Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/143 23.06.2011 (Ausgegeben am 28.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Datenschutz in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7035 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag führt die Landesregierung aus: „Damit der Datenschutz auch zukünftig in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt werden kann, sind der öffentliche und nichtöffentliche Bereich schnellstmöglich in einer einheitlichen und unabhängigen Behörde zu bündeln.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Beabsichtigt die Landesregierung, das Datenschutzgesetz dahin gehend zu verändern, dass es zukünftig eine einheitliche und unabhängige Behörde zum Datenschutz geben wird, die einen Beitrag zur Sensibilisierungsarbeit in der Bevölkerung leistet, verantwortungsbewusst mit seinen eigenen Daten umzugehen? Ja. Die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich kann kurzfristig erfolgen, wenn der Landtag einen hierauf gerichteten, von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 6/86), beschließt. Am 9. Juni 2011 fand die Erste Beratung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Landtag statt. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 Nr. 5 die Änderung des § 22 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG-LSA) vor. Durch die Einfügung der neuen Absätze 2 bis 2b wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz zur Aufsichtsbehörde nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes bestimmt und ist damit auch zuständig für die Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich . 2 2. Wie will die Landesregierung zukünftig gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen-Anhalt sensibler mit ihren eigenen Daten umgehen? In einer auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ausgerichteten Gesellschaft, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich garantiert , ist grundsätzlich jeder selbst dafür verantwortlich, in welcher Weise er mit seinen personenbezogenen Daten umgeht. Daher kann die Landesregierung nur auf einen sensiblen Umgang mit persönlichen Daten hinwirken und insoweit präventiv tätig werden. Es bedarf der Medienkompetenz des Einzelnen. Diese kann sich nicht auf Fertigkeiten im Umgang mit den neuen Kommunikationstechniken beschränken, sondern erfordert das Risikobewusstsein. Der Einzelne muss wissen, welche Gefahren mit der Nutzung moderner, weltweit vernetzter Kommunikationsplattformen einhergehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist auch Aufgabe der Datenschutzkontrollinstitutionen . Diese Aufgabe wird künftig auch für den nicht-öffentlichen Bereich , also insbesondere den Datenschutz in der Wirtschaft, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zufallen. 3. Ist in diesem Zusammenhang beabsichtigt, ein Schulprogramm aufzule- gen, welches das Datenschutzbewusstsein ausbildet und stärkt? Nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Schule den Auftrag, die Schülerinnen und Schüler zu individueller Wahrnehmungs-, Urteils - und Entscheidungsfähigkeit in einer von neuen Medien und Kommunikationstechniken geprägten Informationsgesellschaft zu befähigen. Daher besitzt der Datenschutz einen hohen Stellenwert. Dementsprechend ist das Thema Datenschutz und der Umgang mit den eigenen Daten in verschiedenen Unterrichtsfächern in allen Schulformen integriert. Besonders sind dabei die Rahmenrichtlinien und Lehrpläne der Fächer Sozialkunde, Ethik und Informatik zu nennen . Die Behandlung des Themas Datenschutz in diesen Unterrichtsfächern hat zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler sich der Thematik des Schutzes ihrer eigenen Daten, insbesondere auch hinsichtlich ihrer zunehmenden OnlineAktivitäten , bewusst werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung gemäß Beschluss des Landtages vom 10. September 2010 (Drs. 5/80/2614 B) ein Konzept zur „Förderung der Medienkompetenz als unverzichtbare Schlüsselqualifikation“ vorgelegt. In dem Konzept sind verschiedene Maßnahmen beschrieben, die durch die Stärkung der Medienbildung und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gleichzeitig eine Stärkung des Datenschutzbewusstseins bewirken werden. Aus der beschriebenen Verankerung des Themas Datenschutz als übergreifendes Themengebiet in verschiedenen Unterrichtsfächern und dem erst zum Ende des vergangenen Jahres vorgelegten Konzept zur Stärkung der Medienkompetenz /-bildung wird derzeit durch die Landesregierung keine Notwendigkeit gesehen, ein gesondertes Schulprogramm zur Bildung und Stärkung des Datenschutzbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern aufzulegen.