Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1433 13.09.2012 (Ausgegeben am 13.09.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB XII 6. Kapitel) Kleine Anfrage - KA 6/7601 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Ende 2004 wurde das IT-Programm LÄMMkom-Sozialhilfe eingeführt. Dessen Statistiken beruhen auf Eingaben der herangezogenen Gebietskörperschaften und stellen die Grundlage für die Auswertung und damit Ermittlung der Angaben zu den Leistungsberechtigten dar. Im Zuge der Kreisgebietsreform 2007 waren Anpassungen in diesem IT-Verfahren notwendig. Die Darstellung der Leistungsberechtigten insgesamt für die jeweils erfragten Zeiträume ist daher nur in der jetzigen Kreisstruktur möglich, nicht jedoch in derjenigen vor der Kreisgebietsreform. Das Datenmaterial aus der Zeit vor 2004 beruht auf dem früheren Einzelfallhilfeprogramm oder anderen Verfahren und Statistiken, so dass die Qualität dieser Daten schwankt. Zudem liegen bei den Statistiken bis Ende 2004 keine Daten vor, die eine Unterscheidung nach Kommunen zulassen bzw. eine Zuordnung nach der jetzigen Kreisstruktur ermöglichen. Soweit Daten zu Einnahmen und Ausgaben erfragt werden, wurde für die Beantwortung auf die jeweilige Datenlage des Kapitels 0508 zurückgegriffen, der jedoch keine Erfassung nach den einzelnen Kommunen zugrunde liegt. Diese ist weder vorgesehen noch möglich, da die Leistungen nicht über die Kommunen geleitet werden. Zudem liegen valide Angaben erst ab dem Jahr 2005 vor, da bis zur Einführung des Programms LÄMMkom-Sozialhilfe Ende 2004 das Sammelabrechnungsverfahren angewandt wurde. Zur Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoausgaben bei den Antworten ist zu beachten, dass der Sozialhilfeträger nach dem Bruttoprinzip in Vorleistung tritt und erst im Nachhinein andere Einnahmen der Leistungsberechtigten und Kostenbeiträge abzieht. Nettoausgaben sind daher nur tatsächlich erbrachte Leistungen des Sozialhilfeträgers. 2 Frage Nr. 1: Wie hoch waren die Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2001 bis 2011? Bitte differenziert für die Landkreise und kreisfreien Städte und als Gesamtsumme angeben sowie die Steigerungsrate pro Jahr. Antwort zu Frage Nr. 1: Die Netto- und Bruttoausgaben der gesamten Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Brutto- ausgaben insges.in € 363.791.626 373.804.903 385.717.778 403.183.750 414.150.601 433.251.217 446.114.189 Netto- ausgaben insges.in € 316.698.690 325.846.908 334.903.170 352.146.538 361.080.632 378.307.441 390.764.246 Steigerung zum Vorjahr insgesamt brutto 2,75% 3,19% 4,53% 2,72% 4,61% 2,97% insgesamt netto 2,89% 2,78% 5,15% 2,54% 4,77% 3,29% Frage Nr. 1.1: Wie hoch waren die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach ambulanten, teilstationären und stationären Hilfeformen in den Jahren 2001 bis 2011? Bitte differenziert für die Landkreise und kreisfreien Städte und als Gesamtsumme angeben sowie die Steigerungsrate pro Jahr. Antwort zu Frage Nr. 1.1: Die Angaben zu den Nettoausgaben der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt, unterteilt nach Hilfeformen, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Eine Trennung der Ausgaben für stationäre und teilstationäre Leistungen ist nicht möglich, da sie zusammen im Kapitel 05 08 Titel 671 01 und 893 01 (bzw. früher 633 13 und 883 13) erfasst sind. Jahr Nettokosten insgesamt in € Steigerungsrate pro Jahr ambulant teilstationär/stationär ambulant teilstationär/stationär 2005 7.813.622 308.885.068 2006 8.438.306 317.408.603 7,99 % 2,76 % 2007 10.399.382 324.503.789 23,24 % 2,24 % 3 2008 13.775.739 338.370.799 32,47 % 4,27 % 2009 16.052.044 345.028.588 16,52 % 1,97 % 2010 18.852.869 359.454.572 17,45 % 4,18 % 2011 22.287.882 368.476.364 18,22 % 2,51 % Frage zu Nr. 2: Wie hat sich die Zahl der Hilfeempfänger und Hilfeempfängerinnen für ambulante , teilstationäre und stationäre Hilfeformen von 2001 bis 2011 entwickelt? Bitte differenziert für die Landkreise und kreisfreien Städte und als Gesamtsumme angeben sowie die Steigerungsrate pro Jahr. Antwort zu Frage Nr. 2: Die Anzahl der Hilfeempfängerinnen und -empfänger für ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeformen ist den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Anzahl der Leistungsberechtigten mit ambulanter Eingliederungshilfe Jahr Landkreis Kreisfreie Stadt 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Altmarkkreis Salzwedel 31 62 76 143 161 191 201 Anhalt-Bitterfeld 183 188 211 269 296 339 384 Börde 113 139 168 211 248 309 378 Burgenlandkreis 111 165 202 251 309 392 472 Dessau-Roßlau 81 89 133 158 158 186 225 Halle (Saale) 333 314 352 391 425 511 687 Harz 249 251 329 397 441 535 551 Jerichower Land 97 110 141 158 158 188 219 Magdeburg 146 168 181 318 397 462 720 Anzahl der Leistungsberechtigten mit ambulanter Eingliederungshilfe Jahr Landkreis Kreisfreie Stadt 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Mansfeld-Südharz 89 93 123 163 221 273 312 Saalekreis 128 111 146 201 223 282 316 Salzlandkreis 253 308 411 480 546 624 696 Stendal 102 147 168 212 264 303 359 Wittenberg 68 107 121 155 187 225 282 Sachsen-Anhalt 929 942 911 1.541 1.984 2.252 2.762 3.507 4.034 4.820 5.802 Steigerungsrate 1,40% - 3,29% 69,15% 28,75% 13,51% 22,65% 26,97% 15,03% 19,48% 20,37% Anzahl der Leistungsberechtigten mit teilstationärer Eingliederungshilfe Jahr Landkreis Kreisfreie Stadt 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Altmarkkreis Salzwedel 572 595 634 652 681 688 705 4 Anhalt-Bitterfeld 864 869 902 958 983 1.027 1.050 Börde 918 943 1.007 1.037 1.074 1.145 1.158 Burgenlandkreis 1.080 1.121 1.174 1.241 1.301 1.379 1.380 Dessau-Roßlau 332 362 364 376 408 427 440 Halle (Saale) 970 984 1.039 1.088 1.133 1.198 1.222 Harz 1.288 1.327 1.446 1.480 1.504 1.571 1.616 Jerichower Land 431 469 505 528 556 579 596 Magdeburg 849 900 941 1.003 1.069 1.109 1.162 Mansfeld-Südharz 726 748 816 850 888 944 954 Saalekreis 645 693 771 820 855 895 914 Salzlandkreis 1.220 1.292 1.397 1.495 1.588 1.636 1.706 Stendal 784 821 878 928 944 971 972 Wittenberg 513 538 572 585 582 603 616 Sachsen-Anhalt 9.078 9.514 10.010 10.294 11.192 11.662 12.446 13.041 13.566 14.172 14.491 Steigerungsrate 4,80% 5,21% 2,84% 8,72% 4,20% 6,72% 4,78% 4,03% 4,47% 2,25% Anzahl der Leistungsberechtigten mit stationärer Eingliederungshilfe Jahr Landkreis Kreisfreie Stadt 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Altmarkkreis Salzwedel 447 458 467 472 473 475 490 Anhalt-Bitterfeld 710 709 720 713 721 729 729 Börde 787 791 778 783 780 787 778 Burgenlandkreis 679 696 679 681 702 714 723 Dessau-Roßlau 334 342 336 351 349 350 365 Halle (Saale) 950 940 935 953 951 944 918 Anzahl der Leistungsberechtigten mit stationärer Eingliederungshilfe Jahr Landkreis Kreisfreie Stadt 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Harz 1.041 1.054 1.062 1.043 1.068 1.069 1.087 Jerichower Land 347 347 354 355 354 361 367 Magdeburg 767 781 776 794 815 824 849 Mansfeld-Südharz 470 471 462 480 486 513 517 Saalekreis 584 592 591 589 602 602 618 Salzlandkreis 910 928 927 933 925 935 947 Stendal 806 812 813 810 808 791 799 Wittenberg 400 404 408 413 422 425 440 Sachsen-Anhalt 8.719 8.888 9.008 9.154 9.231 9.325 9.308 9.370 9.456 9.519 9.627 Steigerungsrate 1,94% 1,35% 1,62% 0,84% 1,02% - 0,18% 0,67% 0,92% 0,67% 1,13% 5 Frage Nr. 3: Wie hat sich die Höhe der Ausgaben pro Hilfeempfänger von 2001 bis 2011 entwickelt? Bitte differenziert für die Landkreise und kreisfreien Städte und als Gesamtsumme angeben sowie die Steigerungsrate pro Jahr. Antwort zu Frage Nr. 3: Die Angaben zu den durchschnittlichen Nettofallkosten in der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Eine Trennung der Ausgaben für stationäre und teilstationäre Leistungen ist nicht möglich, da sie zusammen im Kapitel 05 08 Titel 671 01 und 893 01 (bzw. früher 633 13 und 883 13) erfasst sind. Mithin können keine getrennten Ausgaben für stationäre und teilstationäre Leistungen der Eingliederungshilfe pro Leistungsberechtigtem ermittelt und keine Fallkosten berechnet werden. Jahr Nettokosten insgesamt in € Anzahl der Leistungsberechtig- ten (LB) Ausgaben pro LB in € ambulant teilstationär / stationär ambulant teilstationär stationär ambulant prozentuale Veränderung 2005 7.813.622 308.885.068 1.984 11.192 9.231 3.938 2006 8.438.306 317.408.603 2.252 11.662 9.325 3.747 -4,86% 2007 10.399.382 324.503.789 2.762 12.446 9.308 3.765 0,48% 2008 13.775.739 338.370.799 3.507 13.041 9.370 3.928 4,33% 2009 16.052.044 345.028.588 4.034 13.566 9.456 3.979 1,30% 2010 18.852.869 359.454.572 4.820 14.172 9.519 3.911 -1,70% 2011 22.287.882 368.476.364 5.802 14.491 9.627 3.841 -1,79% Frage Nr. 4: Wie entwickelte sich die Einnahmenseite der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2001 bis 2011? Bitte differenziert für die Landkreise und kreisfreien Städte und als Gesamtsumme angeben sowie die prozentuale jährliche Schwankung. Antwort zu Frage Nr. 4: Die Haushaltssystematik des Landes sieht nur teilweise eine Trennung der Einnahmen nach Hilfearten vor. Einnahmeseitig betrachtet werden daher im Rahmen der Vergleichbarkeit nur die Titel 235 01 (Renteneinnahmen in der Eingliederungshilfe), 235 02 (Leistungen der Pflegekasse in der Eingliederungshilfe) und 233 03 (Wohngeldeinnahmen in der Eingliederungshilfe). Die Entwicklung der für die Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt relevanten Einnahmetitel seit dem Jahr 2005 stellt sich wie folgt dar: Titel Zweckbestimmung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 233 03 Zuweisungen von örtlichen Trägern für Wohngeld 276.204 678.500 220.748 330.034 1.571.393 2.046.135 1.897.232 6 235 01 Rentenzuweisungen von Rentenver- sicherungsträgern für die stationären Hilfeempfänger/-innen "Eingliederungs- hilfe" 38.608.700 37.933.975 40.496.284 40.590.579 41.190.559 42.517.869 42.508.431 235 02 Zuweisungen von Pflegekassen für sta- tionäre Hilfeempfänger/-innen "Einglie- derungshilfe" 8.208.032 9.345.520 10.097.577 10.116.599 10.308.016 10.379.773 10.944.280 Insgesamt 47.092.937 47.957.995 50.814.608 51.037.212 53.069.968 54.943.777 55.349.943 jährliche Steigerung 1,84% 5,96% 0,44% 3,98% 3,53% 0,74% Frage Nr. 5: Wie erklärt sich die große Differenz von ca. 35.000.000 € beim Haushaltstitel 05 08 671 01 zwischen dem Ansatz für 2010 und dem letztlichen Ist für 2010? Antwort zu Frage Nr. 5: Bis zum Jahr 2009 wurden in Anwendung des Bruttoprinzips nach § 92 Abs. 1 SGB XII die Bruttoausgaben in Ermangelung geeigneter Auswertungsmöglichkeiten vollständig dem Titel 671 01 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen) zugeordnet. Jedoch betrifft dies nur die Ausgaben der fachlichen Hilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Die im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe in Einrichtungen erbrachten Leistungen des Lebensunterhalts, der Grundsicherung und der Investitionskosten werden in separaten Titeln verbucht. Erst durch im Jahr 2010 entstandene Auswertungsmöglichkeiten wurde eine titelgenaue Verteilung der Bruttodurchlaufposten ermöglicht, und zwar zulasten des Titels 671 01 und zugunsten der Titel 671 11 (Grundsicherung in Einrichtungen) und 671 21 (Lebensunterhalt in Einrichtungen). Die genaue Differenz zwischen dem Ansatz und dem Ist für 2010 kann nachfolgender Übersicht entnommen werden. Plan Ist Differenz Eingliederungshilfe in Einrichtungen 67101 323.226.130 284.170.292 -39.055.838 Grundsicherung in Einrichtungen 67111 27.100.800 47.717.750 20.616.950 HLU in Einrichtungen 67121 24.438.700 48.141.256 23.702.556 Tatsächliche Einsparungen sind im Bereich der Eingliederungshilfe im Haushaltsjahr 2010 nicht entstanden, lediglich eine Verschiebung der Ausgaben zwischen mehreren Titeln des Kapitels 05 08. Frage Nr. 6: Hat die Umstellung auf das Bruttoverfahren im Jahr 2005 Auswirkungen auf die Darstellung der Haushaltssystematik im Bereich der Eingliederungshilfe? Wenn ja, welche? Frage Nr. 6.1: Welche weiteren Veränderungen der Haushaltssystematik bei der Darstellung der Kosten für die Eingliederungshilfe gab es seit 2005? 7 Antwort zu Frage Nr. 6 und Nr. 6.1: Im Jahr 2004 wurden die Einnahmen aus Renten, Wohngeld und Pflegekassenleistungen in der Eingliederungshilfe noch von den Ausgaben des früheren Titels 633 13 abgesetzt. Somit erfolgte bis zu diesem Zeitpunkt der haushaltswirksame Nachweis der Pflegekosten grundsätzlich nettowirksam. Mit Beginn des Haushaltsjahres 2005 erfolgte der Nachweis bruttowirksam (siehe hierzu Haushaltsplan 2005/2006 - erstmalige Veranschlagung der Renteneinnahmen bei Titel 235 01 sowie Erläuterungen zum Ausgabetitel 633 13 - Hinweis auf Einführung des Bruttoprinzips einschließlich haushaltswirksamer Auswirkungen auf die Veranschlagung ). Die Einführung des Bruttoprinzips nach dem SGB XII und die dadurch bedingte strikte Trennung der Ausgaben nach Leistungen der Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der reinen fachlichen Hilfe haben auf die Haushaltssystematik ebenfalls einen großen Einfluss gehabt, da die Ausgaben nicht mehr unmittelbar vergleichbar waren. Daher sind nunmehr haushalterisch mehrere Größen zu betrachten, um die Entwicklung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe bewerten und die Unterschiede in der Haushaltssystematik abbilden zu können.