Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1409 06.09.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.09.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzausgleichsumlage Kleine Anfrage - KA 6/7600 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes plant die Landesregierung die Einführung einer Finanzausgleichsumlage ab dem Jahr 2014. Ist ihr aufgrund von Prognoseunsicherheiten eine Darstellung für das Jahr 2014 nicht möglich, wird sie gebeten, die entsprechenden Angaben für das Jahr 2011 vorzunehmen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Landesregierung beabsichtigt, die Finanzausgleichsumlage bereits für das Jahr 2013 einzuführen. Daher werden die geforderten Modellrechnungen für das Jahr 2013 vorgenommen. Die Berechnungen erfolgen auf weitestgehend gesicherten Bemessungsgrundlagen und benötigen keine weiteren Prognosen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage dürfte damit im Sinne des Fragestellers erfolgen. Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. Die Landesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes eine Finanzausgleichsumlage vor. Diese beträgt im Entwurf 10 % der Steuerkraftmesszahl für die kreisangehörigen Gemeinden. Wie hoch wäre nach den Prognosen der Landesregierung die Finanzausgleichsumlage 2014 insgesamt? 2 Die Finanzausgleichsumlage umfasst gemäß Gesetzentwurf nicht nur die Steuerkraftmesszahl sondern auch die Schlüsselzuweisungen A und B. Nach der vorläufigen Berechnung für das Jahr 2013 beträgt die Finanzausgleichsumlage 132.653.368 Euro. 2. Wie hoch wäre das gesamte Umverteilungsvolumen? Das Umverteilungsvolumen beträgt 14.882.821 Euro. 3. Wie viele Gemeinden würden sich durch eine Finanzausgleichsumlage von 10 % finanziell verbessern? Wie viele würden sich verschlechtern? Wie viele Gemeinden würden sich finanziell verbessern und verschlechtern bei Finanzausgleichsumlagen von 15 %, 20 %, 22,5 % und 25 %? Durch die Finanzausgleichsumlage würden sich 203 Gemeinden verbessern und 13 Gemeinden verschlechtern. Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Umlagesatz ist. 4. Wie würde sich die Finanzkraft pro Bedarfseinheit der einzelnen Gemein- den verbessern bzw. verschlechtern (jeweils bei einer Finanzausgleichsumlage von 10 %, 15 %, 20 %, 22,5 % und 25 %)? Bitte einzeln nach Gemeinden und der Höhe nach. Die Angaben sind aus den Anlagen 1 bis 5 ersichtlich.