Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/147 23.06.2011 (Ausgegeben am 28.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Gemeindegebietsreform im Landkreis Burgenlandkreis Kleine Anfrage - KA 6/7020 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Burgenlandkreis die Verbandsgemeinden An der Finne, Unstruttal, Wethautal und DoyßigerZeitzer -Forst sowie die Einheitsgemeinden Naumburg, Weißenfels, Lützen, Zeitz, Stadt Teuchern, Elsteraue und Hohenmölsen. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge , die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 1. werden folgende Hinweise gegeben: Angaben zur Anzahl der Stadt- und Gemeinderäte liegen der Landesregierung aufgrund der vor kurzem umfänglich erhobenen Datensätze zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Gerald Grünert (DIE LINKE), LT-Drs. 6/74, ausschließlich zum Stichtag 31. März 2011 vor. Zu den darüber hinaus erfragten Stichtagen stehen keine statistischen Erfassungen zur Anzahl der Stadt- und Gemeinderäte zur Verfügung. Eine zu- 2 verlässige Zahl aller Mitglieder der kommunalen Vertretungen liegt jeweils nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen Neuwahl der Vertretung, d. h. im angegebenen Zeitraum für die Wahlen am 7. Juni 2009 vor. Die Wahlergebnisse wurden öffentlich bekanntgemacht und statistisch erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine statistische Erfassung , Fortschreibung oder sonstige Erhebung zur Gesamtzahl der Vertretungsmitglieder , auf welche die Landesregierung zurückgreifen könnte. Die tatsächliche Anzahl unterliegt zudem regelmäßigen Schwankungen, etwa durch ein Ausscheiden aus der Vertretung. Im Rahmen der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sowie aufgrund der Tatsache, dass erst kürzlich umfängliche Datensätze zu Mitgliedern der kommunalen Vertretungen im Zusammenhang mit der o. g. Kleine Anfrage bei allen Kommunen im Land erfragt wurden, erscheint eine erneute Befragung aller Gemeinden zu weiteren drei Stichtagen aus Sicht der Landesregierung nicht vertretbar. Dies würde einen erneuten und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in allen Landkreisen und Gemeinden des Landes darstellen, welcher zudem erheblich mehr als die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beanspruchen würde. 1. Wie viele Stadt- und Gemeinderäte sowie Verbandsgemeinderäte gab es im Landkreis Burgenlandkreis jeweils zu den Stichtagen 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2008, 31. Dezember 2009 und 31. März 2011 insgesamt ? Unter Verweis auf die Vorbemerkung gab es zum Stichtag 31. März 2011 im Landkreis Burgenlandkreis insgesamt 559 Stadt- und Gemeinderäte sowie 90 Verbandsgemeinderäte. 2. In welchen Städten und Gemeinden des Landkreises Burgenlandkreis gab es am 31. März 2011 Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher und wie viele Personen nahmen diese Funktionen insgesamt wahr? Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Landkreis Burgenlandkreis Stadt / Gemeinde Ortschaften Anzahl der Mitglieder Ortschafts- räte Orts- bürgermeister Orts- vorsteher Naumburg (Saale) 10 68 10 - Weißenfels 12 119 12 - Lützen 11 76 11 - Zeitz 8 43 8 - Teuchern 8 20 8 - Elsteraue 10 20 10 - Hohenmölsen 5 23 5 - insgesamt 64 473 64 - 3 3. Welche Probleme in welchen Städten und Gemeinden des Landkreises Burgenlandkreis sind der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie der demokratischen Teilhabe bekannt und wie und durch welche konkreten Maßnahmen bemüht sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen, diese Probleme zu lösen? Aufgrund des immensen Umfangs der Anfrage ist es aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich, auf die einzelnen Probleme jeder einzelnen Kommune in jedem Landkreis und für jedes einzelne Problem auf die konkreten Maßnahmen der Kommunalaufsicht einzugehen. Daher kann die Frage nur in einer generelleren Art und Weise beantwortet werden; insofern wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage LT-Drs. KA 6/7017 verwiesen. Nachstehend sind die Städte und Gemeinden des Landkreises Burgenlandkreis aufgeführt, deren Haushalte beschlossen und ausgeglichen oder nicht ausgeglichen vorgelegt werden konnten, sowie ergänzend die Kommunen, die ihren Haushalt 2011 noch nicht beschlossen haben. (Stichtag: 31.05.2011) Landkreis Burgenlandkreis Name Haushalt ausge-glichen Haushalt noch nicht beschlossen Verbandsgemeinde An der Finne An der Poststraße x Bad Bibra nein Eckartsberga x Finne x Finneland x Kaiserpfalz x Lanitz-Hassel-Tal x Verbandsgemeinde Unstruttal Balgstädt ja Freyburg (Unstrut) x Gleina x Goseck nein Karsdorf x Laucha an der Unstrut x Nebra (Unstrut) x Verbandsgemeinde Wethautal Anhalt Süd x Merlendorf nein Molauer Land x Osterfeld x Schönburg nein Stößen x Wethau nein 4 Name Haushalt ausge-glichen Haushalt noch nicht beschlossen Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst Droyßig x Gutenborn x Kretzschau ja Schnaudertal x Wetterzeube x Einheitsgemeinden Naumburg (Saale) nein Weißenfels nein Lützen ja Zeitz nein Teuchern x Elsteraue nein Hohenmölsen nein 4. Bitte stellen Sie kartografisch - entsprechend dem Gebietsstand zum 1. Januar 2011 - die Gemeindestrukturen des Landkreises Burgenlandkreis dar. Siehe Anlage. 5