Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1497 10.10.2012 (Ausgegeben am 10.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Schaffung eines gemeinsamen Landesgremiums Kleine Anfrage - KA 6/7635 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber mit dem in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz eine Möglichkeit geschaffen zur Einbindung der Gebietskörperschaften in regionale Versorgungsfragen im Rahmen eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Dabei bestimmen sich die nähere Ausgestaltung und die Besetzung dieses Gremiums nach landesrechtlichen Vorschriften. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage KA 6/7475 vom 19. April 2012 wird verwiesen. Frage Nr. 1 Wann ist durch die Landesregierung die Einrichtung dieses gemeinsamen Landesgremiums in Sachsen-Anhalt vorgesehen? Die Errichtung dieses Gemeinsamen Landesgremiums in Sachsen-Anhalt durch Gesetz ist im Frühjahr 2013 vorgesehen. 2 Frage Nr. 2 Wie und in welcher Form erfolgt die Beteiligung der Landkreise und Kommunen ? Da die örtliche bzw. regionale medizinische Versorgung kommunale Belange berührt und die Landkreise und Kommunen insoweit eine fachliche Betroffenheit und Nähe zu Versorgungsfragen haben, sollen sie über den Städte- und Gemeindebund Sachsen -Anhalt und den Landkreistag Sachsen-Anhalt einen Mitgliedschaftsstatus im Gemeinsamen Landesgremium erhalten. Das Gemeinsame Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden medizinischen Versorgungsfragen abgeben sowie grundsätzliche Fragen zur Bedarfsplanung zur flächendeckenden Versorgung behandeln und auf die Regionen bezogene Versorgungsstrukturen entwickeln. Hierbei soll es Aspekte der fachspezifischen Versorgungslücken und der demografischen Entwicklung berücksichtigen.