Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1435 13.09.2012 (Ausgegeben am 13.09.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Kleine Anfrage - KA 6/7566 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bereits am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Ziel ist die Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen von Anfang an. Die Bundesregierung hat mit ihrem nationalen Aktionsplan die Basis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen, die nun regional mit eigenen Plänen untersetzt und realisiert werden müssen. Dazu sind vor allem Akteure vor Ort gefragt und notwendig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Fragen wurden unter Berücksichtigung der Zuarbeiten der kommunalen Behindertenbeauftragten beantwortet. Wegen der besseren Übersicht und Lesbarkeit wurde bei der Beantwortung überwiegend die Tabellenform gewählt. Frage Nr. 1: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten arbeiten Behindertenbeauftragte auf hauptamtlicher Basis? Bitte aufschlüsseln nach Umfang der Stelle (Stundenanzahl - Vollzeit/Teilzeit) und Besetzung (unbefristet, befristet). 2 Landkreis/ Kreisfreie Stadt hauptamtlich Vollzeit (h) Teilzeit (h) Anhalt-Bitterfeld unbefristet 20 Börde unbefristet 40* Burgenlandkreis unbefristet 40 Dessau-Roßlau nicht zutreffend Halle unbefristet 40 Harz unbefristet 40** Jerichower Land unbefristet 40* Magdeburg unbefristet 36 Mansfeld-Südharz unbefristet 14 Saalekreis nicht zutreffend Salzlandkreis nicht zutreffend Altmarkkreis Salzwedel nicht zutreffend Stendal unbefristet 12 Wittenberg nicht zutreffend * zugl. Ausl.- und Gleichstellungsbeauftragte/r ** 0.4 Stellenanteil andere Aufgaben Frage Nr. 2: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten arbeiten Behindertenbeauftragte auf ehrenamtlicher Basis? Bitte aufschlüsseln nach hauptamtlicher Tätigkeit , Umfang der ehrenamtlichen Stelle und Besetzung. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Behindertenbeauftragten nicht auf hauptamtlicher Basis tätig sind, ergibt sich die folgende Aufschlüsselung: Landkreis/ Kreisfreie Stadt ehrenamtlich hauptamtliche Tätigkeit Stellenumfang/ Besetzung Dessau-Roßlau ja keine Angaben 2 h pro Woche Sprechzeit Saalekreis ja Vollzeit Kreisverwaltung keine definierbaren Angaben Salzlandkreis ja keine Angaben keine definierbaren Angaben Altmarkkreis Salzwedel ja keine Angaben Wittenberg ja Vollzeit Geschäftsführung Behindertenverband Teilnahme an Ausschusssitzungen des Landkreises; darüber hinaus keine definierbaren Angaben Frage Nr. 3: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es (ehrenamtliche) Behindertenbeiräte ? Seit wann? Wie setzen sich diese zusammen (Kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Betroffene, …)? 3 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Ehrenamtlicher Behindertenbeirat Seit wann? Zusammensetzung Anhalt-Bitterfeld ja 2007 Selbsthilfegruppen u. Behindertenverbände , Träger der Behindertenhilfe, Interessierte mit u. ohne Behinderung, Kommunalpolitiker /-innen Börde nein Burgenlandkreis ja 2009 55 Verbände, Vereine u. Selbsthilfegruppen; darüber hinaus haben sich in den letzten 2 Jahren in weiteren Gemeinden und Städten Beiräte gebildet Dessau-Roßlau ja keine Angaben Mitarbeiter/-innen der Stadt sowie Ehrenamtliche z. B. Bildungsträger oder Umweltbundesamt Halle ja 1999 Arbeitskreis der kommunalen Behindertenverbände Harz nein Jerichower Land nein Magdeburg ja keine An- gaben AG „Menschen mit Behinderungen “; jede/r mit Interesse kann teilnehmen Mansfeld-Südharz nein* Saalekreis nein Salzlandkreis keine Angaben Altmarkkreis Salzwedel keine Angaben Stendal ja 1997 Sehbehinderten- u. Ge- hörlosenverband, Lebenshilfe , Sozialverband, allgem. Behindertenverband , DPWV, Rheumaliga , Multiple Sklerose Gesellschaft u. a.; örtliche Träger, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Partei „Die Linke“ Wittenberg keine Angaben * bisher nur Arbeitskreis der Behindertenverbände u. Selbsthilfegruppen Frage Nr. 4: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es bereits Maßnahmen (Pläne, realisierte Vorhaben usw.) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ? In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg sowie in den Städten Halle und Magdeburg gibt es Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention .