Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1404 03.09.2012 (Ausgegeben am 04.09.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überwachung von Gentechnikfeldern durch das Landesverwaltungsamt Kleine Anfrage - KA 6/7598 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Nach dem Standortregister gemäß Gentechnikgesetz waren für das Jahr 2012 drei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Feldern in Sachsen-Anhalt geplant. Welche Meldungen über Aussaat bzw. Pflanzungen , besondere Vorkommnisse wie z. B. Feldzerstörungen und eventuellem Abschluss der Freisetzungsversuche liegen dem Landesverwaltungsamt vor? Die im Standortregister nach § 16a des Gentechnikgesetzes eingetragenen Freisetzungen sind ausgeführt worden: 1. Auf der Gemarkung Baalberge wurden gemäß der Genehmigung Nr. 6786-01-0191 des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) transgene Kartoffeln mit verändertem Kohlenhydratstoffwechsel bzw. mit einer Resistenz gegen Pilzbefall (Phytophthora infestans) im Freiland ausgebracht. 2. Auf der Gemarkung Gerbitz wurden gemäß Genehmigung Nr. 6786-01-0211 des BVL transgene Zuckerrüben mit einer Resistenz gegen das Herbizid Glyphosat im Freiland ausgebracht. 3. Auf der Gemarkung Gatersleben wurden gemäß Genehmigung Nr. 6786-01-0191des BVL transgene Kartoffeln mit verändertem Kohlenhydratstoffwechsel bzw. mit einer Resistenz gegen Pilzbefall (Phytophthora infestans ) im Freiland ausgebracht. Die Zuckerrüben wurden am 19.04.2012 gedrillt. Die Kartoffeln wurden an beiden Standorten am 04.05.2012 ausgelegt. Die Freisetzung am Standort Gatersleben wurde am 12.07.2012 nachts von Unbekannten durch Herbizideinsatz zerstört. Keiner der drei Versuche ist abgeschlossen. 2 2. Wann hat das Landesverwaltungsamt welche Begehungen (angemeldet, unangemeldet ...) an welchen der drei Versuchsfelder in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr durchgeführt? Welche Erkenntnisse wurden dabei jeweils über die Einhaltung der Sicherheitsauflagen und besonderen Vorkommnisse gewonnen ? Das Landesverwaltungsamt war jeweils am Tag der Aussaat vor Ort. Weitere unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen wurden während der Vegetationsphase am 26.07.2012 und am 08.08.2012 ausgeführt. Insgesamt wurden an den drei Standorten in diesem Jahr acht Kontrollen ausgeführt. Die Auflagen zu den Versuchsdurchführungen werden eingehalten. Ein besonderes Vorkommnis ist die erwähnte Zerstörung am Standort Gatersleben. 3. Besucherinnen und Besucher des Schaugartens Üplingen berichteten im September 2010 von Rapsdurchwuchs in einem Rübenfeld, welches mit Roundup behandelt wurde. Folglich muss es sich ebenfalls um gentechnisch veränderten Raps handeln. Laut Äußerung der Geschäftsführerin der vor Ort tätigen Firma handelte es sich um Durchwuchs. Ist dem Landesverwaltungsamt bekannt, dass es im Jahr 2010 zu Durchwuchs von Raps auf Roundup-behandelten Flächen kam? Wenn ja, welche Maßnahmen sind daraufhin von der Behörde durchgeführt, angeordnet oder veranlasst worden ? Am Standort Üplingen sind in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 28 verschiedene Freisetzungen auf der Basis der jeweiligen Genehmigungen des BVL ausgeführt worden. Gentechnisch veränderter Raps wurde in keinem Vorhaben ausgesät . Somit stammt eventuell gesichteter Rapsdurchwuchs wahrscheinlich aus einem konventionellen Anbau früherer Jahre auf diesen Flächen. Das ist möglich, wenn z. B. der konventionelle Raps erst nach der Herbizidanwendung ausgekeimt ist. 4. Sind dem Landesverwaltungsamt weitere Meldungen über Durchwuchs, Aussamung, Auskreuzung oder Wildwuchs von gentechnisch veränderten Organismen auf den Feldern in Sachsen-Anhalt, d. h. unter anderem in der Gemarkung Ausleben/Üplingen, Gatersleben und Nienburg-Gerbitz, seit Beginn der dortigen Freisetzungen bekannt? Wenn ja, welche? An den Standorten auf den Gemarkungen Ausleben/Üplingen, Gatersleben und Nienburg-Gerbitz sind keine ungewöhnlichen Vorkommnisse bezüglich Durchwuchs , Aussamung, Auskreuzung oder Wildwuchs festgestellt worden. 5. Der Überwachungsbehörde sind alle Vorgänge und Abläufe mit Sicherheitsrelevanz zu melden. Dazu gehört auch der Umgang mit dem gentechnisch veränderten Material nach Abschluss der Freisetzungen im jeweiligen Jahr. Wo und wie wurden die Pflanzen und Ernterückstände nach dem Ablauf der Vegetationsperiode gelagert bzw. entsorgt? Bitte nach allen Standorten und Feldern für die Jahre 2008 bis 2011 getrennt aufführen. Welche Entsorgungswege sind für das Jahr 2012 geplant bzw. schon durchgeführt worden ? Weizenkörner, Kartoffelknollen und Zuckerrüben werden geerntet und zur weiteren Untersuchung in Labore verbracht, die nach Gentechnikrecht angemeldet 3 sind. Nicht zur Analyse benötigte Pflanzenreste verbleiben zur Verrottung auf dem Feld. Vermehrungsfähige Pflanzenteile (Kartoffelknollen oder Weizenkörner) wurden vorab durch Heißdampf abgetötet. Eine Ausnahme bildete am Standort Üplingen das Erntegut von Maispflanzen der Jahre 2010 und 2011. Die Maiskörner wurden mit einem Corncracker angeschlagen und damit keimunfähig gemacht und zusammen mit der gehäckselten Pflanzenmasse mehrere Monate auf der Freisetzungsfläche siliert. Anschließend wurde das Erntegut zur Vergärung unter kontrollierten Bedingungen in zwei Biogasanlagen transportiert. Diese energetische Verwertung für die Maisernte wurde in den Genehmigungen ausdrücklich gestattet. Eine Übersicht zum Verbleib der Ernten der einzelnen Freisetzungen getrennt nach Jahren und Standorten ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Im Jahr 2012 sind auf zwei Flächen Kartoffeln und auf einer Fläche Zuckerrüben ausgepflanzt. Die Kartoffeln werden möglichst quantitativ beerntet; die Zuckerrüben verbleiben zum Teil gehäckselt auf dem Feld. Tabelle zur Entsorgung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus Freisetzungen 2008 bis 2011 Jahr Ort GVO Az BVL Art der Entsorgung Gatersleben Kartoffel 6786-01-0183 Baalberge Kartoffel 6786-01-0183 Üplingen Kartoffel 6786-01-0191 Ernte der Kartoffelknollen Gerbitz Mais 6786-01-0185 Gerbitz Mais 6786-01-0163 Gerbitz Mais 6786-01-0163 Üplingen Mais 6786-01-0190 Üplingen Mais 6786-01-0163 Häckseln und Einarbeiten in den Boden Gatersleben Weizen 6786-01-0178 Handernte der Körner und Hitzeinak- tivierung Dreileben Zuckerrübe 6786-01-0192 Ernte der Rübenkörper 2008 Seehausen/BK Zuckerrübe 6786-01-0192 Ernte der Rübenkörper Gatersleben Kartoffel 6786-01-0183 Baalberge Kartoffel 6786-01-0183 Üplingen Kartoffel 6786-01-0191 Üplingen Kartoffel 6786-01-0199 Ernte der Kartoffelknollen Gerbitz Mais 6786-01-0163 Üplingen Mais 6786-01-0190 Üplingen Mais 6786-01-0163 Eichenbarleben Mais 6786-01-0198 Üplingen Mais 6786-01-0201 Üplingen Mais 6786-01-0179 2009 Üplingen Mais 6786-01-0180 Häckseln und Einarbeiten in den Boden 4 Üplingen Weizen 6786-01-0195 Handernte und Hitzeinaktivierung Dreileben Zuckerrübe 6786-01-0192 Üplingen Zuckerrübe 6786-01-0192 Ernte der Rübenkörper Gatersleben Kartoffel 6786-01-0183 Baalberge Kartoffel 6786-01-0183 Üplingen Kartoffel 6786-01-0191 Üplingen Kartoffel 6786-01-0199 Üplingen Kartoffel 6786-01-0204 Ernte der Kartoffelknollen Üplingen Mais 6786-01-0163 Üplingen Mais 6786-01-0201 Üplingen Mais 6786-01-0207 Üplingen Mais 6786-01-0208 Ernte mit Corncracker und Häcksler; nach Silage Entsorgung in Biogasan- lage Eichenbarleben Mais 6786-01-0198 Häckseln und Einarbeiten in den Boden Üplingen Weizen 6786-01-0195 Handernte und Hitzeinaktivierung 2010 Üplingen Zuckerrübe 6786-01-0192 Ernte der Rübenkörper Üplingen Kartoffel 6786-01-0199 Üplingen Kartoffel 6786-01-0204 Ernte der Kartoffelknollen Üplingen Mais 6786-01-0201 Üplingen Mais 6786-01-0207 Üplingen Mais 6786-01-0208 Ernte mit Corncracker und Häcksler; nach Silage Entsorgung in Biogasan- lage Üplingen Weizen 6786-01-0209 Handernte und Hitzeinaktivierung Üplingen Zuckerrübe 6786-01-0192 Ernte der Rübenkörper 2011 Gerbitz Zuckerrübe 6786-01-0211 Teilbeerntung; Rest gehäckselt und in den Boden eingearbeitet