Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1382 21.08.2012 (Ausgegeben am 21.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Kosten des Jugendarrestes in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7589 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten, um den Anforderungen eines modernen und verfassungsmäßigen Jugendarrestvollzuges in Sachsen-Anhalt gerecht zu werden? Bitte für die Jahre 2010, 2011 und das 1. Halbjahr 2012 differenziert aufführen. Die Bewirtschaftung der Jugendarrestanstalt ist der Justizvollzugsanstalt Halle übertragen . Eine gesonderte Be- und Abrechnung der Kosten für die Jugendarrestanstalt erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Eine isolierte Kostenbetrachtung zu den jährlichen Gesamtkosten der Jugendarrestanstalt ist daher zurzeit nicht möglich. 2. Wie hoch sind die Personalkosten für den Jugendarrest in SachsenAnhalt ? Bitte für die Jahre 2010, 2011 und das 1. Halbjahr 2012 differenziert aufführen. In den Jahren 2010, 2011 und im ersten Halbjahr 2012 entstanden Personalkosten in folgender Höhe: 2010 301.656,79 € 2011 316.159,25 € 2012 184.962,16 € 2 3. Wie viele Planstellen sind der Jugendarrestanstalt in Halle im Jahr 2012 zugewiesen? Bitte getrennt nach Professionen und Eingruppierungen darstellen. Der Jugendarrestanstalt Halle sind gegenwärtig 14 Planstellen zugewiesen, davon 11 Planstellen für Bedienstete des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt), zwei Planstellen des Sozialen Dienstes und eine Planstelle des Allgemeinen Vollzugsund Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt). Angaben zur Besoldung bzw. Eingruppierung der Bediensteten können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden. Bedienstete des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) werden besoldet nach Bes.Gr. A 7 - A 9+Z LBesG LSA; Bedienstete der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, werden nach Bes.Gr. A 9 - A 13 LBesG LSA besoldet. 4. Sind derzeitig alle Planstellen besetzt? Befinden sich zurzeit alle Bediensteten in einer Vollzeittätigkeit (40 Stunden/Woche)? Die Planstellen sind derzeit alle besetzt; ein Bediensteter befindet sich in einem von der Landesregierung initiierten Studiengang. Mit Ausnahme einer Sozialarbeiterin, die in Teilzeit mit einem Anteil von 0,5 tätig ist, sind alle Bediensteten der Jugendarrestanstalt Halle in Vollzeit (40 Stunden/Woche) tätig. 5. Wie hoch ist das Durchschnittsalter aller im Jugendarrest Beschäftigten ? Das Durchschnittsalter beträgt 51,8 Jahre. 6. Plant die Landesregierung in Zukunft den Einsatz von externen Fachkräften ? Wenn ja, aus welchen Gründen und für welche Bedarfe? Nein. 7. Wie hoch ist der jährliche finanzielle Bedarf im Bereich der Sachmittel für den Jugendarrest in Sachsen-Anhalt? Bitte für die Jahre 2010, 2011 und das 1. Halbjahr 2012 differenziert aufführen. Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 1 verwiesen. Der jährliche finanzielle Bedarf im Bereich der Sachmittel für die Jugendarrestanstalt wird nicht gesondert ermittelt. Wesentliche Sachmittelkosten wie beispielsweise die Bewirtschaftungskosten der Liegenschaft (Wasser, Abwasser, Strom, etc.) werden auch aufgrund der technischen Verbundenheit der Immobilien durch die Justizvollzugsanstalt Halle als Gesamtkostenposition ermittelt. Die darüber hinaus anfallenden Sachmittelbedarfe der Jugendarrestanstalt (ca. 5.000 Euro pro Jahr) sind im Vergleich zu den sonstigen Bewirtschaftungskosten nahezu vernachlässigbar und werden entsprechend im internen ganzheitlichen Planungsprozess der JVA Halle berücksichtigt. 3 8. Welche investiven Mittel in welcher Höhe und für welche Maßnahmen benötigt die Landesregierung in Zukunft? Hat der Stand vom 19. Oktober 2011, welcher einen Grundsanierungsbedarf von mindestens 600.000 € für die Grundsanierung des Gebäudes der Jugendarrestanstalt Halle beziffert, noch Aktualität? Auf der Grundlage der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben (RBBau), Abschnitt C (Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen), Ziffer 3 stellt die nutzende Verwaltung zusammen mit dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) im Rahmen einer Baubegehung jährlich den Baubedarf fest. Dieser Bedarf wird in einer Anmeldung zusammengefasst und im dritten Quartal des Haushaltsjahres durchgeführt. Gemäß diesen Richtlinien fand die letzte Baubegehung am 19. Oktober 2011 in der Justizvollzugsanstalt Halle (Saale) zusammen mit dem BLSA - Niederlassung Süd - statt. Gemäß der Ausgabenanmeldung - Bau (Muster 9a; AABau - 2 A) hat der Landesbetrieb BLSA den investiven Bedarf (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) für die Grundsanierung des Gebäudes der derzeitigen Jugendarrestanstalt mit mindestens 600.000 € eingeschätzt. Die Baubegehung für das Jahr 2012 findet erst im vierten Quartal 2012 wieder statt. Die konzeptionellen Überlegungen zum zukünftigen Standort der Jugendarrestanstalt Sachsen-Anhalt sind Teil der Justizvollzugsreform und noch nicht abgeschlossen. Sofern im Rahmen der Justizvollzugsreform das jetzige Gebäude der Jugendarrestanstalt weiter genutzt werden sollte, ist davon auszugehen, dass die grobe Baukostenschätzung für die Grundsanierung des Gebäudes zutreffend ist.