Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1392 27.08.2012 (Ausgegeben am 28.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Situation der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Kleine Anfrage - KA 6/7570 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2010/2011 in den einzelnen Schulformen der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen eingesetzt? Bitte nach Schulformen getrennt auflisten. In der Tabelle ist die Anzahl der im Schuljahr 2010/11 im Unterricht eingesetzten Stammlehrkräfte der einzelnen Schulformen aufgelistet. Schulform Anzahl der Lehrkräfte Grundschule 4.305 Sekundarschule 4.464 Gymnasium 3.563 Schule d. zweiten Bildungsweges 50 Kooperative Gesamtschule 195 Integrierte Gesamtschule 219 Sportschule 54 Schule für Lernbehinderte 1.153 Schule für Geistigbehinderte 556 sonstige Förderschulen 519 Summe allgemeinb. Schulen 15.078 Im Unterricht der berufsbildenden Schulen waren im Schuljahr 2010/11 insgesamt 2091 Stammlehrkräfte eingesetzt. 2 Frage 2: In wie vielen Schulen sind die Schulleiterstellen nicht oder nur vorläufig besetzt ? Bitte nach Schulformen getrennt auflisten. In der Tabelle ist der Stand am 01.08.2012 dargestellt. Schulform Anzahl der nicht oder vorläufig besetzten Schulleiterstellen Grundschulen 43 Sekundarschulen 6 Förderschulen 3 Gymnasien 11 Berufsbildende Schulen 1 Frage 3: Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2010/2011 mindestens für eine Zeit von sechs Monaten fachfremd (d. h. ohne die für die entsprechenden Unterrichtsfächer erforderlichen Aus- oder Weiterbildungen) eingesetzt? Bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten. Dazu liegen keine Ergebnisse von statistischen Erhebungen vor. Frage 4: Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2010/2011 gleichzeitig in mehreren Schulformen eingesetzt? Anzahl der Einsatzschulen Stammschule 2 Schulen 3 Schulen 4 Schulen Grundschule 84 14 Sekundarschule 213 5 1 Sch. 2. BW 2 Gymnasium 90 KGS 38 IGS 2 1 Sportschulen 2 Schule für LB 429 22 1 Schule für GB 105 10 1 sonstige Fö-sch. 87 16 3 Summe 1052 67 7 Insgesamt waren im Schuljahr 2010/11 1126 Lehrkräfte aus allgemein bildenden Schulen in mehr als einer Schulform (auch an BbS) im Unterrichtseinsatz. 30 Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen waren jeweils an zwei Schulen tätig. 3 Frage 5: Wie viele Lehrkräfte wurden außerhalb der Referendarausbildung im Unterricht eingesetzt, obwohl sie lediglich über das 1. Staatsexamen oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und sie eine Referendarausbildung (zweite Phase der Lehrerausbildung) im Sinne von § 30 Abs. 5 SchulG-LSA nicht erfolgreich abgeschlossen haben? Bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten. Für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst wird von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsexamen das Vorliegen der für die jeweilige Schulform erforderlichen Laufbahnbefähigung, nachgewiesen durch die erste und zweite Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt, gefordert. Ein Einsatz im Unterricht außerhalb der Referendarausbildung ohne Zweites Staatsexamen erfolgt demnach nicht. Frage 6: Wie viele so genannte Seiteneinsteiger wurden im Schuljahr 2010/2011 als Lehrkräfte an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen eingesetzt? a) Wie viele hiervon haben keine pädagogische Zusatzausbildung erhalten oder begonnen? b) Wie viele hiervon waren Hochschulabsolventen? c) Wie viele hiervon haben eine Ausbildung unterhalb eines Hochschulstudi- ums? Bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten. Dazu liegen keine Angaben vor, die eine Auswertung im Sinne der Fragestellung möglich machen. Frage 7: Wie viele Lehrkräfte wurden bzw. werden im Schuljahr 2010/2011 bzw. 2011/2012 an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt auf Honorarbasis (z. B. Gestellung durch Kirchen) im regulären Unterricht eingesetzt? Bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten . Im Land Sachsen-Anhalt sind keine Lehrkräfte auf Honorarbasis im regulären Unterricht eingesetzt. Die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen allgemein - und berufsbildenden Schulen werden durch die Kirchen im Rahmen von Gestellungsverträgen gegen ein Gestellungsgeld zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeit der kirchlichen Lehrkräfte ist hauptamtlich oder nebenberuflich möglich. Die kirchlichen Lehrkräfte treten in kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land SachsenAnhalt . Frage 8: Mit welchen Honorarsätzen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden bzw. werden diese „Honorarlehrkräfte“ vergütet? Da keine Lehrkräfte auf Honorarbasis im regulären Unterricht eingesetzt werden, entfällt die Beantwortung dieser Frage. 4 Frage 9: Wie hoch war die rechnerische und tatsächliche Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2010/2011 an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten. Die Unterrichtsversorgung wird für Schulformen ermittelt. Die Situation im Schuljahr 2010/11 wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. In ermittelten Werten sind für die Schulformen, die ergänzenden schulischen Angebote (EsA) in Anspruch nehmen können, die entsprechenden Stunden in die Unterrichtsversorgung eingerechnet. Schulform Unterrichtsversorgung Grundschule 106,5% Sekundarschule 104,9% Gymnasium 106,5% Schule d. zweiten Bildungsweges 104,6% Kooperative Gesamtschule 104,7% Integrierte Gesamtschule 103,2% Sportschule 98,1% Schule für Lernbehinderte 101,0% Schule für Geistigbehinderte 101,2% sonstige Förderschulen 101,6% allgemeinb. Schulen 105,2% Für die berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt lag die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2010/11 bei 98,97%. Frage 10: In welchen Unterrichtsfächern ist nach Auffassung der Landesregierung bereits aktuell ein Lehrkräftemangel an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen Sachsen-Anhalts vorhanden oder erkennbar bzw. in welchen Unterrichtsfächern ist während der nächsten 5 Schuljahre das Entstehen eines gewissen Lehrkräftemangels zu erwarten? Bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten. Die Erteilung des Unterrichts, durch Lehrkräfte, die über die entsprechenden Lehrbefähigungen verfügen, ist ein wichtiges Anliegen aller Maßnahmen zur Unterrichtsversorgung und bei der Ausschreibung und Besetzung von Lehrerstellen. Allerdings kann es die konkrete Situation an der Schule erfordern, dass Lehrkräfte gemäß § 30 Absatz 3 SchulG LSA Unterricht in Fächern oder Schulformen erteilen, die sie nicht studiert haben. Solche Entscheidungen werden durch die Schulleitungen verantwortungsvoll und im engen Kontakt mit den Lehrkräften getroffen, sodass auch dabei von einem fachgerechten Unterricht ausgegangen werden kann. Der Fremdsprachenunterricht wird über alle Schulformen hinweg zu 89 % von Lehrkräften erteilt, die diese Fächer studiert oder über Weiterbildungsmaßnahmen eine Lehrbefähigung erworben haben. Im Fach Englisch am Gymnasium trifft das für fast den gesamten Unterricht zu. In den Förderschulen liegt der Anteil bei rund 60 % und in der Sekundarschule bei knapp 80 %. Im Fach Musik wird in allen Schulformen weniger als 90 % des Unterrichts von Lehrkräften mit einer Ausbildung im Fach Musik erteilt wird. 5 Ähnlich ist die Situation im Fach Sport in den Grundschulen und in den Förderschulen sowie im Fach Technik in den Sekundarschulen und in den Förderschulen. Im Fach Kunsterziehung wird an den Sekundarschulen 68,2 % und an den Förderschulen 49,2 % des Unterrichts von Lehrkräften erteilt, die dieses Fach studiert haben . Bei den Ausschreibungen wird die Situation in den einzelnen Fächern ebenso berücksichtigt wie die konkrete Situation an der einzelnen Schule. So ist es durchaus möglich, dass eine Stelle für Mathematik an einer Schule ausgeschrieben wird, obwohl in dem Fach landesweit fast 94 % des Unterrichts von für das Fach ausgebildeten Lehrkräften erteilt wird. Eine Prognose für die Situation in fünf Jahren ist aus heutiger Sicht nicht möglich, weil es in den nächsten Jahren schulorganisatorische Veränderungen und Veränderungen in den Schulstrukturen geben wird. Die Erhöhung des Anteils der für die genannten Fächer ausgebildeten Lehrkräfte setzt voraus, dass bei Ausschreibungen ausreichend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.