Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1487 05.10.2012 (Ausgegeben am 08.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Elektronisches Freiheitsentziehungsbuch Kleine Anfrage - KA 6/7621 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Bericht der Länderkommission der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter“1 vom 30. März 2012 wird die Prüfung der Polizeidirektion SachsenAnhalt Nord und des Polizeireviers Jerichower Land im Januar 2011 erwähnt. Zu sechs der sieben erwähnten Feststellungen der Kommission erfolgte eine Reaktion des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Zu einer Position erfolgte keine Stellungnahme. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Wie nimmt das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als Aufsichtsbehörde zu folgender Anregung der Kommission Stellung? „Die Länderkommission empfiehlt, den landesweiten Einsatz des elektronischen Freiheitsentziehungsbuches zu prüfen, in dem auch die ärztlichen Kontrollen dokumentiert werden. Aus Sicht der Länderkommission erleichtert das elektronische Freiheitsentziehungsbuch die vollständige und exakte Dokumentation des Gewahrsams. Vorgesehen ist auch die regelmäßige Kontrolle durch Vorgesetzte. Die Handhabung könnte durch entsprechende Schulungen gerade auch für kleinere Dienststellen optimiert werden.“ 1 http://www.antifolterstelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Jahresberichte/Jahres bericht2010-11.pdf 2 Die Polizeibehörden wurden bereits mit RdErl. des MI vom 28. Februar 2006 (MBl. LSA S. 137, 219) angewiesen, im Rahmen der Durchführung des Polizeigewahrsams umfassend die Maßnahmen zur Herbeiführung ärztlicher Untersuchungen, die aufgrund dieser Untersuchungen ggf. erforderlichen Kontrollen sowie die Prüfhandlungen von Vorgesetzten mittels vorgegebener Vordrucke bzw. Formulare zu dokumentieren . Nachdem die grundlegenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sachgerechte Verwendung des Verfahrens „Elektronisches Freiheitsentziehungsbuch Sachsen-Anhalt (EFB-LSA)“ vorlagen, wurde den Polizeibehörden durch Erlass vom 11. August 2010 gestattet, dieses Verfahren anstelle des polizeilichen Vordrucks „Buch über Freiheitsentziehungen“ als originären Nachweis behördlichen Handels zu verwenden. Die Polizeibehörden haben insbesondere auch in Abhängigkeit vom Stand der Aus- und Fortbildung der mit Aufgaben des Gewahrsamsdienstes betrauten Beamtinnen und Beamten festgelegt, ab welchem Zeitpunkt an welchen Orten bzw. in welchen Dienststellen das EFB-LSA in ihrem Dienstbezirk zu verwenden ist. Nunmehr wird an allen Orten bzw. in allen Dienststellen des Landes Sachsen -Anhalt, in denen der Polizeigewahrsam in Einzel- oder Sammelzellen vollzogen wird, das EFB-LSA als originärer Nachweis behördlichen Handels verwendet. Die für die Ausbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zuständigen Dienststellen haben zur Verwendung des EFB-LSA bisher 257 Aus- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Aufgrund regelmäßiger Bedarfserhebungen planen diese Dienststellen die kontinuierliche Fortführung solcher Aus- und Fortbildungsveranstaltungen .