Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1398 30.08.2012 (Ausgegeben am 31.08.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Frauenquote im Haushaltsplan Kleine Anfrage - KA 6/7572 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 weist im Einzelplan 11 des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung im Kapitel 11 20 (Budgetierte Einrichtungen ) hinsichtlich der Kennzahlen der Personalstruktur eine Frauenquote für die Jahre 2008, 2009 und 2010 aus. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Plant die Landesregierung eine Ausweisung einer Frauenquote in den/allen Einzelplänen des Haushalts 2012/2013? Wenn ja, welche Einzelpläne sind davon betroffen? 2. Falls die Frage unter Ziffer 1 bejaht wird, ab wann soll dieses Vorhaben um- gesetzt werden? Ist diesbezüglich eine weitere Ausdifferenzierung (z. B. nach Entgeltgruppen) geplant? 3. Falls die Frage unter Ziffer 1 verneint wird, warum folgt die Landesregierung nicht dem Beispiel des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung spricht sich für eine geschlechterdifferenzierte Analyse des Landeshaushaltes aus, um Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer im Allgemeinen und auf nach sozialen und wirtschaftlichen Lebenslagen zu unterscheidende Gruppen von Frauen und von Männern im Besonderen ermitteln zu können. Dieses Ziel erfor- 2 dert jedoch spezifisches Datenmaterial, was derzeit noch nicht hinreichend konkret definiert bzw. verfügbar ist. Vor diesem Hintergrund gibt es derzeit keine Pläne , eine Frauenquote in allen Einzelplänen des Haushalts auszuweisen. 4. Ist im Einzelplan des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung eine diffe- renzierte Darstellung geplant? Falls ja, in welcher Form? Die Darstellung und Bewertung des Anteils von Frauen in Führungspositionen als Ziel der Landesregierung und insbesondere des Ministerium für Justiz und Gleichstellung bleibt der flächendeckenden Einführung des integrierten Personalmanagementsystems vorbehalten. Eine anderweitige Auswertung wäre nur durch eine Einzelanalyse der zugrunde liegenden Personalfälle möglich. Für den Einzelplan 11 ist deshalb zunächst keine Ausweitung der Darstellung einer Frauenquote über das Kapitel 11 20 beabsichtigt. 5. In welchem Rahmen findet eine Bewertung der dargestellten Frauenquote statt? Ziel der Darstellung in den Erläuterungen zum Kapitel 11 20 war zunächst, ergänzende Informationen zur Personalstruktur zu geben. Eine Bewertung der Frauenquote in dieser Form ist zurzeit nur über einen Vergleich von Zeitreihen sinnvoll möglich. Solche Daten liegen aktuell nicht vor. 6. Welche Schlussfolgerungen sind bereits getroffen worden, welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? Durch die nahezu konstant hohe Frauenquote von ca. 70 % waren keine weitergehenden Schritte erforderlich. Darüber hinausgehende Schlussfolgerungen sind insoweit nur mit differenzierterem Datenmaterial möglich (vgl. Antwort zu Frage 4).