Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1432 13.09.2012 (Ausgegeben am 13.09.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrstechnische Erschließung Bitterfeld-Süd Kleine Anfrage - KA 6/7588 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Bitterfeld-Wolfen findet derzeit eine Baumaßnahme unter dem Namen Verkehrstechnische Erschließung Bitterfeld-Süd statt. Ausweislich des Bauschilds ist der Bauherr die Stadt Bitterfeld-Wolfen und wird die Maßnahme durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Durch welche Verwaltungsvorgänge ist der Landesregierung das Vorhaben bekannt ? Bitte nach Förderung, Genehmigung, Einvernehmen und Beteiligung unterscheiden. Frage 6: Durch welche EU-Maßnahme wird das Projekt in welchem Umfang gefördert? Bitte laufende Nummer und Titel der Maßnahme, Förderpriorität sowie die beantragte und bewilligte Summe angeben. Welche weiteren Partner tragen in welchem Umfang zu der Finanzierung bei? Ist eine Finanzierung der bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen verbleibenden Kosten über Anliegerbeiträge geplant? Antwort zu Fragen 1 und 6: Das Vorhaben „Verkehrstechnische Erschließung Bitterfeld-Süd“ der Stadt BitterfeldWolfen wird mit öffentlichen Finanzierungshilfen der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) und aus Mitteln des EFRE gefördert. Es handelt sich um ein Vorhaben gem. Teil II. des 36. Rahmenplanes der GRW, Ziffer 3.2.2. „Errichtung oder 2 Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz": Datum Zuwendungsbescheid: 22.12.2009 beantragter GRW-Zuschuss: 4.455.360,00 € bewilligter GRW-Zuschuss: 4.362.400,00 € Beteiligung an der Finanzierung: - das Land Sachsen-Anhalt - die Bundesrepublik Deutschland - die Europäische Union (Anteil an den förderfähigen Kosten: 66,67 %) Nach Aussage der Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird die Eigenanteilsfinanzierung über die Investitionstätigkeit (Grundstücksverkaufserlöse) sichergestellt. Frage 2: Was umfasst die Baumaßnahme im Einzelnen? Bitte örtlichen Umfang sowie Art der Baumaßnahmen (Straßenbau, Versorgungsleitungen, ggf. weitere Arbeiten ) aufführen und ggf. nach Bauabschnitten differenzieren. Antwort zu Frage 2: Das Vorhaben unterteilt sich in sechs Objekte: 1. Straßenbau von Wiesenstraße bis Parkstraße (Länge: ca. 1.140 m, Asphalt, Me- dienumverlegung aufgrund des grundhaften Ausbaus, Abriss vorhandene Halle zur Optimierung der Straßenführung, Straßenentwässerung über beidseitig angeordnete Gräben/Regenwasser-kanal-Mündung Strengbach, Brückenbauwerk zur Querung des Strengbachs, einseitiger Geh- und Radweg (Länge: ca. 1.040 m), Parkplatz (65 Stellplätze)); 2. Straße zum Bitterfelder Bogen (Rettungszufahrt, Zuwegung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen), Länge: ca. 400 m, Asphalt, Wendeplatz, Beleuchtung , Verbindung zum vorhandenen Wegesystem; 3. Verlängerung Parkstraße bis Gewerbegebiet (Länge: ca. 350 m, Asphalt), einseitiger Gehweg (Länge: ca. 250 m) bis Treppenaufgang Bitterfelder Berg, Entwässerung über Regenwasserkanal/Straßenmulde, Medienumverlegung im Zuge des grundhaften Ausbaus, Beleuchtung im Bereich Gehweg, Beschilderung; 4. Verlängerung Niemegker Straße (Länge: ca. 320 m, Asphalt), einseitiger Gehweg (Länge: ca. 320 m), Beleuchtung, Medienumverlegung im Zuge des grundhaften Ausbaus, Beschilderung, Parkplatz an der Niemegker Straße (150 Stellplätze, versickerungsfähiges Pflaster, Beleuchtung, Baufeldfreimachung - Garagenabriss ); 5. Erschließung Wassersportzentrum von Niemegker Straße in östliche Richtung bis Uferbereich Goitzsche (Rückbau vorhandene Betonplattenstraße, Straßenbau: Länge: ca. 300 m, Asphalt, Straßenentwässerung - Versickerungsmulden, Beleuchtung , parallel einseitig gepflasterter Gehweg: Länge: ca. 300 m, Wendeplatz am östlichen Ausbauende (Schottertragschicht), Entflechtung der vorhandenen Ver- und Entsorgungssysteme im Gelände (ggf. Neuanbindung): Trinkwasser, Abwasser, Erdgas, Elektro, Telekommunikation); 6. Südliche Verbindungsstraße zwischen Park- und Niemegker Straße (Länge: ca. 550 m, Asphalt, einseitiger Geh-/Radweg, Beleuchtung). 3 Weitere Maßnahmen: Straßenbegleitgrün, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, Beschilderung . Frage 3: Enthält die Maßnahme Arbeiten auf dem Grundstück Niemegker Straße 24 (Grundstück östlich der Niemegker Straße in Richtung des GoitzscheUferwegs ) und weiterfolgender privater Grundstücke? Wenn ja, welche? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies (Enteignung, Einverständnis des Grundstückeigentümers, Einverständnis der Pächterin, Verkauf/Übertragung des Grundstückes)? Bitte ggf. nach Angaben im Förderantrag und tatsächlicher Durchführung differenzieren. Antwort zu Frage 3: Die Maßnahme umfasst im Bauabschnitt 4/5 den Ausbau der vorhandenen Niemegker Straße (Objekt 4 im Förderantrag) und die davon in östliche Richtung abzweigende Erschließung des Wassersportzentrums Bitterfeld (Objekt 5 im Förderantrag). Grundlage hierfür ist der rechtskräftige Bebauungsplan „Wassersportzentrum Bitterfeld “. Die infrastrukturelle Erschließung ist unter anderem die Grundlage für die Betriebsgenehmigung des „Goitzsche-Camps“. Auf dem Grundstück „Niemegker Straße 24“ befinden sich neben dem Camp, drei Wassersportvereine und eine Halle, die künftig ein Investor, der die Halle mit angrenzendem Gelände bereits erworben hat, im Sport- und Freizeitbereich nutzen wird. Eigentümer des Geländes ist die IPG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Bitterfeld -Wolfen. Zwischen der Stadt und der IPG wurde ein entsprechender Gestattungsvertrag zur Durchführung der Bauarbeiten abgeschlossen. Das Erschließungsvorhaben wurde mit den Anliegern, insbesondere dem Pächter des Goitzsche-Camps abgestimmt und ist Voraussetzung für die Bau- und Betriebsgenehmigung des Camps. Die Planungen, die Dimensionierung und Lage der Hausanschlüsse usw. wurden per Unterschrift des Pächters bestätigt. Der Baubeginn wurde unter Berücksichtigung des Saisonbetriebes des Camps in Abstimmung mit dem Campbetreiber in den Oktober 2011 verlegt. Während des Baus wurden Wünsche des Pächters hinsichtlich des Trassenverlaufs der Straße unter Beachtung der Festlegungen des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die IPG hat am 11. Oktober 2011 einen bis dahin bestehenden Pachtvertrag mit dem Pächter des Campingplatzgeländes gekündigt. Aufgrund eines Widerspruchs des Pächters ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Frage 4: Enthält die Maßnahme Arbeiten östlich oder südlich des Grundstückes Niemegker Straße 24? Bitte ggf. nach Angaben im Förderantrag und tatsächlicher Durchführung differenzieren. Antwort zu Frage 4: Entsprechend dem B-Plan und dem Förderbescheid wird die Erschließung bis an das Ufer des Goitzsche-Sees fortgeführt (Objekt 5). In dem Bereich wird eine künftige Betriebsstätte der Vetter-Touristik GmbH angebunden. Weiterhin ist dort eine Stellfläche für die Feuerwehr zur Wasserentnahme vorgeschrieben. Die dort für die Er- 4 schließung in Anspruch genommenen Flächen sind Eigentum der EBV Goitzsche GmbH. Auch hier wurde ein entsprechender Gestattungsvertrag zwischen Stadt und EBV abgeschlossen. Alle anderen fünf Teilobjekte der Fördermaßnahme sind südlich und westlich der Niemegker Straße 24 angeordnet und werden im bewilligten Umfang umgesetzt. Frage 5: Welche Gesamtkosten sind für die Baumaßnahme laut Förderantrag veranschlagt ? Welche Kosten sind in dieser Summe enthalten? Sind Planungskosten , Grundstückserwerb, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie Kosten für Ersatzaufforstungen in der Summe enthalten? Antwort zu Frage 5: Die Gesamtkosten gem. Zuwendungsbescheid vom 22. Dezember 2009 betragen 4.950.400,00 €. Kostenpositionen gem. Investitionsplan: • Herrichten/Abbruch 1.255.331,00 € • Straßenbau/Geh-/Radweg 1.810.644,50 € • Parkplätze 476.000,00 € • Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, Begrünung 135.005,50 € • Straßenbeleuchtung 205.870,00 € • Umverlegung Medienleitungen 269.654,00 € • Medien Objekt 5 143.395,00 € • Planung/Baunebenkosten/Projektsteuerung 654.500,00 € Die Grunderwerbskosten sind nicht Bestandteil des Investitionsplanes. Frage 7: Ist es Fördervoraussetzung, dass die Arbeiten an einer öffentlichen Straße im Sinne des Straßenrechts stattfinden? Muss als Ergebnis der Arbeiten eine öffentliche Straße entstehen? Antwort zu Frage 7: Fördergegenstand kann sowohl der Neu- als auch Ausbau einer Verkehrsverbindung sein. Neben dem Vorliegen aller für das Vorhaben erforderlichen Baurecht herstellenden Genehmigungen gehört zu den Fördervoraussetzungen die Verfügungsberechtigung des Zuwendungsempfängers über die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke. Die geförderten Verkehrswege sind öffentlich zu widmen. 5 Frage 8: Würde es der Praxis der Landesregierung entsprechen, ein Bauschild einer solchen Maßnahme auf einem Privatgrundstück ohne Zustimmung des Pächters des Grundstückes aufzustellen? Wie beurteilt die Landesregierung dieses Vorgehen des Bauherrn? Antwort zu Frage 8: Wie in der Antwort auf Frage 7 dargestellt, müssen sich die vom Vorhaben betroffenen Grundstücksflächen im Eigentum oder in einem sonstigen dinglichen Recht (z. B. Dienstbarkeit) oder öffentlichem Recht oder einer Nutzungsvereinbarung basierenden Verfügungsmacht des Projektträgers/Zuwendungsempfängers befinden. Die Stadt erklärte ihre Verfügungsberechtigung über die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke. Dieser Erklärung entgegenstehende Informationen liegen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gegenwärtig nicht vor.