Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1360 13.08.2012 (Ausgegeben am 13.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Katastrophenschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Kleine Anfrage - KA 6/7578 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist für sein Gebiet untere Katastrophenschutzbehörde . Als solche hat er nach § 11 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) für die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in bedarfsangemessenem Umfang zu sorgen und diese zu fördern. Hierbei bedient sie sich der im Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Träger. Bei Bedarf kann die Katastrophenschutzbehörde mit Zustimmung des Landesverwaltungsamtes Einheiten und Einrichtungen in eigener Trägerschaft aufstellen (Regieeinheiten und -einrichtungen). Durch Erlass vom 24. Januar 2011 hat das Ministerium des Innern Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes aufgestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Träger des Fachdienstes Sanität, des Fachdienstes Betreuung sowie des Fachdienstes Wasserrettung sind nach Punkt 2.3 des o. g. Erlasses die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen gemäß § 12 Abs. 2 KatSG-LSA. Durch welche privaten Organisationen nach § 12 Abs. 2 KatSG-LSA werden die Aufgaben dieser Fachdienste im Landkreis Mansfeld-Südharz mit welchen Kräften und Mitteln sichergestellt? Fachdienst Sanität Derzeit existiert im Landkreis Mansfeld-Südharz kein Fachdienst Sanität. Zuletzt war Träger dieser Katastrophenschutzeinheit der Johanniter-Unfall-Hilfe 2 e. V. Regionalverband Südharz/Burgenlandkreis. Seitdem bemüht sich der Landkreis um einen neuen Träger des Fachdienstes; es wurden bisher Verhandlungen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund e. V. geführt. Für den aufzubauenden Sanitätsdienst stehen ein Einsatzleitwagen, ein Arzttruppkraftwagen und drei Krankentransportwagen (davon zwei Krankentransportwagen Typ B des Bundes) zur Verfügung. Ein Helferbestand ist gegenwärtig nicht vorhanden. Fachdienst Betreuung Zurzeit besteht im Landkreis Mansfeld-Südharz ein Fachdienst Betreuung, dessen Träger der Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. des Deutschen Roten Kreuzes ist. Im Fachdienst Betreuung wirken 22 ehrenamtliche Helfer mit (Personalsoll 21). Der Fachdienst verfügt über einen Einsatzleitwagen, zwei Gerätewagen Betreuung (Bundesfahrzeuge), zwei Feldkochherde und vier Mannschaftstransportwagen (davon ein Bundesfahrzeug). Fachdienst Wasserrettung Träger des Fachdienstes Wasserrettung im Landkreis Mansfeld-Südharz ist mit 15 ehrenamtlichen Helfern (Personalsoll 16) die Deutsche-Lebens-RettungsGesellschaft mit ihren Ortsgruppen Hettstedt und Lutherstadt Eisleben. Im Fachdienst sind ein Einsatzleitwagen mit Schlauchboot, ein Gerätewagen Wasserrettung mit Rettungsboot und ein Gerätewagen Tauchen mit Rettungsboot stationiert. 2. Sollten die Aufgaben der Fachdienste entgegen der Bestimmungen des Erlasses nicht von privaten Organisationen nach § 12 Abs. 2 KatSG-LSA, sondern durch sog. Regieeinheiten sichergestellt werden, wurde hierfür durch das Landesverwaltungsamt eine Zustimmung erteilt? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden im Wege der Fachaufsicht ergriffen, um im Landkreis Mansfeld-Südharz sicherzustellen, dass die Aufgaben der in Frage 1 genannten Fachdienste ordnungsgemäß wahrgenommen werden? Mit Bericht vom 28. Juli 2011 informierte der Landkreis Mansfeld-Südharz darüber , dass infolge des Trägerwechsels im Rettungsdienst des Landkreises der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Südharz/Burgenlandkreis nun nicht mehr als Trägerorganisation für die Katastrophenschutzeinheiten im Sanitätsdienst und im Betreuungsdienst zur Verfügung steht. Seitdem wurde Kontakt zum Arbeiter-Samariter-Bund e. V. für eine Übernahme der Trägerschaft des Fachdienstes Sanität gesucht. Der Landkreis wurde durch das Landesverwaltungsamt aufgefordert, über den Stand der Verhandlungen zur Übernahme des Fachdienstes Sanität durch den Arbeiter-Samariter-Bund zu berichten. Über die Bemühungen des Landkreises Mansfeld-Südharz, einen neuen Fachdienst Sanität aufzubauen, habe ich mir berichten lassen und das Landesverwaltungsamt angewiesen, in der Sache weiter tätig zu bleiben. 3 Der Arbeiter-Samariter-Bund (Kreisverband Aschersleben e. V.) hat sich aktuell für die Übernahme des Fachdienstes Sanität des Landkreises grundsätzlich bereit erklärt. In Vorbereitung der Umsetzung dieser Trägerschaft fanden mehrere Gespräche zwischen dem Geschäftsführer der Hilfsorganisation und Herrn Landrat Schatz statt. Zurzeit wirbt die Hilfsorganisation Helfer für den neuen Fachdienst an. Nach Mitteilung des Landkreises fand dazu am 3. August 2012 ein weiteres Treffen am Stützpunkt für den Sanitätsdienst in Sangerhausen statt, bei dem der ASB nochmals seine Bereitschaft zur Übernahme des Fachdienstes Sanität erklärte. Gegenwärtig laufen noch Gespräche mit den ehemaligen Helfern der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Südharz/Burgenlandkreis , um diese Personen wieder zur Mitarbeit im Sanitätsdienst zu gewinnen . Der Aufbau einer Regieeinheit durch den Landkreis gemäß § 11 Abs. 2 KatSGLSA ist bisher nicht erfolgt. 3. Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde dem Landkreis Mansfeld-Südharz aus Mitteln des Konjunkturpakets II eine Förderung zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs Ab-BHP-50 gewährt. Das Fahrzeug ist bei der Freiwilligen Feuerwehr der Lutherstadt Eisleben stationiert. Das Fahrzeug ist zwar nicht in dem o. g. Erlass aufgeführt, aber das Land förderte die Beschaffung durch den Landkreis für dessen Aufgaben als Katastrophenschutzbehörde . Mit welchen Kräften stellt der Landkreis MansfeldSüdharz die sanitätsdienstliche personelle Besetzung des Fahrzeuges sicher? Die sanitätsdienstliche personelle Sicherstellung für den Einsatz des AB-BHP 50 erfolgt durch die Alarmierung der Schnell-Einsatz-Gruppe des Rettungsdienstes und der Alarmierung der Gruppe Leitende Notärzte des Landkreises Mansfeld-Südharz. Des Weiteren kommt bei einer Alarmierung des BHP 50 der Fachdienst Betreuung (Träger: Deutsches Rotes Kreuz) des Landkreises zum Einsatz.