Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1491 09.10.2012 (Ausgegeben am 09.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Ortsumfahrungen Coswig und Griebo sowie die Nordumfahrung Wittenberg Kleine Anfrage - KA 6/7636 Vorbemerkung des Fragestellenden: Land, Landkreis, die regionale Wirtschaft und die Kommunen setzen sich gemeinsam beim Bund für die Umsetzung der Ortsumfahrung Coswig, Griebo und Wittenberg ein (Schreiben vom 20. Januar 2012). In dem Antwortschreiben des Verkehrsministers , Herrn Webel, an die Lutherstadt Wittenberg wurde u. a. die Einleitung des Raumordnungsverfahrens für die Nordumfahrung Wittenberg für das 2. Halbjahr 2012 angekündigt (Antwort vom 22. Februar 2012). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wurde zwischenzeitlich das Raumordnungsverfahren für die Nordumfah- rung eingeleitet? Wenn nicht, bis wann wird dies geschehen? Das Raumordnungsverfahren wurde bislang noch nicht eingeleitet. Es besteht die Zielstellung, das Verfahren im November 2012 einzuleiten. 2. Ist damit die im Schreiben benannte voraussichtliche Zeitschiene bis zum Baurechtsverfahren gefährdet? Wie sieht die weitere Zeitschiene zur Umsetzung aus? Die im Rahmen des erwähnten Schreibens von Herrn Minister Webel vom 22. Februar 2012 benannte Zeitschiene bis zum Baurechtsverfahren ist derzeit nicht gefährdet. 2 Die weitere Zeitschiene stellt sich wie folgt dar: Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens (6 Monate Zeitdauer) wird mit der landesplanerischen Beurteilung die Ausweisung einer Vorzugsvariante vorliegen . Diese ist dann im Weiteren dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Zustimmung der Linienführung vorzulegen. Im Anschluss daran wird der straßenbautechnische Entwurf für die Ortsumgehung auf Grundlage der mit dem BMVBS abgestimmten Variante aufzustellen sein, der nach dessen Fertigstellung dem BMVBS zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorzulegen ist. Die Bearbeitung des Entwurfes bedarf nach Einschätzung vergleichbarer Ortsumgehungen eines Zeitaufwandes von mindestens 1,5 - 2 Jahren. Erst nach Genehmigung des Entwurfs durch das BMVBS kann die Beantragung des förmlichen Baurechtsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) beim zuständigen Landesverwaltungsamt durch die Landesstraßenbaubehörde erfolgen. Ein belastbarer Termin für die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens kann aufgrund des frühen Planungsstandes noch nicht benannt werden. 3. Die Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes bis 2015 wird gegen- wärtig diskutiert. Kann die Landesregierung eine ordentliche Zuarbeit gegenüber dem Bund gewährleisten, damit die Nordumfahrung in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden kann? Das Land Sachsen-Anhalt wird sich für eine prioritäre Einordnung des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen bei der vom Bund für das Jahr 2015 angekündigten Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes einsetzen. Selbstverständlich wird das Land dabei alle für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen qualitativ entsprechend den Vorgaben des Bundes erarbeiten. Die mögliche Aufnahme der Maßnahme und die damit einhergehende Prioritätenreihung obliegen jedoch dem Bund.