Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/148 23.06.2011 (Ausgegeben am 28.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Gemeindegebietsreform im Landkreis Harz Kleine Anfrage - KA 6/7021 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Harz die Verbandsgemeinde Vorharz sowie die Einheitsgemeinden Osterwieck, Huy, Nordharz, Halberstadt , Ilsenburg, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Thale, Oberharz am Brocken , Harzgerode, Ballenstedt und Falkenstein. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge , die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 1. werden folgende Hinweise gegeben: Angaben zur Anzahl der Stadt- und Gemeinderäte liegen der Landesregierung aufgrund der vor kurzem umfänglich erhobenen Datensätze zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Gerald Grünert (DIE LINKE), LT-Drs. 6/74, ausschließlich zum Stichtag 31. März 2011 vor. Zu den darüber hinaus erfragten Stichtagen stehen keine statistischen Erfassungen zur Anzahl der Stadt- und Gemeinderäte zur Verfügung. Eine zuverlässige Zahl aller Mitglieder der kommunalen Vertretungen liegt jeweils nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen Neuwahl der Vertretung, d. h. im angegebenen Zeitraum für die Wahlen am 7. Juni 2009 vor. Die Wahlergebnisse wurden öffentlich bekanntgemacht und statistisch erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine statistische Er- 2 fassung, Fortschreibung oder sonstige Erhebung zur Gesamtzahl der Vertretungsmitglieder , auf welche die Landesregierung zurückgreifen könnte. Die tatsächliche Anzahl unterliegt zudem regelmäßigen Schwankungen, etwa durch ein Ausscheiden aus der Vertretung. Im Rahmen der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sowie aufgrund der Tatsache, dass erst kürzlich umfängliche Datensätze zu Mitgliedern der kommunalen Vertretungen im Zusammenhang mit der o. g. Kleine Anfrage bei allen Kommunen im Land erfragt wurden, erscheint eine erneute Befragung aller Gemeinden zu weiteren drei Stichtagen aus Sicht der Landesregierung nicht vertretbar. Dies würde einen erneuten und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in allen Landkreisen und Gemeinden des Landes darstellen, welcher zudem erheblich mehr als die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beanspruchen würde. 1. Wie viele Stadt- und Gemeinderäte sowie Verbandsgemeinderäte gab es im Landkreis Harz jeweils zu den Stichtagen 31. Dezember 2007, 31. Dezember 2008, 31. Dezember 2009 und 31. März 2011 insgesamt? Unter Verweis auf die Vorbemerkung gab es zum Stichtag 31. März 2011 im Landkreis Harz insgesamt 471 Stadt- und Gemeinderäte sowie 22 Verbandsgemeinderäte . 2. In welchen Städten und Gemeinden des Landkreises Harz gab es am 31. März 2011 Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher und wie viele Personen nahmen diese Funktionen insgesamt wahr? Die Angaben hierzu wurden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Landkreis Harz Stadt / Gemeinde Ortschaften Anzahl der Mitglieder Ortschafts- räte Orts- bürgermeister Orts- vorsteher Osterwieck 14 103 14 - Huy 11 58 11 - Nordharz 8 81 8 - Halberstadt 7 62 7 - Ilsenburg (Harz) 2 10 2 - Wernigerode 5 31 5 - Blankenburg (Harz) 7 70 7 - Quedlinburg 3 40 3 - Thale 9 78 9 - Oberharz am Brocken 10 72 10 - Harzgerode 8 80 8 - Ballenstedt 2 14 2 - Falkenstein/Harz 7 36 7 - insgesamt 93 735 93 - 3 3. Welche Probleme in welchen Städten und Gemeinden des Landkreises Harz sind der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie der demokratischen Teilhabe bekannt und wie und durch welche konkreten Maßnahmen bemüht sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen, diese Probleme zu lösen? Aufgrund des immensen Umfangs der Anfrage ist es aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich, auf die einzelnen Probleme jeder einzelnen Kommune in jedem Landkreis und für jedes einzelne Problem auf die konkreten Maßnahmen der Kommunalaufsicht einzugehen. Daher kann die Frage nur in einer generelleren Art und Weise beantwortet werden; insofern wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage LT-Drs. KA 6/7017 verwiesen. Nachstehend sind die Städte und Gemeinden des Landkreises Harz aufgeführt, deren Haushalte beschlossen und ausgeglichen oder nicht ausgeglichen vorgelegt werden konnten, sowie ergänzend die Kommunen, die ihren Haushalt 2011 noch nicht beschlossen haben. (Stichtag: 31.05.2011) Landkreis Harz Name Haushalt ausgeglichen Haushalt noch nicht beschlossen Verbandsgemeinde Vorharz Ditfurt nein Groß Quenstedt nein Harsleben nein Hedersleben nein Schwanebeck nein Selke-Aue nein Wegeleben nein Einheitsgemeinden Osterwieck nein Huy nein Nordharz nein Halberstadt x Ilsenburg (Harz) nein Wernigerode ja Blankenburg (Harz) nein Quedlinburg x Thale nein Oberharz am Brocken nein 4 Name Haushalt ausgeglichen Haushalt noch nicht beschlossen Harzgerode nein Ballenstedt nein Falkenstein/Harz ja 4. Bitte stellen Sie kartografisch - entsprechend dem Gebietsstand zum 1. Januar 2011 - die Gemeindestrukturen des Landkreises Harz dar. Siehe Anlage. 5