigung nicht erfolgen. 15. Inwieweit wird der Mittelbedarf für die Instandhaltung von Bundesfernstraßen im Land Sachsen-Anhalt ab 2015 erhoben und an das BMVBS gemeldet werden? Derartige Aussagen können zurzeit nicht seriös erfolgen.