Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1358 09.08.2012 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . (Ausgegeben am 10.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Personalsituation und Verfahrensdauer bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7571 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie stellt sich die Personalsituation bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften (inkl. Zweigstellen) in Sachsen-Anhalt dar? Bitte differenziert nach Standorten, Sachgebieten, Entgeltgruppen und Geschlecht darstellen. Die Personalsituation des Landes (Stand 30. Juni 2012) mit dem zum Stichtag aktiven Personal (ohne z. B. Elternzeit, Urlaub ohne Dienstbezüge, Altersteilzeit in der Freistellungsphase) ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1. Eine Differenzierung des Personaleinsatzes nach einzelnen Sachgebieten ist mit den verfügbaren Daten zum Personaleinsatz nicht möglich. 2. Welche Änderungen sind aufgrund des Personalentwicklungskonzeptes in den nächsten Jahren geplant? Bitte differenziert nach Standorten, Sachgebieten, Entgeltgruppen und Geschlecht darstellen. Personalplanungen in der Justiz insbesondere für längere Planungszeiträume beziehen sich sowohl bei der Ermittlung des Personalbedarfs als auch in der Personaleinsatz- und -entwicklungsplanung immer auf das gesamte Aufgabenspektrum und alle Standorte. Eine Konkretisierung für kürzere Zeiträume erfolgt dann erst auf der Grundlage aktueller Analysen der quantitativen und qualitativen Geschäftsentwicklung in allen Bereichen, um eine gleichmäßige Berücksichtigung aller Anforderungen an die Justiz zu gewährleisten. In der Umsetzung schließt dies auch personelle Ausgleichsmaßnahmen zwischen den unterschiedlichen Aufgabenbereichen ein. 2 Zuverlässige und tragfähige Aussagen zur konkreten Personalentwicklung in einzelnen Aufgabengebieten sind unter diesen Voraussetzungen für längere Zeiträume und insbesondere in der hier geforderten Differenzierung nicht möglich . Nach den im Personalentwicklungskonzept festgelegten Personalzielzahlen für die Justiz insgesamt muss jedoch davon ausgegangen werden, dass künftig auch für den Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaften deutlich weniger Mitarbeiter zur Verfügung stehen werden. 3. Wie schätzt die Landesregierung diese Entwicklung ein? Mit dem Personalentwicklungskonzept hat sich die Landesregierung auch für den Geschäftsbereich der Justiz und den Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaften außerordentlich ehrgeizige Ziele gesetzt. Die effektive, flächendeckende Umsetzung des Rechtsgewährungsanspruchs auch bei den Staatsanwaltschaften stellt von vornherein hohe Anforderungen an eine flexible Personalplanung , die weiter forcierte konsequente Optimierung von Arbeitsabläufen sowohl innerhalb als auch zwischen den beteiligten Dienststellen und nicht zuletzt auch an die Einsatzbereitschaft und die Mobilität aller Justizmitarbeiter. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung arbeitet mit Nachdruck daran, diese Voraussetzungen zu schaffen und den Anforderungen des Personalentwicklungskonzepts unter zwingender Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der Bürger gerecht zu werden. Ganz wesentlich wird die künftige Entwicklung jedoch von der tatsächlichen Entwicklung des Geschäftsanfalls und der inhaltlichen Anforderungen an Rechtsprechung und Strafverfolgung geprägt . Diese wird weiterhin laufend zu analysieren und durch Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts zu verifizieren sein. 4. Welche Verfahrensdauern bestehen in den Staatsanwaltschaften des Lan- des von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Anklageerhebung? Bitte differenziert nach Standorten und Sachgebieten darstellen. Im Landesdurchschnitt lag die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bis zur Anklageerhebung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2011 bei 2,2 Monaten. Weiter differenzierte Angaben ergeben sich aus der Anlage 2. 5. Wie schätzt die Landesregierung die Dauer der Verfahren ein? Die durchschnittliche Verfahrensdauer entspricht statistisch der aktuellen bundesweiten Geschäftssituation bei den Staatsanwaltschaften. 6. Liegen der Landesregierung Erhebungen anderer Bundesländer im Sinne der oben genannten Fragen vor? Wenn ja, welche? Die in allen Bundesländern nach denselben inhaltlichen Kriterien erhobenen statistischen Angaben insbesondere zur Verfahrensdauer sind für das Jahr 2011 vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 10 Reihe 2.6 (abrufbar unter www.destatis.de) veröffentlicht. Weitere unmittelbar vergleichbare Einzeldaten zur Geschäftssituation in anderen Ländern liegen nicht vor. Aus dem allge- 3 meinen Erfahrungsaustausch mit anderen Landesjustizverwaltungen kann jedoch abgeleitet werden, dass die Situation bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht wesentlich von den bundesweiten Verhältnissen abweicht. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung im Vergleich mit der Situation und der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer? Auch künftig wird es in Zusammenarbeit mit allen anderen Landesjustizverwaltungen darum gehen, gemeinsam weiteres Optimierungspotential für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren insgesamt und damit auch gezielt für die Staatsanwaltschaften im Land zu erschließen. Die aktuelle Situation bei den Staatsanwaltschaften bietet dabei eine gute Ausgangsposition, diesen bundesweiten Gesamtprozess angemessen mitzugestalten. 8. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarfe bzw. Änderungsbedarfe bei der Personalsituation in den Staatsanwaltschaften des Landes SachsenAnhalt ? Aktuell ist ein genereller Handlungsbedarf nicht erkennbar. Diese Situationsbewertung unterliegt jedoch, wie bereits zu Nr. 3 dargestellt, der ständigen Überprüfung und Fortschreibung.