Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1394 27.08.2012 (Ausgegeben am 28.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Scheurell (CDU) Einführung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7577 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Haushaltsgesetzgeber hat Ende 2011 die Notwendigkeit einer Einführung von ALKIS hervorgehoben. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2012/2013 im Einzelplan 19 ausgebracht. Für das AAAA-Verfahren sind danach 5,1 Mio. € ausgewiesen. Für die Freigabe dieser zur Umsetzung dieses landesbedeutsamen Projekts notwendigen Finanzmittel durch das Ministerium der Finanzen bedarf es der konzeptionellen Vorarbeit, insbesondere der Erarbeitung eines so genannten Feinkonzepts, durch das fachlich zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Einführung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Sachsen-Anhalt kann nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss vielmehr im Zusammenhang mit den Anforderungen gesehen werden, die die Einführung und der Betrieb an das Landesdatennetz stellen. 1. Liegt dem Ministerium der Finanzen das für die Vergabe erforderliche Feinkonzept des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr zwischenzeitlich vor? Das Feinkonzept, dessen Abnahme durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr für den 29. Juni 2012 geplant war, liegt dem Ministerium der Finanzen seit dem 11. Juli 2012 vor. 2 2. Wie ist aus Sicht des Ministeriums der Finanzen gewährleistet, dass auf Basis dieses Feinkonzepts eine Inanspruchnahme der im Doppelhaushalt 2012/ 2013 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen zeitgerecht erfolgen kann? Die Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung setzt voraus, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Eine Voraussetzung wäre die Zuschlagserteilung nach Abschluss des notwendigen Vergabeverfahrens noch in 2012. Die Durchführung des Vergabeverfahrens liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr. Für die Durchführung des Vergabeverfahrens hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr circa 5 Monate eingeplant. 3. Ist für eine daran anschließende Vergabe der Zeithorizont so gestaltet, dass ein Mittelabfluss fristgerecht aus den entsprechenden Haushaltstiteln erfolgen kann? Der aktuelle Zeitplan ist darauf ausgerichtet, dass die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen fristgerecht in Anspruch genommen werden und die Haushaltsmittel planmäßig abfließen können. Da das Verfahren zentral vom Landesrechenzentrum (LRZ) betrieben werden soll, ist eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Betrieb in der Fläche, dass die netztechnische Anbindung der einzelnen Standorte des Landesamts für Vermessung und Geoinformation gemäß den besonderen, aus dem Feinkonzept resultierenden Anforderungen, realisiert werden kann. Die notwendige Prüfung wurde durch das Ministerium der Finanzen am 15. August abgeschlossen . Die Mittelfreigabe erfolgte am 16. August. Im Feinkonzept ist festgehalten , dass die WAN- (Wide Area Network= ITN-LSA) Verbindungen Latenzzeiten von < 10 ms gewährleisten müssen. Ob dieser, unter Laborbedingungen ermittelte, Wert im praktischen Betrieb eingehalten werden kann, bleibt vor dem Hintergrund der Komplexität der Anwendung abzuwarten. 4. Besteht ein Zusammenhang zwischen der vom Ministerium der Finanzen favorisierten Übernahme der Landes-Informationstechnologie durch DATA-Port und der Einführung von ALKIS? Wenn ja, wie ist gewährleistet, dass der vom Landtag vorgegebene Zeitplan zur Einführung von ALKIS nicht verzögert wird? Die Landesregierung hat den Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik gebeten die Gespräche über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ fortzuführen, den Entwurf eines Staatsvertrags mit den übrigen Trägerländern und den Ressorts abzustimmen und dem Kabinett zur Zustimmung vorzulegen. Da das Feinkonzept vorsieht, den Betrieb von ALKIS dem LRZ zu übertragen und das LRZ nach erfolgtem Beitritt zu Dataport migriert werden soll und somit Dataport zukünftig für den Betrieb verantwortlich zeichnen würde, besteht ein grundsätzlicher Zusammenhang. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Genehmigung des Antrags des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr zur Durchführung einer IT-Maßnahme über 25.000 € zum einen die Maßgabe aufgenommen, dass das LRZ zur Einsparung von Haushaltsmitteln vor der Hardwarebeschaffung Kooperationsmöglichkeiten prüft. Zum anderen müssen die spezifischen Anforderungen an die Netzanbindung, die sich aus der Realisierung des Feinkonzepts ergeben, darauf hin überprüft werden, ob sie einer zukünftigen Migration des Verfahrens zu Dataport entgegenstehen. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall. 3 5. Ist gewährleistet, dass, eine einwendungsfreie Vergabe vorausgesetzt, ALKIS entsprechend der vom Landtag vorgegebenen engen Zeitplanung eingeführt wird? Soweit die netztechnische Anbindung gemäß den Anforderungen aus dem Feinkonzept realisiert werden kann und das Feinkonzept wie geplant umgesetzt werden kann, ja.