Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1356 08.08.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.08.2012) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1176 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Bundesländer sind verantwortlich für die Aufnahme und Unterbringung von um Asyl bittenden Menschen innerhalb des Bundeslandes. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern obliegt nach § 1 Abs. 1 und 2 Aufnahmegesetz (AufnG) den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Landesregierung ist vor diesem Hintergrund bei einer größeren Anzahl der im Rahmen der Großen Anfrage gestellten Fragen auf die Übermittlung der erbetenen Angaben durch die Aufnahmekommunen angewiesen, wenn nicht entsprechende Landesoder Bundesstatistiken vorliegen. Soweit zur Beantwortung einer Frage die benötigten Angaben einzelner Kommunen nicht vorliegen, insbesondere weil diese nicht in der Lage waren, ihre Akten im Sinne der jeweiligen Fragestellung in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit auszuwerten, wird hierauf in der Antwort hingewiesen. Daneben war die Ermittlung und Zuordnung von Daten, welche die Situation in den Altkreisen vor der zum 1. Juli 2007 wirksam gewordenen Kreisgebietsreform betreffen, den Landkreisen zum Teil nur eingeschränkt möglich. Insoweit ist die Validität der Angaben zu den Jahren 2006 und 2007 nur eingeschränkt gewährleistet . Frage Nr. 1 Wie stellte sich der Belegungsstand der Gemeinschaftsunterkünfte im Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2006 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage dar? Welche Belegungszahlen werden für den Verlauf des Jahres 2012 und 2013 prognostiziert und auf welcher Grundlage werden diese Prognosen erhoben? Bitte aufschlüsseln nach Art und Ort der Einrichtung. 2 Die Angaben zum Belegungsstand der Gemeinschaftsunterkünfte im Land sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Erfassung des Belegungsstandes erfolgte stichtagsbezogen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Gemäß § 44 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen den für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständigen Ministerien mit. In Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Inneres und Sport ressortzuständig. Über die vom Bundesamt prognostizierte Entwicklung informiert das Ministerium die Landkreise und kreisfreien Städte (Aufnahmekommunen). Nach der aktuellen Mitteilung vom 21. Mai 2012 geht das Bundesamt für das Jahr 2012 bundesweit von einem Gesamtzugang von ca. 48.000 Asylerstanträgen aus. Die Asylbegehrenden werden auf die Länder nach Aufnahmequoten verteilt, die sich gemäß § 45 Satz 2 AsylVfG nach dem sog. Königsteiner Schlüssel richten. Für das Jahr 2012 beträgt die Quote für das Land Sachsen-Anhalt 2,90793 Prozent, so dass in diesem Jahr ca. 1.400 Asylerstanträge für das Land prognostiziert werden. Für das Jahr 2013 liegt noch keine Prognoseentscheidung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 2 Wie viele Mitarbeiter wurden im Zeitraum 2006 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage in den Gemeinschaftsunterkünften beschäftigt? Welche Personenzahlen werden für den Verlauf des Jahres 2012 und für 2013 prognostiziert und auf welcher Grundlage geschieht das? Bitte aufschlüsseln nach Art und Ort der Einrichtung sowie Berufsgruppe /Funktion (z. B. Betreuungspersonal, Sozialarbeiter, Therapeuten, Sicherheitspersonal , technisches Personal etc). Die erbetenen Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Erfassung der Mitarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgte stichtagsbezogen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Die Unterbringung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß § 1 Abs. 1 AufnG als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die im Zusammenhang mit dieser Aufgabenwahrnehmung vorzunehmenden Planungen sind insbesondere abhängig von den Zugangszahlen sowie von der Größe des Objektes und den örtlichen Gegebenheiten. Frage Nr. 3 In welcher Höhe waren in den FAG-Zuweisungen für die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts in den Jahren 2006 bis 2011 Zuschüsse für die Unterbringung, Betreuung und Bewachung sowie für Sozialleistungen und die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Migranten enthalten? Wie wurden diese Summen errechnet? Welche Zahlungen erhielten Landkreise und kreisfreie Städte in diesem Zeitraum über das FAG hinaus? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 3 Die Aufnahme von den in § 1 Abs. 1 Satz 1 AufnG genannten Personen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Zur Aufnahme gehören die Unterbringung, die Gewährung von Leistungen nach den maßgeblichen Leistungsgesetzen sowie eine angemessene Beratung und Betreuung . Der Ausgleich der Kosten gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Aufnahme der ihnen auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) zugewiesenen Personen erfolgte bis 2007 über das Finanzausgleichsgesetz . Von 2008 bis Juni 2010 erstattete das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Abgeltung der ihnen für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Aufnahmegesetz entstandenen Kosten gemäß § 2 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes in der Fassung vom 17. Januar 2008 nach Maßgabe der Verordnung über die Erstattung von Kosten nach dem Aufnahmegesetz (AufnahmeerstattungsverordnungAufnErstVO ). Seit dem 1. Juli 2010 erfolgt der Kostenausgleich wieder im Rahmen des Finanzausgleiches nach dem Finanzausgleichsgesetz. Ausgleich der Leistungen von 2006 bis 2009 Das Finanzausgleichsgesetz sah eine Aufteilung der Finanzausgleichsmasse vor, die sowohl Zuweisungen zum Ausgleich der Sozialhilfelasten und der Lasten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (bis Ende 2009) als auch für die den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragene Aufgabe der Aufnahme von Personen nach dem Aufnahmegesetz (bis Ende 2007) umfasste. Bei den Zuweisungen zum Ausgleich der Sozialhilfelasten (betrifft den Ausgleich sämtlicher Sozialhilfelasten, nicht nur Sozialhilfelasten für die Personengruppen nach dem Aufnahmegesetz) und der Lasten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelte es sich um einen pauschalen Anteil an der Finanzausgleichsmasse (7 v. H. der FAG-Masse bzw. Festbetrag von 112 Mio. Euro ab 2007). Die Zuweisungen für die den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragene Aufgabe der Aufnahme von Personen nach dem Aufnahmegesetz orientierten sich in der Summe größenordnungsmäßig an den früheren Kostenerstattungen des Landes. Die Aufnahme in das Finanzausgleichsgesetz ersetzte das bis dahin notwendige Einzelantragsverfahren durch ein pauschaliertes Verfahren. Ausgleich der Leistungen seit 2010 Das ab 2010 gültige Finanzausgleichsgesetz enthält keine Nachfolgeregelungen. Der ungedeckte Finanzbedarf der Kommunen in Sachsen-Anhalt, und somit auch der für die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten, fließt in die Bedarfsberechnung der Finanzausgleichsmasse ein. Über die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz , insbesondere die allgemeinen Zuweisungen, erhalten die Kostenträger einen Ausgleich ihrer Aufwendungen. Die Höhe der Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2006 bis 2009 ergibt sich aus Anlage 3. In den in Anlage 3 aufgeführten Beträgen, die für Leistungen nach dem Aufnahmegesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten erstattet wurden, sind die Erstattungsleistungen für alle von den Landkreisen und kreisfreien Städten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AufnG aufzunehmenden Personengruppen erfasst. Frage Nr. 4 Werden Flüchtlinge und Migranten bei der Berechnung von Finanzausgleichsleistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen als Einwohner berück- 4 sichtigt? Bitte ggf. differenziert nach Finanzausgleichsleistung beantworten. Wenn nein, warum nicht? Für den Länderfinanzausgleich und den Kommunalen Finanzausgleich ist die Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes maßgeblich. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Aufnahmegesetz zugewiesenen Personen werden in der Bevölkerungsfortschreibung erfasst und insoweit auch bei diesen Finanzausgleichsleistungen berücksichtigt. Frage Nr. 5 Welche Zahlungen erhielten jeweils das Land Sachsen-Anhalt, seine Landkreise , seine kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2011 pro Einwohner/Einwohnerin aus Verbundsteuerzahlungen z. B. dem Umsatzsteuervorwegausgleich ? Die Einnahmen des Landes aus Gemeinschaftssteuern betrugen 5.010.799.981 Euro im Jahr 2011. Sie dienen dem Gesamtdeckungsprinzip des Landeshaushalts. Insofern verteilen sich diese Einnahmen nicht auf Land und Kommunen. Die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden haben nach dem Gemeindefinanzreformgesetz einen eigenen unmittelbaren Anspruch auf Teile der Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) sowie der Umsatzsteuer (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer). Die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden richtet sich nach Schlüsselzahlen, die für jede Gemeinde unterschiedlich sind. Gemeinschaftssteuern 2011 Land Landkreise kreisfreie Städte kreisangehörige Gemeinden Einwohner am 31.12.2010 2.335.006 1.783.612 551.394 1.783.612 Gemeinschaftssteuern gesamt (in €) 5.010.799.981 0 0 0 Gemeindeanteil Einkommensteuer (in €) 0 0 99.573.455 278.248.176 Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in €) 0 0 29.767.625 60.312.369 Summe je Einwohner (in €) 2.145,95 0 234,48 189,82 Frage Nr. 6 Welche durchschnittlichen Zahlungen erhielten Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden jeweils pro Einwohner/Einwohnerin im Jahr 2011 aus dem Finanzausgleich? Durchschnittliche Zahlungen je Einwohner nach dem FAG im Jahr 2011 Landkreise kreisfreie Städte kreisangehörige Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden Gesamtbetrag (in €) 550.405.730 414.348.535 542.135.891 je Einwohner (in €) 308,60 751,46 303,96 5 Frage Nr. 7 Welche weiteren Ausgleichszahlungen, bei der die Anzahl der Einwohner zur Berechnung berücksichtigt wird, erhalten das Land und seine Kommunen in welcher Höhe pro Einwohner? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen. Weitere Ausgleichszahlungen für die Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern finden nicht statt. Frage Nr. 8 In welcher Höhe haben die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts im gleichen Zeitraum Mittel für die o. g. Leistungen ausgegeben? Bitte Einzelaufstellung nach Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge und Migranten und Landkreisen/kreisfreien Städten. Die Zahl der Grundleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Ausgaben und Einnahmen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in der bundesgeführten Asylbewerberleistungsstatistik erfasst. Zur Beantwortung der Frage sind daher die entsprechenden statistischen Daten in den Anlagen 4a und 4b zusammengestellt. Dabei wird in der Anlage 4a die Lage in den vor der Kreisgebietsreform 2007 bestehenden Altkreisen im Jahr 2006 und in der Anlage 4b die Lage ab dem Jahr 2007 in den seither bestehenden Kreisen dargestellt, da eine Zuordnung der statistischen Angaben für das Jahr 2006 zu den mit der Kreisgebietsreform errichteten Landkreisen nicht möglich ist. Frage Nr. 9 Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel, dass die Unterbringung von Migranten und Flüchtlingen vorzugsweise dezentral, d. h. in Wohnungen zu erfolgen hat? Wie beurteilt die Landesregierung die dezentrale Unterbringung im Hinblick auf die Möglichkeit zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit in der Aufnahmegesellschaft? Entscheidungen des Landes und der Aufnahmekommunen über die Form der Unterbringung sind an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG sollen Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sog. Sollanordnung schließt eine generelle Wohnungsunterbringung von Asylbewerbern aus. Die Landesregierung hat daher auch in der Vergangenheit nicht das Ziel verfolgt, dass Asylbewerber generell vorzugsweise in Wohnungen untergebracht werden. Das Ministerium des Innern hat jedoch bereits 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, Familien und Alleinstehende mit Kindern nach Möglichkeit in Wohnungen unterzubringen. Die Landesregierung ist auch weiterhin der Auffassung, dass mit Blick auf Personengruppen, für die eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften mit besonderen Härten verbunden ist, was insbesondere auf Familien und Alleinstehende mit Kindern zutrifft, eine Wohnungsunterbringung in der Regel vorzugswürdig ist. Diese differenzierende Betrachtungsweise rechtfertigt sich auch aus § 53 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG, wonach bei der Unterbringungsentscheidung sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange der Asylsuchenden zu berücksichtigen sind. Da eine Unterbringung in Wohnungen in der Regel mehr Möglichkeiten der Begegnung mit der einheimischen Bevölkerung eröffnet, kann diese zum Abbau wechsel- 6 seitiger Vorurteile beitragen. Gesicherte Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu allerdings nicht vor. Frage Nr. 10 Wie stellt sich die Entwicklung der Unterbringung von Migranten und Flüchtlingen in dezentralen Unterkünften gegenüber der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in den letzten fünf Jahren dar? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Art der Unterbringung. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 5 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 11 In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen wurde durch die Landkreise /kreisfreien Städte und/oder das Ministerium des Innern die Unterbringung von Migranten und Flüchtlingen in dezentralen Wohnungen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Mit welcher Begründung wurde ggf. jeweils auf eine solche Prüfung verzichtet? Die Form der Unterbringung hat die zuständige Behörde jeweils einzelfallbezogen zu prüfen. Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind das öffentliche Interesse und die individuellen Belange des Unterzubringenden zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Frage Nr. 12 In welcher Höhe haben die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts in den Jahren 2006 bis 2011 Finanzmittel für die Unterbringung in dezentralen Wohnungen aufgewendet? Bitte Einzelaufstellung nach Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge und Migranten und Landkreisen/kreisfreien Städten. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 6 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 13 Wie viele Familien (davon wie viele Kinder) lebten in den Jahren 2006 bis 2011 in dezentralen Wohnungen und wie viele lebten in Gemeinschaftsunterkünften ? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die erbetenen Angaben sind den Anlage 7a und 7b zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 14 Wie viele Menschen leben schon seit über fünf Jahren in Gemeinschaftsunterkünften , wie viele sind davon Familien? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen /kreisfreien Städten. 7 Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/ kreisfreie Stadt Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften länger als 5 Jahre zum Stand 31. Mai 2012 (d.h. GU-Unterbringung seit mindestens 1. Juni 2007) nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) - Personen gesamt - - Anzahl Familien - Altmarkkreis Salzwedel 14 0 Anhalt -Bitterfeld 17 0 Börde 8 0 Burgenlandkreis 33 2 Dessau-Roßlau 0 0 Halle (Saale) 0 0 Harz 10 0 Jerichower Land 36 4 Landeshauptstadt Magdeburg 44 5 Mansfeld-Südharz 6 0 Saalekreis 45 0 Salzlandkreis 18 0 Stendal 66 7 Wittenberg 77 8 Frage Nr. 15 Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden seit 2008 bewilligt? Bitte Einzelaufstellungen nach Landkreisen/kreisfreien Städten. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 8 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 16 Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden seit 2008 abgelehnt? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie nach Grund der Ablehnung aufschlüsseln. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 8 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. 8 Frage Nr. 17 Wie beurteilt die Landesregierung die von der Landshauptstadt Magdeburg in der Stellungnahme der Magdeburger Stadtverwaltung S0071/12 zum Ausdruck gebrachte Darstellung, dass die Unterbringung im Regelfall in Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten sei und nur in Einzelfällen eine Unterbringung in dezentralen Wohnungen zu erfolgen habe? Die Landeshauptstadt Magdeburg hat in dem in der Frage genannten Dokument unter der dortigen Frage 3 ausgeführt, dass Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Unter Ansatz bestimmter Kriterien könne eine Unterbringung in Wohnungen erfolgen. Diese Darstellung entspricht der Rechtslage. Auf die Beantwortung der Frage 9 wird hingewiesen. Frage Nr. 18 Welche Tagessätze für die Unterbringung von Migranten und Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften wurden in den Jahren 2006 bis 2011 durch die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt an die Betreiber entrichtet ? Die erbetenen Angaben sind der Anlage 9 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 19 Ist aus Sicht der Landesregierung auf Grundlage der Tagessätze eine sachgerechte und menschenwürdige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Migranten in Gemeinschaftsunterkünften gewährleistet und wie wird diese Einschätzung begründet? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die gezahlten Tagessätze eine sachgerechte und menschenwürdige Unterbringung nicht gewährleisten. Der Tagessatz einer Gemeinschaftsunterkunft errechnet sich regelmäßig aus den kalkulierten monatlichen Gesamtkosten des Unterkunftsbetriebs. Die monatlichen Gesamtkosten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen, zu denen z. B. die Personalkosten, die Kosten aus dem Erwerb bzw. der Miete sowie der Unterhaltung der Liegenschaft und die laufenden Verbrauchskosten (Wasser, Strom etc.) gehören. Viele dieser Kostenpositionen sind der Höhe nach in erheblichem Umfang von - je nach örtlichen Gegebenheiten - schwankenden Faktoren, wie der Lage auf dem Arbeits- und Immobilienmarkt, abhängig. Vor diesem Hintergrund lässt die Höhe des Tagessatzes keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Qualität der Unterbringung zu. Frage Nr. 20 Welche qualitativen und quantitativen Vorschriften und Vorgaben gelten für die Zumessung des Wohnraumes in den Gemeinschaftsunterkünften? Falls die Vorgaben sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden, bitte je Gemeinschaftsunterkunft beantworten. Unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ist das Gebot abzuleiten, dass die Unterbringung menschenwürdig und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu gestalten ist. Die Konkretisierung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben, etwa mit Blick auf 9 die Größe und Ausstattung der Wohnräume, obliegt den nach dem Aufnahmegesetz für die Aufnahme und Unterbringung zuständigen Kommunen. Die Aufnahmekommunen besitzen insoweit auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einen Gestaltungsspielraum. Frage Nr. 21 Welche Gemeinschaftsunterkünfte wurden im Zeitraum 2006 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage durch private Sicherheitsdienste überwacht und welche Kosten entstanden dadurch? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Gemeinschaftsunterkunft angeben. Wie bewertet die Landesregierung die Angemessenheit der Kosten der Bewachung? Ist aus Sicht der Landesregierung eine sach- und kostengerechte Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte gewährleistet und für die Zukunft gesichert und wie wird dies begründet? Die Gewährleistung der Sicherheit von Gemeinschaftsunterkünften obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten und stellt sich landesweit sehr unterschiedlich dar. Einige Aufnahmekommunen bedienen sich privater Sicherheitsdienste. Andere Landkreise und kreisfreie Städte stellen die Betreuung der Unterkünfte in den Nachtstunden durch Wachdienstpersonal sicher. Teilweise sind Unterkünfte auch personell durchgängig besetzt. Grundsätzlich ist die Erreichbarkeit der Feuerwehr bzw. der Polizei mittels öffentlichen Telefons und ausgehängtem Alarmplan für die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt. Eine pauschale Einschätzung zur Angemessenheit der Bewachungskosten ist nicht möglich. In Abhängigkeit verschiedener Faktoren, wie beispielsweise die Einschätzung der Gefahrenslage, Nähe zu Polizeistationen, Lage der Unterkünfte und daraus resultierend der Umfang der Bewachungsleitungen, können die Kosten variieren. Aus Sicht der Landesregierung ist die Sicherheit der Gemeinschaftsunterkünfte durch Sicherheitsdienste, Wachdienstpersonal, Personal der Gemeinschaftsunterkunft vor Ort und der ständigen Erreichbarkeit von Polizei und Feuerwehr grundsätzlich gewährleistet. Die Angaben zu den privaten Sicherheitsdiensten können der Anlage 10 entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen . Frage Nr. 22 Wie viele Therapeuten und Sozialarbeiter waren im Zeitraum 2006 bis heute in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes beschäftigt? Bitte aufschlüsseln je Gemeinschaftsunterkunft. Welche qualitativen und quantitativen Vorgaben gelten für ihren Einsatz? Wie wird die Qualifikation für den Erst- und Folgeeinsatz von Sozialarbeitern und Therapeuten in Gemeinschaftsunterkünften festgestellt und über ihren Einsatzzeitraum sichergestellt. Qualitative und quantitative Grundsätze für Therapeuten und Sozialarbeiter hat die Landesregierung nicht vorgegeben. Die Entscheidungen über den Erst- und Folgeeinsatz von Therapeuten und Sozialarbeitern treffen die Aufnahmekommunen. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 11 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. 10 Frage Nr. 23 Welche rechtlichen Regelungen und sonstigen Kriterien sind maßgeblich für die Ausgestaltung der Betreiberverträge durch Landkreise und kreisfreien Städte? Die in der Antwort zu der Frage 20 genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten auch in den Betreiberverträgen zu konkretisieren und umzusetzen. Darüber hinaus sind bei der Ausgestaltung der Betreiberverträge die für den Betrieb von Unterkünften geltenden allgemeinen Vorschriften zu berücksichtigen, die u. a. Standards für Brandschutz, Hygiene und Bautechnik vorgeben. Frage Nr. 24 In welchen Gemeinschaftsunterkünften arbeitet mehrsprachiges Personal? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie nach Sprache soweit möglich. Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Landkreis/ kreisfreie Stadt mehrsprachiges Personal in den Gemeinschaftsunterkünften in Sprache Anhalt Bitterfeld Raguhn-Jeßnitz Ortsteil Marke Englisch Muldestausee Ortsteil Friedersdorf Englisch Börde Harbke Englisch Halle Ludwig-Wucherer-Straße 40 mehrere Fremdsprachen Harz Halberstadt mehrere Fremdsprachen Jerichower Land Burg Russisch, Englisch Magdeburg Windmühlenstraße 29 mehrere Fremdsprachen Grusonstraße 7d-e mehrere Fremdsprachen Saalekreis Braunsbedra Ortsteil Krumpa eine Fremdsprache Salzlandkreis Bernburg, Teichweg 6 eine Fremdsprache Bernburg, Köthensche Str. 60a eine Fremdsprache Aschersleben eine Fremdsprache Stendal Stendal mehrere Fremdsprachen Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 25 Wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit staatlich anerkanntem Abschluss arbeiten derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 11 Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Zahl der SozialarbeiterInnen mit staatlich anerkanntem Ab- schluss Halle Halle 2 Harz Halberstadt 5 Landeshauptstadt Magdeburg Landeshauptstadt Magdeburg 1 Saalekreis Braunsbedra 2 Stendal Stendal 2 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 26 Wer ist für das Monitoring der Gemeinschaftsunterkünfte sowie für die Einhaltung qualitativer und quantitativer Kriterien im Land zuständig und findet eine fortlaufende Evaluation statt? Die Unterbringung ist nach § 1 Abs. 2 AufnG Bestandteil der Aufnahme der in § 1 Abs. 1 Satz 1 AufnG genannten Personengruppen, die nach dieser Vorschrift den Aufnahmekommunen als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises obliegt. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind daher nicht nur für die Schaffung von geeigneten Unterkünften, sondern auch für die regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands der Gemeinschaftsunterkünfte in ihrer Trägerschaft verantwortlich . Die Kontrolle der Einhaltung dieser kommunalen Pflichten obliegt dem Landesverwaltungsamt im Rahmen der Fachaufsicht. Eine fortlaufende Evaluation findet nicht statt. Frage Nr. 27 Besteht für die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten und Problemen an einen unabhängigen Ombudsmann zu wenden? Unabhängig von der Art der Unterbringung und dem aufenthaltsrechtlichem Status der nach dem Aufnahmegesetz aufzunehmenden Personen nehmen die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten ebenso wie die Landesintegrationsbeauftragte die Ombudsfunktion wahr. Darüber hinaus setzen sich der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt sowie das Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen im gesellschaftlichen und politischen Raum für die Interessen der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ein. Anlage 1 Beantwortung Frage 1 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2006 2007 2008 2009 2010 2011 - Gardelegen 90 90 50 - - - - Salzwedel - - 50 49 55 60 - Raguhn-Jeßnitz Ortsteil Marke k. A. 116 102 88 100 128 - Muldestausee Ortsteil Friedersdorf k. A. 81 53 52 76 90 Börde - Harbke 233 200 189 148 148 181 Burgenlandkreis - Zeitz 214 164 130 121 132 193 Dessau-Roßlau - Dessau-Roßlau 85 67 69 44 - - - L.-Wucherer-Straße 40 55 80 72 83 85 - Dölauer Straße 31 98 66 50 33 - - - Raffineriestraße 43b 44 - - - - - - Halberstadt 126 236 252 221 212 168 - Elend (Altkreis Wernigerode) 84 - - - - - - Thale (Altkreis Quedlinburg) 58 - - - - - Jerichower Land - Burg 157 142 107 86 82 114 - Windmühlenstraße 29 95 87 106 119 134 107 - Grusonstraße 7d-e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 223 170 101 117 65 132 Mansfeld-Südharz - Lutherstadt Eisleben k. A. k. A. k. A. k. A. 62 62 Saalekreis - Braunsbedra Orsteil Krumpa k. A. k. A. 241 223 192 251 - Bernburg Teichweg 6 129 132 151 148 163 177 - Bernburg Köthensche Straße 60a 27 - - - - 31 - Aschersleben 90 84 72 30 - - Stendal - Stendal 265 208 166 181 188 215 Wittenberg - Gräfenhainichen Ortsteil Möhlau 267 304 274 214 185 204 _____ "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben "k. A."  keine Angabe Salzlandkreis Harz Landeshauptstadt Magdeburg Belegungsstand zum 31. Dezember j. J. Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Halle (Saale) Seite 1 von 1 Anlage 2 Beantwortung Frage 2 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 - Gardelegen - - - - - - Salzwedel 1 Heimleiter1 Hausmeister 1 Heimleiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 1 Hausmeister - Raguhn-Jeßnitz Ortsteil Marke k. A. 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 2 Reinigungskräfte 1 Haustechniker ausschreibungsabhängig - Muldestausee Ortsteil Friedersdorf k. A. 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1,5 Reinigungskräfte 2 Haustechniker 3 Sicherheitskräfte ausschreibungsabhängig Börde - Harbke 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 2 Hausmeister Burgenlandkreis - Zeitz Dessau-Roßlau - Dessau-Roßlau 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 techn. Kraft - - - - - L.-Wucherer-Straße 40 k. A. - Dölauer Straße 91 k. A. k. A. k.A. k. A. - - - - - Raffineriestraße 43b k. A. - - - - - - - - Halberstadt* - Elend (Altkreis Wernigerode) - - - - - - - Thale (Altkreis Quedlinburg) - - - - - - Jerichower Land - Burg _____ * Das Land Sachsen-Anhalt unterhält auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Halberstadt (Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber - ZASt) eine Gemeinschaftsunterkunft. Das für die Erstaufnahmeeinrichtung tätige Personal ist auch für die Bewohner dieser Unterkunft zuständig. Eine gesonderte Erfassung erfolgt nicht. "-" GU wird nicht bzw. nicht mehr betrieben "k. A."  keine Angabe Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktionsbezeichnung) Stand: 31. Dezember j. J. Altmarkkreis Salzwedel 1 Heimleiter 1 Hausmeister 2 Sozialarbeiter 1 Heimleiter 1 Hausmeister Anhalt-Bitterfeld 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 2 Reinigungskräfte 1 Haustechniker 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1,5 Reinigungskräfte 2 Haustechniker 3 Sicherheitskräfte 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 2 Hausmeister 1 Heimleiter/Sozialarbeiter 1 techn. Kraft Halle (Saale) 2 Sozialarbeiter 1 techn. Kraft Harz 1 Heimleiter 2 Hausmeister 1 Heimleiter 1 Hausmeister 2 Sozialarbeiter (üben Heimleiterfunktion aus) 1 techn. Kraft 2,5 Sozialarbeiter 3 Sicherheitskräfte 1 Reinigungskraft 1 Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 3 Sicherheitskräfte 1 Reinigungskraft 1 Hausmeister 2,5 Sozialarbeiter (üben auch Heimleiterfunktion aus) 3 Sicherheitskräfte 1 Reinigungskraft 1 Hausmeister Prognose Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktions- bezeichnung) 1 Heimleiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 2,5 Sozialarbeiter 2 Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 2 Hausmeister Seite 1 von 2 Anlage 2 Beantwortung Frage 2 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 - Windmühlenstraße 29 - Grusonstraße 7d-e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 1 Heimleiter 3,5 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimverwalter 4,5 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 3 Sozialarbeiter 1 Hausmeister Mansfeld-Südharz - Lutherstadt Eisleben Saalekreis - Braunsbedra Ortsteil Krumpa k. A. k. A. 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Mitarbeiter 4 Betreuungshelfer für Wochenend- dienst 4 Sicherheitskräfte 1 Hausmeister 1 Reinigungskraft 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 2 Mitarbeiter 4 Betreuungshelfer für Wochenend- dienst 4 Sicherheitskräfte 1 Hausmeister 1 Reinigungskraft 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 4 Betreuungshelfer für Wochenend- dienst 4 Sicherheitskräfte 2 Hausmeister 2 Reinigungskräfte 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 4 Betreuungshelfer für Wochenend- dienst 5 Sicherheitskräfte 4 Hausmeister 3 Reinigungskräfte Salzlandkreis - Bernburg Teichweg 6 - Bernburg Köthensche Straße 60a - - - - 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister - Aschersleben - - Stendal - Stendal 1 Heimleiter 4 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 0,75 Reinigungskraft 4 Kinderbetreuer Wittenberg - Gräfenheinichen Ortsteil Möhlau k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. _____ "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben "k. A."  keine Angabe 1 Heimleiter 3 Sozialarbeiter 0,75 Reinigungskraft 2 Kinderbetreuer Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister Der Vertrag läuft im September 2012 aus. Ab 2012 erfolgt die Unterbringung in ange- mieteten Wohnungen. 1 Heimleiter 3 Sozialarbeiter 6 Betreuungshelfer für Wochenenddienst 5 Sicherheitskräfte 4 Hausmeister 3 Reinigungskräfte 1 Heimleiter 3 Sozialarbeiter 2 Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 1 Hausmeister 3 Reinigungskräfte (stundenweise) Prognose Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktions- bezeichnung) 1 Heimleiter 2 Betreuer 1 Hausmeister Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktionsbezeichnung) Stand: 31. Dezember j. J. Landeshauptstadt Magdeburg 1 Heimleiter 2 Betreuer 1 Hausmeister 1 Heimverwalter 2 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 1 Heimleiter 4 Sozialarbeiter 1 Hausmeister 0,75 Reinigungskraft 2 Kinderbetreuer 1 Heimleiter 3 Sozialarbeiter 0,5 Hausmeister 0,75 Reinigungskraft 2 Kinderbetreuer Seite 2 von 2 Anlage 3 Beantwortung Frage 3 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt 1. Halbjahr 2010 Sozialhilfe/ Asylbewer- berleistungsgesetz gem. FAG Aufnahmegesetz gem. FAG Sozialhilfe/ Asylbewer- berleistungsgesetz gem. FAG Aufnahmegesetz gem. FAG Sozialhilfe/ Asylbewer- berleistungsgesetz gem. FAG Aufnahmegesetz gem. AufnG Sozialhilfe/ Asylbewer- berleistungsgesetz gem. FAG Aufnahmegesetz gem. AufnG Aufnahmegesetz gem. AufnG (in €) (in €) (in €) (in €) (in €) (in €) (in €) (in €) (in €) Dessau-Roßlau 3.724.577 1.786.700 4.637.877 1.110.492 5.419.983 278.962 5.390.742 218.502 162.496 Halle (Saale) 16.382.201 5.360.910 17.164.646 3.361.491 16.842.591 1.191.885 16.878.374 1.023.426 303.828 Landeshauptstadt Magdeburg 13.359.184 5.094.176 15.197.475 3.247.098 14.737.424 946.514 14.730.883 973.193 478.363 Summe kreisfreie Städte 33.465.962 12.241.786 36.999.998 7.719.081 36.999.998 2.417.361 36.999.999 2.215.121 944.687 Altmarkkreis Salzwedel 2.518.809 2.184.311 4.198.183 1.361.047 4.196.585 133.809 4.224.908 169.584 119.151 Anhalt-Bitterfeld 11.238.690 5.342.139 9.494.393 3.323.185 7.556.060 392.120 7.431.298 261.175 201.103 Börde 4.419.048 4.320.542 6.773.918 2.693.750 7.053.883 334.333 7.134.422 440.116 143.376 Burgenlandkreis 8.174.838 4.736.653 7.401.600 2.943.837 7.446.132 486.765 7.541.843 279.780 148.887 Harz 8.131.354 5.477.299 9.575.199 3.417.284 10.025.668 434.171 10.081.307 464.285 483.167 Jerichower Land 3.041.425 2.212.768 4.090.123 1.376.905 4.461.000 251.615 4.481.780 158.380 66.893 Mansfeld-Südharz 5.844.958 3.733.038 6.699.294 2.318.767 6.758.704 492.308 6.803.603 350.158 189.790 Saalekreis 8.013.793 4.716.647 7.088.492 2.949.039 6.665.814 515.924 6.367.487 531.984 457.671 Salzlandkreis 9.622.528 5.315.256 9.017.722 3.301.261 8.922.213 551.766 8.945.414 416.358 224.392 Stendal 5.397.501 2.993.763 5.711.406 1.860.272 5.824.248 391.949 5.872.766 483.270 232.355 Wittenberg 3.978.166 2.794.474 4.949.662 1.735.561 6.089.688 264.821 6.115.167 189.520 84.215 Summe Landkreise 70.381.110 43.826.890 74.999.992 27.280.908 74.999.995 4.249.581 74.999.995 3.744.610 2.351.000 Summe gesamt 103.847.072 56.068.676 111.999.990 34.999.989 111.999.993 6.666.942 111.999.994 5.959.731 3.295.687 2006 2008 20092007 Seite 1 von 1 Anlage 4a Beantwortung Frage 8 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 . Landkreis/ kreisfreie Stadt Zahl der Leistungsempfänger Leistungen nach dem AsylbLG gesamt (in €) . Anhalt-Zerbst 190 901.404 . Bernburg 136 712.120 . Bitterfeld 268 2.042.137 . Köthen 161 1.100.533 . Stadt Dessau 137 543.804 . Wittenberg 295 1.385.262 . Burgenlandkreis 286 1.417.768 . Mansfelder Land 252 1.504.534 . Merseburg-Querfurt 324 1.742.957 . Saalekreis 205 1.153.515 . Sangerhausen 189 720.095 . Stadt Halle (Saale) 1.014 5.741.254 . Weißenfels 137 919.292 . Altmarkkreis Salzwedel 111 578.592 . Aschersleben-Staßfurt 248 1.512.158 . Bördekreis 220 1.085.554 . Halberstadt 99 1.813.231 . Jerichower Land 145 1.097.685 . Ohre-Kreis 169 552.015 . Quedlinburg 81 635.350 . Schönebeck 122 738.464 . Landeshauptstadt Magdeburg 772 4.431.869 . Stendal 358 1.536.187 . Wernigerode 179 882.053 Angaben lt. Asylbewerberleistungsstatistik zum 31.12. 2006 Seite 1 von 1 Anlage 4b Beantwortung Frage 8 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Zahl der Leistungsempfänger Leistungen nach dem AsylbLG gesamt Zahl der Leistungsempfänger Leistungen nach dem AsylbLG gesamt Zahl der Leistungsempfänger Leistungen nach dem AsylbLG gesamt Zahl der Leistungsempfänger Leistungen nach dem AsylbLG gesamt Zahl der Leistungsempfänger Leistungen nach dem AsylbLG gesamt (in €) (in €) (in €) (in €) (in €) Dessau-Roßlau 139 530.095 126 443.789 133 517.307 156 698.018 172 862.465 Halle (Saale) 1.178 5.761.271 936 4.197.103 503 4.296.529 733 4.091.371 562 4.293.442 Landeshauptstadt Magdeburg 606 3.992.018 403 3.602.538 563 3.177.861 590 3.196.922 628 3.282.142 Altmarkkreis Salzwedel 109 559.182 77 406.981 90 360.064 118 472.314 139 370.663 Anhalt-Bitterfeld 395 2.977.565 270 2.142.259 241 1.917.095 209 1.680.327 299 1.914.595 Börde 316 1.357.188 235 879.492 241 1.213.165 223 1.275.265 298 1.383.014 Burgenlandkreis 331 1.943.852 264 1.713.932 225 1.698.665 170 1.651.340 253 1.707.861 Harz 240 2.940.590 392 2.614.925 366 2.456.816 443 3.063.319 513 2.826.347 Jerichower Land 114 1.036.713 91 937.892 66 746.043 97 713.476 117 838.644 Mansfeld-Südharz 348 2.019.002 293 1.516.720 351 1.668.061 351 1.914.569 376 1.925.507 Saalekreis 491 2.445.466 410 1.996.972 324 1.605.439 313 2.119.392 374 1.612.096 Salzlandkreis 464 2.356.500 463 1.977.030 305 1.726.803 277 1.413.990 352 1.634.500 Stendal 250 1.413.323 193 1.089.602 212 1.483.406 249 1.577.063 263 1.465.280 Wittenberg 328 1.462.164 248 1.506.334 237 1.513.307 230 1.328.671 246 1.368.509 2007 Angaben lt. Asylbewerberleistungsstatistik zum 31.12. j. J. 2008 2009 2010 2011 Seite 1 von 1 Anlage 5 Beantwortung Frage 10 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Wohng. GU Wohng. GU Wohng. GU Wohng. GU Wohng. GU Wohng. GU Altmarkkreis Salzwedel 0,0 100,0 5,3 94,7 16,7 83,3 16,9 83,0 46,0 54,0 54,5 45,5 Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. 49,0 51,0 47,3 52,7 49,1 50,9 40,3 59,7 36,3 63,7 Börde 1,7 98,3 9,1 90,9 19,6 80,4 31,8 68,2 33,0 67,0 31,4 68,6 Burgenlandkreis 43,7 56,3 49,2 50,8 60,2 39,8 56,6 43,4 55,7 44,3 38,5 61,5 Dessau-Roßlau 40,1 59,9 42,2 57,8 48,9 51,1 62,1 37,9 100,0 0,0 100,0 0,0 Halle (Saale) 0,0 100,0 86,4 13,6 84,2 15,8 81,8 18,2 86,2 13,8 89,2 10,8 Harz 30,4 69,6 22,9 77,1 23,2 76,8 15,3 84,7 10,2 89,3 16,0 84,0 Jerichower Land 6,5 93,5 7,2 92,8 4,5 95,5 5,5 94,5 8,9 91,1 6,5 93,5 Landeshauptstadt Magdeburg 56,4 43,6 60,9 39,1 60,6 39,4 57,2 42,8 64,8 35,2 57,2 42,8 Mansfeld-Südharz k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 79,4 20,6 83,5 16,5 Saalekreis k. A. k. A. k. A. k. A. 35,9 64,1 37,4 62,6 34,7 65,3 25,5 74,5 Salzlandkreis 37,6 62,4 41,3 58,7 39,2 60,8 44,4 55,6 43,2 56,8 34,2 65,8 Stendal 37,4 62,6 29,3 70,7 33,9 66,1 18,3 81,7 29,8 70,2 29,6 70,4 Wittenberg 2,6 97,4 2,6 97,4 0,4 99,6 3,2 96,8 11,2 89,8 13,2 86,8 Gesamt 32,1 67,9 47,1 52,9 47,1 52,9 45,6 54,4 53,5 46,5 50,8 49,2 "k. A."  keine Angabe in % in %in % in % in % in % 2006 2008 Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) Stand: 31.12. j. J. 2009 2010 20112007 Seite 1 von 1 Anlage 6 Beantwortung Frage 12 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Pers.zahl (gesamt) Kosten für die Woh- nungsunterbringung (gesamt) Pers.zahl (gesamt) Kosten für die Woh- nungsunterbringung (gesamt) Pers.zahl (gesamt) Kosten für die Woh- nungsunterbringung (gesamt) Pers.zahl (gesamt) Kosten für die Woh- nungsunterbringung (gesamt) Pers.zahl (gesamt) Kosten für die Woh- nungsunterbringung (gesamt) Pers.zahl (gesamt) Kosten für die Woh- nungsunterbringung (gesamt) - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - Altmarkkreis Salzwedel k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. 189 329.384 139 296.943 135 214.260 119 204.465 124 260.098 Börde 4 4.193 20 42.000 46 60.000 69 78.000 73 97.600 83 109.000 Burgenlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Dessau-Roßlau 58 50.899 72 85.439 77 83.680 80 89.245 159 166.546 197 237.622 Halle (Saale) - - 770 1.077.734 692 1.027.998 472 983.537 641 1.173.837 691 1.336.194 Harz 117 172.692 70 162.470 76 74.120 40 43.440 24 40.151 32 43.899 Jerichower Land 11 10.753 11 11.723 5 6.269 5 6.204 8 8.764 8 10.902 Landeshauptstadt Magdeburg k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 315 524.057 366 665.894 320 739.800 Mansfeld-Südharz k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 245 k. A. 314 k. A. Saalekreis k. A. k. A. k. A. k. A. 135 189.537 133 156.026 102 170.729 86 213.995 Salzlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. 196 105.410 146 53.065 120 48.510 98 47.695 Stendal 101 40.031 71 22.086 64 25.393 36 48.260 78 58.466 80 65.638 Wittenberg 7 7.560 8 6.710 1 1.614 7 12.156 23 35.071 31 45.730 "-" keine Wohnungsunterbringung "k. A."  keine Angabe 2006 2008 Aufwendungen für die Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) in Wohnungen 2009 2010 20112007 Seite 1 von 1 Anlage 7a Beantwortung Frage 13 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Altmarkkreis Salzwedel 0 0 3 3 4 4 4 4 10 22 12 25 Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. 33 73 14 37 12 30 11 27 13 30 Börde 1 2 5 11 15 29 25 47 25 51 29 60 Burgenlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 15 34 19 48 Dessau-Roßlau 24 25 30 18 36 26 39 27 91 46 87 67 Halle (Saale) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Harz 21 62 20 61 15 42 9 26 6 10 6 10 Jerichower Land 2 7 2 7 1 3 1 3 2 4 2 4 Landeshauptstadt Magdeburg k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 71 156 73 175 76 164 Mansfeld-Südharz k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 61 124 78 165 Saalekreis k. A. k. A. k. A. k. A. 27 72 37 67 21 45 20 38 Salzlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. 34 78 27 51 21 43 19 39 Stendal 17 52 10 42 13 39 7 21 13 49 14 49 Wittenberg 2 4 2 4 1 0 3 3 5 13 8 17 _____ "k. A."  keine Angabe 2006 2008 Unterbringung der nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) in Wohnungen Stand: 31. Dezember j. J. 2009 2010 20112007 Seite 1 von 1 Anlage 7b Beantwortung Frage 13 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Altmarkkreis Salzwedel 4 5 2 3 4 5 4 6 10 16 9 10 Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. 4 6 6 4 5 10 10 21 12 24 Börde k. A. k. A. k. A. k. A. 8 20 9 20 10 21 9 22 Burgenlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 22 30 22 25 Dessau-Roßlau 8 10 2 4 1 1 0 0 0 0 0 0 Halle (Saale) 6 11 6 13 4 9 14 21 12 15 2 2 Harz 13 19 11 13 6 10 0 0 1 1 0 0 Jerichower Land 15 30 11 21 5 9 5 9 13 20 7 23 Landeshauptstadt Magdeburg 42 106 30 73 25 68 30 69 26 55 29 56 Mansfeld-Südharz k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 5 14 3 7 Saalekreis k. A. k. A. k. A. k. A. 7 11 8 15 7 14 12 20 Salzlandkreis 16 34 16 20 12 14 6 6 12 18 6 6 Stendal 32 133 24 110 19 81 21 82 30 93 32 95 Wittenberg 30 70 36 82 32 74 24 49 22 41 18 36 _____ "k. A."  keine Angabe 2006 2008 Unterbringung der nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) in Gemeinschaftsunterkünften Stand: 31. Dezember j. J. 2009 2010 20112007 Seite 1 von 1 Anlage 8 Beantwortung Fragen 15 und 16 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der bewilligten Anträge auf dezentrale Unterbringung (Wohnungsunterbringung) Anzahl der negativ beschiedenen Anträge auf dezentrale Unterbringung (Wohnungsunterbringung) Ablehnungsgründe - 2008 bis Mai 2012 - - 2008 bis Mai 2012 - Altmarkkreis Salzwedel 9 0 Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. Börde 0 0 Burgenlandkreis k. A. k. A. Dessau-Roßlau 3 1 - Person war vollziehbar ausreisepflichtig und wirkte nicht bei aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen mit Halle (Saale) k. A. k. A. Harz 24 0 Jerichower Land 3 2 - Unterbringung in Wohnung war bereits erfolgt - Wohnungsunterbringung war aus me- dizinischer Sicht nicht notwendig Landeshauptstadt Magdeburg 83 69 - noch im Asylverfahren - Leistungsbezug nach § 1a AsylbLG - Rückführung in ein Wohnheim wegen mietwidrigem Verhalten - großes Hilfebedürfnis in Bezug auf Un- terstützung durch Betreuer Mansfeld-Südharz 0 0 _____ "k. A."  keine Angabe Seite 1 von 2 Anlage 8 Beantwortung Fragen 15 und 16 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge auf dezentrale Unterbringung (Wohnungsunterbringung) Anzahl der negativ beschiedenen Anträge auf dezentrale Unterbringung (Wohnungsunterbringung) Grund der Ablehnung - 2008 bis Mai 2012 - - 2008 bis Mai 2012 - Saalekreis 28 14 - Probleme bei der Feststellung der Iden- tität - fehlende Mitwirkung nach § 82 Aufent- haltsgesetz (AufenthG) - Ermittlungsverfahren durch Staatsanwalt - Person war vollziehbar ausreisepflichtig und wirkte nicht bei aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen mit Salzlandkreis k. A. k. A. Stendal k. A. k. A. Wittenberg 6 2 - begehrter Wohnraum war unange- messen _____ "k. A."  keine Angabe Seite 2 von 2 Anlage 9 Beantwortung Frage 18 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - Altmarkkreis Salzwedel - Salzwedel - Raguhn-Jeßnitz Ortsteil Marke k. A. k. A. 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 9,40 9,40 9,40 9,40 - Muldestausee Ortsteil Friedersdorf k. A. k. A. 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 11,00 11,00 11,00 11,00 Börde - Harbke 8,50 7,95 8,50 7,95 8,50 7,95 8,15 7,65 Burgenlandkreis - Zeitz Dessau-Roßlau - Dessau-Roßlau Halle (Saale) - L.-Wucherer-Straße 40 - - 8,90 7,90 8,90 7,90 8,90 7,90 9,40 8,40 9,40 8,40 - Dölauer Straße 91 7,50 6,10 k.A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. - - - - - Raffineriestraße 43b 7,50 4,50 - - - - - - - - - - - Halberstadt*1 - Elend (Altkreis Wernigerode) - - - - - - - - - Thale (Altkreis Qedlinburg) - - - - - - - - Jerichower Land - Burg 4,84 4,84 4,84 4,84 4,84 4,84 7,09 5,94 7,09 5,94 7,09 5,94 _____ "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben "k. A."  keine Angabe Anhalt-Bitterfeld Abrechnung erfolgt nicht nach Tagessatz. Es besteht ein Miet-/Betreibervertrag mit Festpreisen. Harz 7,53 7,55 8,78 7,36 6,00 6,00 8,35 Wohnungsunterbringung 2006 2008 Tagessätze werden nicht entrichtet, da Kommune selbst Betreiber ist 8,358,35 8,78 Tagessätze für belegte und unbelegte Plätze (lt. Betreibervertrag) 2009 2010 20112007 Seite 1 von 2 Anlage 9 Beantwortung Frage 18 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - Windmühlenstraße 29 - Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b Mansfeld-Südharz - Lutherstadt Eisleben k. A. k. A. k.A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 5,11 2,56 5,11 2,56 Saalekreis - Braunsbedra Ortsteil Krumpa k. A. k. A. k. A. k. A. - Bernburg Teichweg 6 5,06 3,92 5,06 3,92 - Bernburg Köthensche Straße 60a 7,99 5,97 - Aschersleben k. A. k. A. Stendal - Stendal Wittenberg - Gräfenhainichen Ortsteil Möhlau _____ *1 Das Land trägt als Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft alle Kosten. "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben *2 kein Tagessatz sondern Miete "k. A."  keine Angabe *3 bis 30.09.2007 *4 ab 01.10.2007 *5 bis 30.06.2009 *6 ab 01.07.2009 *7 bis 31.01.2011 *8 ab 01.02.2011 Landeshauptstadt Magdeburg Tagessätze werden nicht entrichtet, da Kommune selbst Betreiber ist - - - -Salzlandkreis 4,73 6,01 4,92 250,20*2 Tagessätze werden nicht entrichtet, da Kommune selbst Betreiber ist 7,18*5 8,50*6 8,50 8,50* 7 8,87*8 5,11 5,11* 3 7,18*4 7,18 250,20*2 6,01 2010 2011 4,73 Es besteht ein Betreibervertrag mit Festpreisen. - - 2007 2008 2009 4,92 2006 Tagessätze für belegte und unbelegte Plätze (lt. Betreibervertrag) Seite 2 von 2 Anlage 10 Beantwortung Frage 21 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Kosten/ Jahr Kosten/ Jahr Kosten/ Jahr Kosten/ Jahr Kosten/ Jahr Kosten/ Jahr - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - in € - - Gardelegen 7.000 7.000 - - - - - Salzwedel - - 7.000 7.000 7.000 7.000 Anhalt-Bitterfeld - Raguhn-Jeßnitz Ortsteil Marke Burgenlandkreis - Zeitz Dessau-Roßlau - Dessau-Roßlau - - - L.-Wucherer-Straße 40 - - Dölauer Straße 91 - - - Raffineriestraße 43b im Tagessatz ent- halten - - - - - Harz - Halberstadt - Windmühlenstrße 29 75.446,40 77.397,60 77.397,60 77.397,60 77.397,60 95.532,01 - Grusonstraße 7d-e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 67.015,80 68.748,96 55.736,07 55.140,09 58.068,64 72.577,31 - Bernburg Teichweg 6 58.254 14.563* 1 - Bernburg Köthensche Straße 60a 58.254 66.546 24.272* 2 Stendal - Stendal 107.277 110.051 110.051 110.051 110.051 154.224 _____ *1 nur 01/2007 *2 bis 31.05.2008 "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben kein privater Sicherheitsdienst Die Zentrale Anlaufstelle (ZASt), auf deren Gelände sich die landesbetriebene Gemeinschaftsunterkunft befindet, wird durch ein privates Un- ternehmen bewacht. Die Kosten insgesamt trägt das Land. Salzlandkreis Landeshauptstadt Magdeburg Halle (Saale) im Tagessatz enthalten im Tagessatz enthalten kein privater Sicherheitsdienst Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte durch private Sicherheitsdienste im Tagessatz enthalten im Tagessatz enthalten Altmarkkreis Salzwedel Es besteht ein Miet-/Betreibervertrag mit Festpreisen. Seite 1 von 1 Anlage 11 Beantwortung Frage 22 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2006 2007 2008 2009 2010 2011 - Gardelegen - Salzwedel - Raguhn-Jeßnitz Ortsteil Marke - Muldestausee Ortsteil Friedersdorf Börde - Harbke Burgenlandkreis - Zeitz Dessau-Roßlau - Dessau-Roßlau - - - L.-Wucherer-Straße 40 - Dölauer Straße 91 k. A. k. A. k. A. k. A. - - - Raffineriestraße 43b k. A. - - - - - - Halberstadt - Elend (Altkreis Wernigerode) - Thale (Altkreis Quedlinburg) Jerichower Land - Burg _____ "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben "k. A."  keine Angabe 2 Sozialarbeiter 2,5 Sozialarbeiter Harz In der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber sind fünf Sozialarbeiter tätig. Diese betreuen auch die in der landesbetriebenen Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Bewohner. 2 Sozialarbeiter 2 Sozialarbeiter Halle (Saale) 1 Sozialarbeiter 2 Sozialarbeiter Therapeuten/Sozialarbeiter Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld k. A. 1 Sozialarbeiter 2 Sozialarbeiter keine Sozialarbeiter keine Sozialarbeiter Seite 1 von 2 Anlage 11 Beantwortung Frage 22 der Großen Anfrage 6/1176 vom 01.06.2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2006 2007 2008 2009 2010 2011 - Windmühlenstraße 25 - Grusonstraße 7d-e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 3,5 Sozialarbeiter 4,5 Sozialarbeiter Mansfeld-Südharz - Lutherstadt Eisleben Saalekreis - Braunsbedra Ortsteil Krumpa - Bernburg Teichweg 6 - Bernburg Köthensche Straße 60a - Aschersleben Stendal - Stendal Wittenberg - Gräfenhainichen Ortsteil Möhlau _____ "-" Gemeinschaftsunterkunft wird nicht bzw. nicht mehr betrieben "k. A."  keine Angabe 4 Sozialarbeiter 3 Sozialarbeiter k. A. Salzlandkreis 2 Sozialarbeiter - 2 Sozialarbeiter 2 Sozialarbeiter k. A. k. A. 2 Sozialarbeiter 2 Sozialarbeiter 2 Sozialarbeiter Landeshauptstadt Magdeburg Therapeuten/Sozialarbeiter Seite 2 von 2 anlage1176neu.pdf anlage1176.pdf 1176-4a 1176-4b 1176-5 1176-6 1176-7 1176-7b 1176-8 1176-9 1176-10 1176-11