Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1479 04.10.2012 (Ausgegeben am 04.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geplanter Probebetrieb der Firma GTS in Angersdorf Kleine Anfrage - KA 6/7594 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 12. Juli 2012 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung, dass die Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH (GTS) ihr Vorhaben, die Hohlräume in der ehemaligen Kaligrube Angersdorf mit einem Gemisch aus Filterstäuben, Flüssigkeit und Bindemittel zu verfüllen, vorerst nicht weiter verfolgen wird. Wie die Zeitung weiter schreibt, sind diesbezügliche Pläne von der GTS zurückgezogen worden. Allerdings plant die GTS nun einen Probebetrieb, in dem die Sicherheit des Verfahrens getestet werden soll. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Ist das Vorhaben der GTS, die Sicherheit des Verfahrens im Rahmen des Probebetriebes zu testen, mit der Landesregierung abgesprochen? Hat die Landesregierung der Firma GTS diesbezüglich Vorgaben gemacht? Wenn ja, welche Vorgaben sind das? Die Vorgaben zur Verwahrung eines Grubenbetriebes ergeben sich aus dem Bundesberggesetz und den geltenden Verordnungen. Das Vorhaben der GTS, die Sicherheit des Verfahrens im Rahmen eines Probebetriebes für den Versatz lufterfüllter Hohlräume im Leine-Steinsalz zu testen, wurde auf Antrag des Bergbautreibenden in gemeinsamen Gesprächen zwischen MW, LAGB, LAF und GTS erörtert. In diesen Gesprächen wurde vereinbart, dass seitens der GTS folgende Unterlagen erarbeitet und vorgelegt werden: 2 1. Beschreibung des Probebetriebes (Zeit, Ort, Menge/Volumen, zeitlicher Rahmen, Untersuchungsprogramm), 2. Führen eines Langzeitsicherheitsnachweises (LZSN) für den Versatz in lufterfüll- ten Hohlräumen im Leine-Steinsalz des Grubenfeldes Angersdorf, dieser ist Bestandteil der einzureichenden Antragsunterlagen und Genehmigungsvoraussetzung , 3. Überarbeitung der Unterlagen zur Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV - Störfall-Verordnung), 4. Technische Veränderungen der Anlage im Hinblick auf den Explosionsschutz und das Emissionsverhalten der Anlage (Abdeckung der Rührbehälter, Einbindung der Abluft in die Abgasreinigung), 5. eine zusammenfassende Darstellung der betriebsplanmäßigen Umsetzung des Probebetriebes Angersdorf in lufterfüllten Hohlräumen im Leine-Steinsalz in Angersdorf , 6. die Erarbeitung der für die Versatzarbeiten unter Tage erforderlichen Betriebsplanunterlagen (Koordinierungsgebot). Frage 2: Gab es bereits Abstimmungen mit der GTS zur Art des Genehmigungsverfahrens für den Probebetrieb? Wenn ja, welche Art eines Genehmigungsverfahrens soll gewählt werden? Ist geplant, die Öffentlichkeit bei dem Genehmigungsverfahren anzuhören? Es gab Erörterungen und Vorabstimmungen mit der GTS zur Art des Genehmigungsverfahrens für den Probebetrieb. Im Rahmen der vorgenannten Abstimmungsgespräche zwischen MW, LAGB, LAF und GTS wurde vereinbart, dass die GTS einen Antrag auf Genehmigung des Probebetriebes der Dickstoffversatzanlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG stellen wird. Hierbei handelt es sich um ein förmliches immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Da die zu genehmigende Anlage zunächst Erprobungszwecken dienen soll, ist beabsichtigt , diese Genehmigung nach § 12 Abs. 2 S. 2 BImSchG unter dem Vorbehalt eines Widerrufs zu erteilen. Frage 3: Welche Informationen hat die Landesregierung zu den Details des Probebetriebes , insbesondere zur Art der Materialien, die eingespült werden sollen? Sollen Lagerungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten am Ort der ehemals geplanten Dickstoffaufbereitungsanlage errichtet werden? Hat die Landesregierung Informationen zum Zeitplan? An dem beabsichtigten Versatz mit aus Filterstäuben hergestellten pumpfähigen Versatzstoffen (dem sogenannten Dickstoff) wird weiter festgehalten. Bis auf einige technische Veränderungen insbesondere an den Scherbehältern wird die übertägige Anlage voraussichtlich der bereits im vorhergehenden Verfahren beantragten Anlage entsprechen, d. h. vor Ort werden entsprechende Lager- und Behandlungsanlagen errichtet. Nach Aussagen der GTS ist die Einreichung des neuen BImSchG-Antrages für Ende dieses Jahres angestrebt. Dabei wird der Zeitpunkt der Einreichung der Antragsun- 3 terlagen von der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen (siehe Antwort zur Frage 2) einschließlich Führung des Langzeitsicherheitsnachweises für den Probebetrieb Angersdorf in lufterfüllten Hohlräumen im Leine-Steinsalz in Angersdorf bestimmt . Frage 4: Welche zusätzlichen Erkenntnisse soll der für das Grubenfeld Angersdorf beabsichtigte Probebetrieb im Vergleich zu dem bereits seit 2007 laufenden Probebetrieb im Grubenfeld Teutschenthal erbringen? Mit dem vorgesehenen Probebetrieb der Dickstoffversatzanlage soll die Dickstofftechnologie /-technik unter den Rahmenbedingungen des Grubenfeldes Angersdorf (bergbauliche und geologische Situation) überprüft werden, um ggf. eine Rezepturanpassung vorzunehmen. Des Weiteren soll der Nachweis erbracht werden, dass der Dickstoffversatz auch unter den geomechanischen Bedingungen dieses Grubenfeldes die erforderlichen Ansprüche erfüllt. Dazu sind zusätzlich zu den Prüfungen im Labormaßstab Nachweise an unter in-situ-Bedingungen verfestigten Probematerial aus verfüllten Kammern zu führen. Frage 5: Sollen nun - nachdem die Umweltverträglichkeit der Verfüllung mit Dickstoffen nicht nachgewiesen werden konnte - auch Möglichkeiten geprüft werden, die Verfüllung der ehemaligen Grube mit umweltfreundlichen Materialien vorzunehmen ? Die Aussage, dass die Umweltverträglichkeit der Verfüllung der Grube Teutschenthal mit Dickstoff nicht nachgewiesen werden konnte, ist sachlich nicht richtig. Bei der geplanten Dickstoffversatzanlage handelt es sich um ein betriebsplanpflichtiges Vorhaben, für das sich die UVP-Pflicht ausschließlich nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) richtet. Die Prüfung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ergab, dass die UVPPflicht nach den Nummern 1 bis 8 des § 1 UVP-V Bergbau nicht vorliegt. Auch aus § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau folgt keine UVP-Pflicht, da es sich bei der geplanten Dickstoffanlage nicht um eine Anlage zur chemischen Behandlung gefährlicher Abfälle handelt. Sonstige Umstände, die darauf hindeuten, dass der geplante Versatzbetrieb nicht ohne Gefahren für die Umwelt durchgeführt werden kann, sind nicht ersichtlich. Die GTS sieht deshalb keine Notwendigkeit, die Verwendung anderer Versatzstoffe zu prüfen. Frage 6: Welche Fragen wurden dem von der Landesregierung im Genehmigungsverfahren für die Dickstoffversatzanlage beauftragten Behördengutachter gestellt? Welche Ergebnisse erbrachten die Stellungnahmen bzw. Gutachten, die von dem Behördengutachter erstellt wurden? Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren nach BImSchG für die Dickstoffanlage wurden vom Behördengutachter, der vom LAGB in Abstimmung mit der 4 Landesregierung beauftragt worden ist, folgende Fragen beantwortet bzw. Stellungnahmen erarbeitet: ¾ Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 09.09.2011 zur „Gutachterli- chen Stellungnahme zur Auffahrung eines Doppelstreckensystems im LeineSteinsalz des Grubenfeldes Angersdorf Betriebspläne bezüglich der Versatzeinbringung “, ¾ Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 20.10.2011 zur „Gutachterlichen Stellungnahme zu geplanten Neuauffahrungen im Schachtsicherheitspfeiler des Schachtes Halle im Leine-Steinsalz“, ¾ Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 5.12.2011 zum „Sonderbetriebsplan Gefahrenabwehr Grubenfeld Angersdorf, Teil I“, ¾ Gutachterliche Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 16.01.2012 zur „Zuordnung der geplanten Dickstoffversatzanlage in Angersdorf zu einem Anlagentyp des Anhangs zur 4. BImSchV“, ¾ Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 07.03.2012 zu „2. Fortschreibung LZSN Dickstoff-Versatz in der Grube Teutschenthal, Geomech. Berechnungen Leine-Steinsalz, Geomech. Untersuchungsprogramm am Dickstoffmaterial, Laboruntersuchungen zur perkolativen Permeation im Steinsalz“, ¾ Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 15.05.2012 zum Abschlussbetriebsplan „Gebirgsmechanisches Beweissicherungsprogramm Angersdorf“, ¾ Stellungnahme der TU Bergakademie Freiberg vom 07.06.2012 zum Sonderbetriebsplan Versatz 2009, 1. Ergänzung „Bericht über die Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb DSV in schachtfernen Bereichen und Rückschlüsse auf DSV unter besonderer Berücksichtigung der Ereignisse in KW 11 bis KW 13 in den Abbaukammern 141, 143 und 145“ bzw. „Betrieb einer DSV-Zwischenverpumpung/ Druckerhöhungsstation Untertage in der Grube Teutschenthal, 1. Nachtrag: Präzisierung Versatzregime DSV schachtferne Bereiche“. Zusätzlich ist der Behördengutachter noch im Zusammenhang mit der 2. Ergänzung des Sonderbetriebsplanes Versatz (Messplan zur Gewährleistung der erforderlichen Versatzeigenschaften mit Abweichungsmanagement) einbezogen worden. Die abschließende Stellungnahme hierzu liegt dem LAGB noch nicht vor. Durch den Einsatz des Behördengutachters wird sichergestellt, dass wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren von unabhängiger Seite vertiefend geprüft und dokumentiert werden. Damit wird die ordnungsgemäße Prüfung aller genehmigungsrelevanten Sachverhalte fachwissenschaftlich abgesichert.