Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1374 16.08.2012 (Ausgegeben am 16.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Entwicklung der Einbürgerungszahlen in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2011 Kleine Anfrage - KA 6/7585 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele Personen sind im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 insge- samt und differenziert nach a) Staatsangehörigkeit (fünf häufigste Herkunftsländer), b) Alter, c) Geschlecht, d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung sowie e) Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet/Bundesland nach Jahren eingebürgert worden? Bitte die prozentualen Abweichungen vom Vorjahreswert angeben. Statistische Daten zu Einbürgerungen sind gemäß § 36 Abs. 4 Satz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zu erheben. Danach erfolgt die Erfassung für das vorangegangene Kalenderjahr jeweils zum 1. März, sodass entsprechende Zahlen für 2012 erst im März 2013 verfügbar sind. Im Jahr 2011 sind in Sachsen-Anhalt 653 Personen eingebürgert worden. a) Die fünf häufigsten Herkunftsländer sind: Herkunftsländer 2011 prozentuale Abweichung zu 2010 Irak 75 - 8,0 % Ukraine 75 + 32,0 % Türkei 66 + 43,9 % Vietnam 52 + 32,7 % Syrien 41 + 43,9 % 2 b) Die Altersstruktur der Eingebürgerten wird in der amtlichen Statistik in Altersgrup- pen zusammengefasst. Danach ergibt sich folgender Stand: Alter von ... bis unter ... Jahren 2011 prozentuale Abweichung zu 2010 unter 6 35 + 25,7 % 6 bis 16 128 + 36,7 % 16 bis 18 29 + 17,2 % 18 bis 23 84 + 44,1 % 23 bis 35 121 - 15,7 % 39 bis 45 155 + 11,0 % 45 bis 60 91 + 19,8 % 60 und älter 10 - 58,3 % gesamt: 653 + 15,3 % c) Von den 653 im Jahr 2011 eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 330 weiblich und 323 männlich. Die prozentuale Abweichung zu 2010 beträgt für weibliche Personen + 10,0 % und für männliche Personen + 20,7 %. d) Die Einbürgerungen erfolgten auf Grund folgender Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage 2011 prozentuale Abweichung zu 2010 § 8 StAG 42 - 2,3 % § 9 StAG 43 - 36,8 % § 10 Abs. 1 StAG 416 + 4,6 % § 10 Abs. 2 StAG 145 + 52,4 % sonstige Rechtsgründe 7 - 22,2 % e) Die Aufenthaltsdauer der Eingebürgerten betrug: Aufenthaltsdauer in Jahren 2011 prozentuale Abweichung zu 2010 unter 8 124 - 6,8 % 8 bis 9 64 + 21,9 % 9 bis 15 346 + 21,7 % 15 bis 20 87 + 21,8 % 20 und mehr 32 + 3,1 % 2. Wie hoch war die Einbürgerungsquote im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012? Bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und den Vorjahreswert angeben. Die Einbürgerungsquote (Quotient aus der Zahl der vorgenommenen Einbürgerungen und der Zahl der ausländischen Bevölkerung nach der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 31. Dezember 2011) betrug 2011 1,47 %, 3 nach 1,23 % im Jahr 2010. Da eine auf die Herkunftsländer differenzierte Einbürgerungsquote lediglich im Zehntel- bzw. Hundertstelbereich liegt, wurde auf die Angabe verzichtet. Bezüglich der Angaben für das erste Halbjahr 2012 verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 unter Hinnahme des Fortbestandes der bisherigen Staatsangehörigkeit ? Bitte auch nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und den Vorjahreswert angeben. 2011 erfolgten 255 Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Die zehn häufigsten Herkunftsländer, aus denen Einbürgerungsbewerber unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden, sind: Herkunftsländer 2011 2010 Irak 43 42 Syrien 41 23 Türkei 36 10 Polen 17 25 Bulgarien 14 13 Kuba 11 5 Marokko 8 11 Nigeria 8 3 Rumänien 8 6 Ungarn 7 9 Bezüglich der Angaben für das erste Halbjahr 2012 verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. 4. In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 aus welchen Gründen zurückgenommen? Bitte die vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben. Wie viele der seit 2011 ausgesprochenen Rücknahmen wurden bestandskräftig? Weder im Jahr 2011 noch im ersten Halbjahr 2012 erfolgten Rücknahmen von Einbürgerungen . 5. Wie viele Anträge auf Einbürgerung waren zum 31. Dezember 2011 bzw. im ersten Halbjahr 2012 anhängig und wie ist gegenwärtig die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt des Antrags bis zur Einbürgerung? Bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und den zehn Herkunftsländern mit längster Bearbeitungsdauer differenziert angeben. Durch eine gesonderte Befragung der Einbürgerungsbehörden wurde ermittelt, dass zum Stichtag 31. Dezember 2011 832 Einbürgerungsanträge anhängig waren. Zum 4 Stichtag 30. Juni 2012 befanden sich 480 Anträge in Bearbeitung bei den Einbürgerungsbehörden . Eine Ermittlung der Bearbeitungsdauer sowie die Erfassung der zehn häufigsten Herkunftsländer könnte nur im Wege einer umfangreichen Einzelauswertung der entsprechenden Einbürgerungsakten bei sämtlichen Einbürgerungsbehörden des Landes erfolgen, wovon mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen wurde. 6. Wie viele Deutsche wurden im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 nach § 9 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz optionspflichtig? Wie viele von ihnen wurden durch die Behörde auf die gemäß § 29 Absätze 2 bis 4 Staatsangehörigkeitsgesetz möglichen Rechtsfolgen hingewiesen, und in wie vielen Fällen konnte dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis nicht zugestellt werden? Bitte nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren. Im Jahr 2011 wurden 4 deutsche Staatsangehörige optionspflichtig und durch die Behörden auf ihre Optionspflicht und deren Folgen hingewiesen. Alle Benachrichtigungen konnten zugestellt werden. 3 Personen besitzen neben der deutschen die vietnamesische Staatsangehörigkeit, eine Person ist im Besitz der pakistanischen und polnischen Staatsangehörigkeit. Im ersten Halbjahr 2012 wurde kein deutscher Staatsangehöriger optionspflichtig. 7. Wie viele Optionspflichtige haben im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 erklärt, die deutsche bzw. die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen (bitte getrennt angeben) und wie viele Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend bereits verloren? Bitte nach den zehn häufigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren . Im Jahr 2011 haben 4 Optionspflichtige erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen, davon 2 vietnamesische, 1 türkischer sowie 1 pakistanisch/polnischer Staatsangehöriger. Über den Ausgang der Verfahren kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Im ersten Halbjahr 2012 gab es keine Erklärungen Optionspflichtiger. 8. Wie viele Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, haben im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 a) die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz bereits nachgewiesen? b) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt? c) eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 Staats- angehörigkeitsgesetz erhalten? Bitte jeweils auch nach den zehn häufigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren. a) Im Jahr 2011 hat eine Person den Verlust der vietnamesischen Staatsangehörig- keit nachgewiesen. Im ersten Halbjahr 2012 sind keine Nachweise des Verlustes ausländischer Staatsangehörigkeiten erfolgt. 5 b) Im Jahr 2011 wurden 2 Beibehaltungsgenehmigungen beantragt, eine für die pol- nische und eine für die pakistanische Staatsangehörigkeit. c) Bisher wurden weder im Jahr 2011 noch im ersten Halbjahr 2012 Beibehaltungs- genehmigungen erteilt. 9. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz? Im Jahr 2011 wurden 32 Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a Aufenthaltsgesetz erteilt. Für das erste Halbjahr 2012 liegen die Angaben noch nicht vor. 10. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Aufenthaltsgesetz? Nach dem Ausländerzentralregister waren am 31. Dezember 2011 2 Personen und am 30. Juni 2012 1 Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Aufenthaltsgesetz .