Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1383 21.08.2012 (Ausgegeben am 21.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Sozialer Dienst der Justiz in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7592 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie ist momentan der Soziale Dienst der Justiz in Sachsen-Anhalt personell ausgestattet? Bitte getrennt nach den Standorten DessauRoßlau , Halberstadt, Halle, Magdeburg, Naumburg und Stendal auflisten . (Stand 01.08.2012) Dienststelle Anzahl Sozialarbeiter Anzahl Schreibkräfte Gesamt Dessau- Roßlau 19 4 23 Halberstadt 13 2 15 Halle 22 4 26 Magdeburg 34 6 40 Naumburg 20 4 24 Stendal 10 3 13 Gesamt: 118 23 141 2. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Personalsituation ein? Ist jede Dienststelle mit der erforderlichen Anzahl von Sozialarbeitern ausgestattet? Vor dem Hintergrund einer differenzierten, aber stabilen Fallbelastung der einzelnen Dienststellen des Sozialen Dienstes und einer kontinuierlichen Ausbildung von Lan- 2 desbediensteten im Rahmen eines Bachelor-Studienganges zu Sozialarbeitern/Sozialpädagogen kann die derzeitige Personalsituation als ausreichend eingeschätzt werden. Personalengpässe, die durch Altersabgänge, Langzeiterkrankungen und ungleiche Fallzahlentwicklungen entstehen, werden durch gezielte Verteilung der Bachelor-Absolventen nach erfolgreichem Studienabschluss sowie durch Personalmaßnahmen wie Abordnungen und Versetzungen ausgeglichen. 3. Ist die Anzahl der im Sozialen Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt Beschäftigten für die Aufgabenerledigung in den Tätigkeitsbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich , Opferberatung und Zeugenbetreuung ausreichend? Wenn nein, wie kann aus Sicht der Landesregierung diesbezüglich Abhilfe geschaffen werden? Die Anzahl der im Sozialen Dienst der Justiz Beschäftigten ist für die Aufgabenerledigung in den Tätigkeitsbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, Opferberatung und Zeugenbetreuung ausreichend. Dabei ist zu erwähnen, dass es sich bei der Opferberatung und Zeugenbetreuung nicht um originäre Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz handelt. Es sind zusätzliche Aufgaben, die der Soziale Dienst der Justiz im Sinne des Opferschutzes übernommen hat. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Personalentwicklung im Bereich des Sozialen Dienstes seit 2006? Bitte nach Jahren getrennt aufführen. Jahr Personal- bestand am 31.12. Einstellungen / Zuversetzungen Entlassungen, Versetzungen, Kündigung Altersabgänge 2006 134 0 1 1 2007 131 0 2 1 2008 140 10 0 1 2009 138 2 1 3 2010 136 1 0 3 2011 136 2 0 2 2012 (Stand 01.08.2012) 141 7 1 1 5. Ist die mit dem Personalentwicklungskonzept der Landesregierung vorgesehene Personalausstattung für eine künftige Aufgabenerledigung in den nächsten Jahren ausreichend? Im Rahmen eines Bachelor-Studienganges werden in den Jahren 2008 bis 2012 pro Jahr 6 Landesbedienstete - nach Möglichkeit aus Überhangbereichen - zu Sozialarbeitern /Sozialpädagogen qualifiziert. Soweit die Übernahme dieser qualifizierten Landesbediensteten in den Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt auch in den nächsten Jahren gesichert ist, kann die Personalausstattung für die künftige Aufgabenerledigung als ausreichend bezeichnet werden. 3 Das PEK (S.112) der Landesregierung sieht im Sozialen Dienst der Justiz bis zum 31.12.2016 einen Stellenabbau von 157 Stellen auf 145 Stellen vor. Als Stellenziel ist für das Jahr 2019 eine Stellenzahl von 122 Stellen vorgesehen. Soweit an diesem Stellenziel festgehalten wird, ist die Übernahme in den Sozialen Dienst, der sich in Ausbildung befindenden Bachelor-Absolventen, die in den Jahren 2013 bis 2015 ihre Ausbildung beenden, nicht im vollen Umfang möglich. Die bereits vorhandenen und bis dahin durch Altersabgänge frei werdenden Stellen werden nicht ausreichen, um die mit einem hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand des Landes ausgebildeten Absolventen in den Sozialen Dienst der Justiz zu übernehmen . Wenn gelegentlich die rückläufige Zahl der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten mit der Entwicklung des Fallaufkommens im Sozialen Dienst in Verbindung gebracht wird, ist festzustellen, dass die Gefangenenzahlen nicht zwingend mit den Probandenzahlen im Sozialen Dienst korrelieren. Im Gegenteil: trotz sinkender Gefangenenzahlen steigt die Anzahl der Führungsaufsichtsfälle in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle der zunehmende Altersdurchschnitt der Beschäftigten im Sozialen Dienst. Das Durchschnittsalter beträgt gegenwärtig 50,1 Jahre und wird sich bis zum Jahr 2019 auf 54,5 Jahre erhöhen. Eine verlässliche Aussage hinsichtlich der Personalausstattung und Aufgabenerledigung im Jahr 2019 und darüber hinaus ist aus den oben genannten Gründen schwierig. Eine Stellenabsenkung von 157 Stellen im Jahr 2013 auf 145 im Jahr 2016 und 122 Stellen im Jahr 2019 erscheint bei dem zurzeit vorhandenen Fallaufkommen im Sozialen Dienst und dem sich erhöhenden Durchschnittsalter der Beschäftigten sehr bedenklich. 6. Kann aus Sicht der Landesregierung auch künftig ein hohes qualitatives Niveau gewährleistet werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialen Dienst der Justiz als Dienstleister im Tätigkeitsfeld hoheitliche Aufgaben mit den Zielen der Kriminalprävention, Integration und Wiedergutmachung tätig werden können? Mit dem Ziel, einen Beitrag zur Modernisierung und Organisationsentwicklung in der Justizverwaltung zu leisten, wurde vom 01.03.2004 bis zum 30.09.2008 das Projekt „Standards im Sozialen Dienst der Justiz“ vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung durchgeführt. Das Projekt war darauf ausgerichtet, ein anforderungs- und kundenorientiertes Qualitätsmanagement für den Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Nach den Methoden des Projektmanagements war eine Projektlenkungsgruppe einberufen , die interdisziplinär besetzt war und von der Leitung des zuständigen Fachreferat geführt wurde. Es wurde eine Projektleiterin bestellt, Qualitätszirkel eingerichtet und Zirkelsprecher gewählt. Die Arbeitsergebnisse wurden bewertet und je nach Entwicklungsstand als Standard verabschiedet. Dabei bildete die Zirkelsprecherkonferenz das Bindeglied zwischen Projektleitung und Qualitätszirkeln. 4 Die Projektleitung wurde beauftragt, auf der Grundlage der erzielten Arbeitsergebnisse ein Qualitätshandbuch zu erstellen, in dem die von allen Mitarbeitern im Sozialen Dienst der Justiz zu erbringenden Dienstleistungen (Prozessqualität) in den Fachbereichen Bewährungshilfe/Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich und Opferberatung beschrieben sind. Der Auftrag beinhaltete auch, die aus Sicht der Mitarbeiter /innen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstgeschäfte in organisatorischer , personeller und sachlicher Hinsicht (Strukturqualität) zu stellenden Mindestanforderungen zu ermitteln. Zur Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Qualitätsmanagements (Ergebnisqualität) wurden Anregungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Fach- und Arbeitsqualität mit dem Ziel gegeben, ein Qualitätssicherungskonzept zu erarbeiten. Die Projektarbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Klug (Katholische Universität Eichstätt) wissenschaftlich begleitet. Die festgelegten Fachstandards wurden für alle Beschäftigten des Sozialen Dienstes der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, einschließlich der an den Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt abgeordneten Beschäftigten, ab dem 1. Oktober 2008 als verbindliches Regelwerk eingeführt. Sie beziehen sich auf den Regelfall und greifen nicht in die methodische Arbeit der Sozialarbeiter ein. Sie definieren die Prozessschritte in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern, führen für alle Bereiche verbindliche Vorgaben zum Einsatz und zur Anwendung von Dokumenten, Verfahren und Fristen ein. Zudem sind den Beschäftigten Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt worden. Die Entwicklung von Fachstandards wird von folgenden Überlegungen getragen: • Standards bieten Mitarbeitern eine fachliche Orientierung und Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, • Standards gewährleisten einen verbindlichen Mindestumfang der Dienstleistun- gen, • Standards bieten allen Kunden Verlässlichkeit, • Standards schaffen Vergleichbarkeit und bilden die Grundlage für Qualitätssiche- rungsmaßnahmen, • Standards berücksichtigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und erleich- tern professionelles Arbeiten, • Standards dokumentieren nach innen und außen fachliche Kompetenz. Im Fachbereich Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sind aktuelle wissenschaftliche Prinzipien und eine stärkere Risikoorientierung berücksichtigt worden, um den Aufträgen des Gesetzgebers und den Kundenerwartungen gleichermaßen Rechnung zu tragen. Dabei sind die nachfolgenden Steuerungsinstrumente entwickelt worden: Risikobewertung durch - strukturierte Fallanalyse und standardisierte Dokumentation, - Analyse der Straftat (Ermittlung der kriminogenen Faktoren unter Berücksichti- gung von Gefährlichkeit und Progredienz), - Einschätzung der Veränderungsbereitschaft des Probanden, - Risikobewertung, - Feststellung des Kontroll- und Hilfebedarfs. 5 Unterscheidung von Hilfe- und Kontrollprozess durch - Risikomanagement zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben, - strukturierte Planung von Hilfe und Kontrolle, - Interventionen entsprechend der Bedarfsermittlung, - Umsetzung von Kriseninterventionsplänen, - spezialisierte Motivationsarbeit, - Unterscheidung von Hilfeprozess und punktuellen Hilfen, - Fallsteuerung (federführende Zusammenarbeit mit Externen, Netzwerkarbeit). Differenzierte Fallbewertung durch - Einordnung der Fälle in Fallbewertungsgruppen, - fallgruppenspezifisches Leistungsangebot, - entwicklungsorientierte Folgebewertung, - fachliche Teambewertung, - Fallmanagement, - differenzierte Belastungsbewertung. Aus und mit der Zuordnung zu definierten Fallbewertungsgruppen ergeben sich die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, bestimmt sich die Kontaktdichte, verbinden sich standardisierte Kontrollaufträge und ist der notwendige Arbeitsaufwand der Sozialarbeiter abzuleiten. Aufgrund anamnestischer Erhebungen, Analysen, Bewertungen und Einschätzungen werden Fällen Merkmale zur Einordnung in Fallbewertungsgruppen zugewiesen. Jeder Fallbewertungsgruppe sind festgelegte Mindestinterventionen, insbesondere vorgegebene Kontrollaufgaben, zugeordnet. Hieraus resultiert ein unterschiedlicher Arbeitsaufwand . Dieser bildet die Grundlage für die Entwicklung eines Arbeitsbelastungssystems . Neu ist, dass die von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern gewonnenen Erkenntnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen mit dem Ziel der Vermeidung fachlicher Fehleinschätzungen von Fallbewertungsteams in kollegialer Beratung reflektiert werden. Zur Gewährleistung einer erfolgreichen Implementierung der Standards in der Einführungszeit ist das Anschlussprojekt: „Kollegiales Qualitätsmanagement“ seit dem 01.11.2008 eingerichtet worden. Die Evaluation der Standards begann am 01.04.2009 für die Dauer von 2 Jahren. Danach erfolgte die Auswertung und die redaktionelle Überarbeitung der Standardhandbücher. Das Projekt endet voraussichtlich nach einer Verlängerung im Oktober 2012. Ziel des Projektes war und ist es, die Praxiseinführung der erarbeiteten Standards im Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zu begleiten und zu überprüfen . Im Rahmen einer Evaluation sollten Anwendungshilfen gegeben, Systemfehler ermittelt und Änderungsvorschläge erarbeitet werden. Um sicher zu stellen, dass Qualitätsbeauftragte, Stellvertreter und Ansprechpartner für Qualitätsfragen sowie die Leiter der Dienststellen und ihre Stellvertreter ihre Rolle sowohl innerhalb des Projektes als auch in der Dienststruktur finden und ihre Aufga- 6 ben sachgerecht wahrnehmen, ist regelmäßiger Austausch und eine ständige Reflexion der Erfahrungen und Probleme vor Ort erforderlich. Die Mitarbeiter gestalteten den Prozess der Implementierung aktiv mit, um ein hohes Maß an Akzeptanz hinsichtlich der notwendigen Veränderungen in der Mitarbeiterschaft zu erreichen. Weiterhin wurde ein Fachbeirat eingerichtet. Aufgabe des Fachbeirates war es, die fachliche Eignung von Vorschlägen zur Modifizierung der Standards zu prüfen und zu bewerten. Die Bewertung erfolgte in einem transparenten Verfahren. Der Fachbeirat gab Empfehlungen als Grundlage von Entscheidungen ab, die das Fachreferat abschließend zu treffen hatte. Er gab darüber hinaus Anregungen hinsichtlich der Beteiligung von Personalvertretung und Landesarbeitsgemeinschaften sowie zur Einbeziehung wissenschaftlicher Begleitung. Die Standards wurden in der Richterschaft, bei Staatsanwaltschaften und Netzwerkpartnern vorgestellt. Die Fachstandards sind darüber hinaus auf dem Landesportal verfügbar und werden auf Tagungen und in Fachgremien in den fachlichen Austausch zur Weiterentwicklung der Sozialen Dienste der Justiz, auch über die Landesgrenze hinaus, eingebracht. 7. Nimmt die Landesregierung zur Aufgabenerledigung im o. g. Sinne Leistungen von Dritten in Anspruch? Wenn ja, bitte getrennt nach Dienstleistern und Dienstleistungen darstellen. Die Landesregierung nimmt zur Aufgabenerledigung im Zuständigkeitsbereich des Sozialen Dienstes der Justiz Leistungen von Dritten gemäß der folgenden Darstellung , getrennt nach Dienstleistern und Dienstleistung, in Anspruch. Dienstleister Dienstleistung Freie Träger der Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt - Konfliktschlichtungseinrichtungen Durchführung des Täter-OpferAusgleiches Freie Träger der Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt – Zentrale Beratungsstellen für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (ZEBRA) Vermittlung gemeinnütziger Arbeit Erläuterung: Die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleiches zählt nach der „Allgemeinen Verfügung über Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz im Lande Sachsen-Anhalt“ - AV des MJ vom 18.07.1994 zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz. Dieser ist aber nur subsidiär zuständig. § 28 Abs. 4 der AV des MJ vom 18.07.1994 regelt: „Sofern andere Träger, Vereine oder Einrichtungen Maßnahmen zum Täter-OpferAusgleich anbieten, ist der Täter-Opfer-Ausgleich des Sozialen Dienstes der Justiz subsidiär.“ 7 Freien Trägern ist daher Vorrang zu geben. Unter der fachlichen und organisatorischen Anleitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen -Anhalt e. V. in Magdeburg wurde seit 1994 ein Netz von Schlichtungseinrichtungen privater Vereine geschaffen, das unter Einbeziehung der Konfliktschlichter/innen des Sozialen Dienstes der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt den Täter-Opfer-Ausgleich landesweit durchführt. Als Teilaufgabe des Tätigkeitsfeldes „Gerichtshilfe“ kommt dem Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt bei der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit eine federführende Rolle zu. Im Rahmen hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung werden den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes durch den originär zuständigen Sozialen Dienst der Justiz landesweit und flächendeckend Beschäftigungsstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Verfügung gestellt. Er ist unmittelbarer Ansprechpartner der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Neben dieser Dienstleistung übernimmt der Soziale Dienst der Justiz Kontroll- und Aufsichtsfunktionen für die Vollstreckungsbehörden. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen wird der Soziale Dienst der Justiz von den Zentralen Beratungsstellen für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (ZEBRA) unterstützt . Die mit der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit verbundenen Tätigkeiten werden durch eine Fachvermittlungsstelle bei den Zentralen Beratungsstellen auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung mit dem Sozialen Dienst der Justiz durchgeführt . Die rechtliche Grundlage für die Leistungsvereinbarung bildet die Verordnung des Ministeriums der Justiz LSA über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 21.September 1993 (GVBL. LSA Nr. 42/1993). 8. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige räumliche und sachliche Ausstattung des Sozialen Dienstes der Justiz in Sachsen-Anhalt ein? Die räumliche und sachliche Ausstattung des Sozialen Dienstes der Justiz ist insgesamt als auskömmlich zu bewerten. Problematisch ist in den beiden Großstädten Halle und Magdeburg die Verteilung der Dienstsitze an jeweils 3 Standorten. Hier wird an Lösungen gearbeitet, wobei allerdings wegen der Klientel Standortfaktoren wie keine Schulen und Kindergärten in der Nähe zu beachten sind. Des Weiteren wird der Einsatz einer fachübergreifenden Anwendungssoftware in der staatlichen Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Führungsaufsicht zur elektronischen Unterstützung von Geschäftsprozessen für erforderlich gehalten, die erheblich zu einer Verbesserung der fachlichen und verwaltungstechnischen Arbeitsabläufe beitragen könnte. Vor allem mit der Einführung von Standards in allen Tätigkeitsbereichen des Sozialen Dienstes der Justiz haben sich strukturelle und organisatorische Veränderungen ergeben, die mit den herkömmlichen Verwaltungsinstrumenten nur schwer zu bewältigen sind. Aber auch der fortschreitende IT-technische Ausbau bei den Netzwerkpartnern des Sozialen Dienstes erfordert dies. Insbesondere ist hier 8 die im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt - wie auch in 12 weiteren Bundesländern - eingesetzte Fachsoftware „BASIS-WEB“ zu nennen. Es wird in Abhängigkeit von der Haushaltssituation angestrebt die Fachanwendung SoPart®, die in der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer bereits Standard ist zu erwerben. In einigen Dienststellen hat sich Erneuerungsstau bei der Ausstattung mit Büromöbeln ergeben, der schrittweise abgebaut werden soll.