Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1507 15.10.2012 (Ausgegeben am 15.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ermittlungsverfahren Kleine Anfrage - KA 6/7645 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezug nehmend auf die Medienberichte in der Volksstimme am 7. September 2012 und dem Onlineangebot der Mitteldeutschen Zeitung am 6. September 2012 über Durchsuchungen in der Magdeburger A.-Puschkin-Straße bitte ich um Auskunft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Unter welchen strafrechtlichen Gesichtspunkten werden im Zusammen- hang mit den Ereignissen in der Magdeburger A.-Puschkin-Straße am 14. Januar 2012 und den Durchsuchungen am 6. September 2012 seitens der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt Ermittlungen geführt? Es wird ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Aktenzeichen 347 Js 1106/12 wegen des Tatvorwurfs des versuchten Totschlags gemäß §§ 212, 22, 23 StGB (und tateinheitlich damit des schweren Landfriedensbruchs gemäß §§ 125, 125a StGB) gegen zwei Personen geführt. Ein weiteres sogenanntes Unbekanntverfahren wegen des schweren Landfriedensbruchs befindet sich zur Ermittlung noch beim LKA Sachsen-Anhalt. 2. Besteht der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 129a StGB? Derzeit nicht. 3. Besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB? Derzeit nicht.