Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1359 13.08.2012 (Ausgegeben am 13.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Bearbeitung von Fördermittelanträgen im Umwelt- und Naturschutzbereich Kleine Anfrage - KA 6/7538 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzprojekten erfolgt nicht unwesentlich auf der Grundlage ehrenamtlicher Arbeit und ist dabei von der Gewährung von Fördermitteln abhängig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Fördermittelanträge liegen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Landesverwaltungsamt im Bereich Umwelt- und Naturschutz derzeit vor? Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist bewilligende Stelle für die Förderung von sieben anerkannten Naturschutzverbänden und für die Förderung der Naturschutzgroßprojekte Mittlere Elbe und Drömling. Derzeit liegen keine unbewilligten Anträge vor. Das Landesverwaltungsamt ist bewilligende Stelle für die ELER-Naturschutzförderung (u. a. NATURA 2000 Finanzierung), die Finanzierung der fünf Naturparke in freier Trägerschaft, die Förderung der Landschaftspflegeverbände und die Förderung der Biodiversität. Derzeit werden dort 185 laufende NaturschutzFörderverfahren bearbeitet, von denen sich 62 in Prüfung befinden. Zu den Projekten gehören u. a. die Finanzierung der Umsetzung des Netzwerks NATURA 2000 und auch die Errichtung des Informationszentrums Havelberg und weitere BUGA-Projekte. 2 2. Wie viele Personalstellen stehen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Landesverwaltungsamt zur Bearbeitung der Fördermittelanträge im Bereich Umwelt- und Naturschutz zur Verfügung? Die Zuordnung von Stellen und Mitarbeitern zu bestimmten Aufgaben kann nur im Rahmen des vorhandenen Personals und der vorhandenen Stellen erfolgen. Nach einer aktuellen Ressortüberprüfung des vorhandenen Aufgabenbestandes und einer Gegenüberstellung mit den im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes zugeordneten Stellen werden dem Ressort in erheblichem Umfang Stellen fehlen. Eine entsprechende Kabinettsvorlage ist in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Für die Bearbeitung der Belange des Naturschutzes im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik steht im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Referentenstelle , inklusive der Förderangelegenheiten nach Artikel 57 ELER (NaturschutzRL ) sowie der fachlichen Begleitung der naturschutzrechtlichen Agrarumweltmaßnahmen und der Bundes- und Landesfördermaßnahmen im Naturschutzbereich zur Verfügung. Für die Bearbeitung der Bewilligungsbescheide für die Förderung der anerkannten Naturschutzverbände und der Naturschutzgroßprojekte ist je Fördergebiet eine Sachbearbeiterin anteilig eingesetzt. Eine Bürosachbearbeiterin prüft die Verwendungsnachweise, eine Sachbearbeiterin ist mit einem Teil ihrer Arbeitszeit ebenfalls in der Verwendungsnachweisprüfung eingesetzt. Im Landesverwaltungsamt stehen derzeit ein Referent, vier Sachbearbeiter und eine Mitarbeiterin unbefristet zur Verfügung. Drei Sachbearbeiterinnen sind bis zum 31.12.2013 befristet eingestellt. Die Einstellung von drei weiteren befristeten Sachbearbeitern für die laufende Förderperiode ist beabsichtigt. Die notwendigen Anträge an das Ministerium der Finanzen sind in Vorbereitung. 3. Wie lange sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von der Antrag- stellung bis zur Bewilligung oder Ablehnung von Fördermittelanträgen im Bereich Umwelt- und Naturschutz? Die durchschnittliche Zeitspanne von der Antragsregistrierung bis zur Bewilligung bzw. Ablehnung von Fördermittelanträgen beträgt derzeit 20 Wochen. 4. Fördert eine zügige Bearbeitung der Fördermittelanträge die zeitnahe Umsetzung der Projekte und die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements ? Ja.