Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1436 neu 14.11.2012 Die Drucksache 6/1436 wird hiermit für nichtig erklärt. (Ausgegeben am 14.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktivitäten des Ku-Klux-Klans (KKK) sowie mit ihm verbundener Personen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7595 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Presseberichten waren zwei baden-württembergische Polizisten zweitweise Mitglied des deutschen Ablegers des Ku-Klux-Klans, der sog. „European White Knights of the Ku-Klux-Klan“. Beim Ku-Klux-Klan handelt es sich um eine rassistische christliche Kameradschaft und Geheimorganisation, die insbesondere in den 1930er bis 1960er Jahren in den Vereinigten Staaten Jagd auf afroamerikanische Bürgerinnen und Bürger machte. Sie ist bis heute aktiv, pflegt internationale Kontakte zu Neonazis und unterhält Ableger in Europa und auch in der Bundesrepublik Deutschland . Unterlagen des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, auf die in verschiedenen Presseberichten Bezug genommen wird, enthalten neben den Hinweisen zur Mitgliedschaft von zwei Polizisten auch Informationen zur Beteiligung des Bundesvorsitzenden der Jungen Nationaldemokraten (JN), NPD-Kreistagsmitglied im Harz sowie des Wernigeröder Stadtrats Michael Schäfer an den Aktivitäten des Ku-KluxKlan . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Hiermit korrigiere ich die Antwort der Landesregierung LT-Drs. 6/1436 vom 17.09.2012 auf die Kleine Anfrage 6/7595 wie folgt: 2 1. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung hinsichtlich von Aktivitäten des Ku-Klux-Klans oder eines seiner Ableger in Sachsen-Anhalt ? Bitte ggf. konkrete Aktivitäten mit Datum, Ort und Angaben zur Art und zur Anzahl der beteiligten Personen auflisten. Die Beantwortung dieser Frage ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden . Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl sowie schutzwürdige Belange Dritter erforderlich und geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen. Die Preisgabe von Informationen zu Erkenntnissen der Landesregierung über Aktivitäten von Personen aus Sachsen-Anhalt im Rahmen des Ku-Klux-Klans würde die Offenlegung sensibler nachrichtendienstlicher Verfahrensweisen und Taktiken wie auch eine Gefährdung einzelner Personen bedeuten. Damit würde das schützenswerte Interesse des Landes Sachsen-Anhalt, der Bundesrepublik Deutschland und weiterer beteiligter Bundesländer an einer wirksamen Bekämpfung von Terrorismus und verfassungsfeindlichen Bestrebungen in einzelnen Phänomenbereichen und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigt. 2. Ist die Landesregierung über Aktivitäten von Personen aus Sachsen- Anhalt im Rahmen des Ku-Klux-Klans oder eines seiner Ableger informiert ? Bitte ggf. konkrete Aktivitäten mit Datum, Ort und Angaben zur Art der Involvierung (Mitgliedschaft, Funktion etc.) auflisten. Die Frage 2 wird nunmehr gesondert beantwortet. Es liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Personen aus SachsenAnhalt vor, die den „European White Knights of the Ku-Klux-Klan“ (EWKKKK) zugerechnet werden konnten. Die Beantwortung dieser Frage ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden . Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Zur Begründung wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 3. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung hinsichtlich von Aktivitäten des NPD- und JN-Kaders Michael Schäfer beim Ku-Klux-Klan oder eines seiner Ableger? Die Beantwortung dieser Frage ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhal- 3 tungsgründen nicht möglich. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden . Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Zur Begründung wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 4. Wann wurde die Landesregierung Sachsen-Anhalt durch die baden- württembergische Verfassungsschutzbehörde über die Aktivitäten von Michael Schäfer beim Ku-Klux-Klan oder eines seiner Ableger informiert? Welche Informationen wurden übermittelt? Hat die Landesregierung hierüber den Innenausschuss oder die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Die Landesregierung verfügt über Erkenntnisse über die Aktivitäten des KuKlux -Klan (KKK) und seines Ablegers „European White Knights of the Ku-KluxKlan “ (EWKKKK) in der Bundesrepublik Deutschland. Diese stützen sich auch auf die von anderen Verfassungsschutzbehörden übermittelten Informationen. Über die vorliegenden Informationen wurde die Parlamentarische Kontrollkommission 1998, 2001, 2002 und 2003 unterrichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.