Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1348 06.08.2012 (Ausgegeben am 07.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterhaltungsarbeiten an der Elbe Kleine Anfrage - KA 6/7541 Vorbemerkung des Fragestellenden: An der Elbe zwischen Steckby und Breitenhagen wurden Baumaßnahmen an Buhnen beobachtet und dokumentiert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wo finden derzeit Flussbau-Maßnahmen an der Elbe statt? Bitte Flusski- lometer und Gemarkung sowie Art und Ziel der Maßnahme benennen. Die angesprochenen Baumaßnahmen an Buhnen der Elbe zwischen Steckby (Elbe-km ~280) und Breitenhagen (Elbe-km ~ 287) befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Dresden. Die Kleine Anfrage umfasst ausschließlich ein Bundesvorhaben an der Bundeswasserstraße Elbe und betrifft damit die originäre Zuständigkeit des Bundes. Eine Beantwortung des Landes zu einem Bundesvorhaben liegt damit außerhalb der Zuständigkeit des Landes. 2. Ist es richtig, dass an der Elbe derzeit Baumaßnahmen an Buhnen durch- geführt werden? Wenn ja, wo und welcher Art sind diese Maßnahmen. Siehe Antwort zu Frage 1. 2 3. Entspricht es den Tatsachen, dass die Maßnahmen an den Buhnen in der Elbe die bestehenden Buhnen verlängern und damit einen Gewässerausbau darstellen? Wenn nein, bitte begründen. Maßnahmen an den Buhnen in der Elbe liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes. Eine Beantwortung kann aus diesem Grund nicht vom Land erfolgen. 4. Welche Behörde genehmigte die Maßnahmen an den Buhnen der Elbe? Wie und wann hat die Landesregierung davon Kenntnis erhalten? Wurde eine Behörde oder Institution aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im Vorfeld beteiligt? Wenn ja, wann und in welcher Form und wie hat sich diese Behörde geäußert ? Wenn nein, warum nicht? Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen ist entsprechend dem Bundeswasserstraßengesetz eine Hoheitsaufgabe des Bundes und bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung. Eine detaillierte Beantwortung zu einem Vorhaben an der Bundeswasserstraße Elbe liegt außerhalb der Zuständigkeit des Landes. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Genehmigungen erteilt? Bitte erläutern. Diese Frage wurde im Zusammenhang mit Frage 4 beantwortet. 6. Wurde für die Baumaßnahmen an den Buhnen eine Umweltverträglich- keitsprüfung oder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte die Prüfung? Wenn nein, warum nicht? Wann und welcher Teil der Öffentlichkeit wurde beteiligt? Die Beantwortung zur Durchführung von Umweltverträglichkeits- bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfungen eines Vorhabens an der Bundeswasserstraße Elbe kann aufgrund der fachlichen und originären Unzuständigkeit des Landes nicht erfolgen . 7. Der Abflussquerschnitt der Elbe wird durch die Verlängerung der Buhnen eingeengt. Die Fließgeschwindigkeit wird erhöht. Ist es richtig, dass dadurch die Sohlerosion verschärft wird, da die kritische Sohlschubspannung überschritten wird? Stimmt es weiterhin, dass sich dadurch das Gewässerbett eintieft und sich der Grundwasserspiegel absenkt? Eine mögliche Folge wäre, dass die Auen und die dort vorkommende typische Flora nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt werden könnten. Wie positioniert sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang in Bezug auf den Schutzzweck des Biosphärenreservates Mittlere Elbe und dessen langfristigen Fortbestandes? Jegliche Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen gehören entsprechend dem Bundeswasserstraßengesetz zu den Hoheitsaufgaben des Bundes. Eine fachliche Auskunft zu diesen Maßnahmen und deren Folgen liegt außerhalb der Zuständigkeit des Landes.