Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1508 15.10.2012 (Ausgegeben am 15.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Einsparpotenzial im Haushalt des Anhaltischen Theaters Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 6/7649 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie der Presse zu entnehmen war, beabsichtigte die Landesregierung einen Vertreter des Kultusministeriums beim Anhaltischen Theater in Dessau-Roßlau den Theaterhaushalt recherchieren zu lassen mit dem Ziel, ein Einsparpotenzial von 205.000 Euro zu finden, ohne dass dadurch ein kulturpolitischer Schaden entsteht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Presseverlautbarung wurde der Sachverhalt nicht korrekt widergespiegelt. Richtig ist, dass zwei Mitarbeiter des Kultusministeriums am 17. September 2012 im Anhaltischen Theater Dessau waren und mit dem Verwaltungsdirektor und der Leiterin Personal ein Arbeitsgespräch geführt haben. Dieses Gespräch hatte ich dem Anhaltischen Theater Dessau am 3. September 2012 zugesagt, nachdem bei dem kurzfristig anberaumten Gespräch mit einer kleinen Delegation des Protestcampes vor dem Kultusministerium unterschiedliche Positionen bezüglich der Umsetzung der beiden Verträge für das Anhaltische Theater Dessau deutlich geworden waren. Während der Verwaltungsdirektor des Anhaltischen Theaters, Herr Friedrich Meyer, die Position (so auch in der Presse) vertrat, dass mit der Kürzung von 205.000 Euro beim Zusatzvertrag für das Projekt „Theater der Regionen“ die Spielplangestaltung 2 2012/2013 - Herr Meyer wörtlich: „...vier Premieren können nicht stattfinden“ (auch in der „MZ“ vom 4. September 2012) - und sogar das Haus als Ganzes gefährdet sei, habe ich deutlich gemacht, das diese Position nicht sachgerecht sei, denn bei einem Gesamtetat von über 17 Millionen Euro erzeugen Kürzungen von 205.000 Euro bei einem Zusatzvertrag nicht derartige Folgen. Außerdem lässt die Systematik der beiden Verträge eine derartige Aussage nicht zu. Mit dem Hauptvertrag in Höhe von ca. 14,5 Millionen Euro öffentlicher Zuwendung sind sowohl die geplante Spielzeit 2012/2013 und auch der Gesamtbestand des Hauses grundsätzlich gesichert. Dieser Dissens sollte in dem in Rede stehenden Vor-Ort-Termin zwischen dem Kultusministerium und der Theaterleitung erörtert und möglichst ausgeräumt werden. Frage 1: Hat diese Haushaltsrecherche im Anhaltischen Theater Dessau durch den Mitarbeiter des Kultusministeriums stattgefunden? Wenn ja, wann? Das o. g. Vor-Ort-Gespräch von zwei Mitarbeitern des Kultusministeriums mit dem Verwaltungsdirektor und der Leiterin Personal des Anhaltischen Theaters Dessau fand am 17. September 2012 statt. Es handelte sich dabei jedoch nicht um eine Haushaltsrecherche, sondern um ein von mir zugesagtes und mit dem Theater verabredetes Arbeitsgespräch. Frage 2: Welches Einsparvolumen hat der Mitarbeiter des Kultusministeriums nach den o. g. Maßnahmen im Haushalt des Theaters festgestellt? In welchem Bereich des Theaterhaushaltes sollen die Kürzungen vorgenommen werden? Entgegen der Auffassung des Verfassers waren die Mitarbeiter des Kultusministeriums nicht vor Ort, um ein Einsparpotenzial festzustellen. Bei welchen Formaten, Angeboten und Vorhaben zur Erfüllung des Zusatzvertrages für das Projekt „Theater der Region“ infolge der Kürzung 2013 Änderungen vorgenommen werden, entscheidet allein die Theaterleitung und nicht das Kultusministerium . Frage 3: Nach welchen Kriterien wurde die Einschätzung vorgenommen, dass mit Streichung dieses Einsparpotenzials kein kulturpolitischer Schaden für das Theater und die Stadt Dessau-Roßlau sowie die gesamte Theaterregion entsteht? Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Welche Schlussfolgerung zieht das Kultusministerium aus dieser Erfahrung für die Aufstellung künftiger Haushalte im Kulturbereich? Aus diesem Vorgang lassen sich keine Schlussfolgerungen für zukünftige Haushaltsaufstellungen ziehen. Die Kürzung ergab sich im Zuge der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2012/2013 aus einer Reihe von konkreten Einzelfallentscheidungen, die nicht vorhersehbar und somit auch nicht planbar waren.