Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1513 16.10.2012 (Ausgegeben am 16.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7611 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele Wohnungen in Sachsen-Anhalt unterlagen jeweils zum 31. De- zember der Jahre 2006 bis 2011 dem Wohnraumfördergesetz (WoFG)? Entsprechende statistische Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie vielen Personen konnte in den Jahren 2006 bis 2011 trotz Anspruch keine Wohnung nach dem WoFG vermittelt werden? Die Wohnungsbauförderstellen „vermitteln“ keine Wohnungen. Geprüft werden die Anspruchsvoraussetzungen nach dem WoFG. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird mit der Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung bescheinigt. Werden Mietverträge abgeschlossen, erfolgt eine Rückmeldung an die Wohnungsbauförderstellen in Form der der Wohnberechtigungsbescheinigung beigefügten Überlassungsmitteilung. Die jeweiligen Eigentümer entscheiden dann selbst darüber, mit welchen der Anspruchsberechtigten sie ein Mietverhältnis begründen. Die Wohnungsbauförderstelle erhält lediglich eine Rückinformation über den Abschluss des Mietvertrages. Es könnte also allenfalls die Anzahl der Haushalte benannt werden, die über eine Wohnberechtigungsbescheinigung verfügten und mit Wohnraum versorgt wurden. Ob und warum alle anderen Personen mit einem Wohnberechtigungsschein nicht versorgt wurden, lässt sich nicht ermitteln . 2 Im Übrigen bezieht nicht jede/jeder Berechtigte auch eine geförderte Wohnung, sondern bedient sich auch des nicht belegungsgebundenen Wohnungsbestandes bei Wohnungsunternehmen oder privaten Vermietern. Rückinformationen dazu liegen nicht vor. 3. In welchem Umfang wurde in den Jahren 2006 bis 2011 von der Möglich- keit der mittelbaren Belegung Gebrauch gemacht? Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Landesverwaltungsamt werden hierzu keine Statistiken geführt. 4. Welche Herausforderung sieht die Landesregierung in den kommenden Jahren für die Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen -Anhalt? Der Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt gilt auch weiterhin als ausgeglichen. Bedingt durch die entspannte Lage am Wohnungsmarkt ist in Sachsen-Anhalt weder von künftigen Versorgungsschwierigkeiten noch von nichtbezahlbaren Mieten auszugehen. Obwohl der absolute Wohnungsbestand deutlich reduziert wurde, ist das Wohnraumangebot aufgrund der demografischen Entwicklung gemessen an der Einwohnerzahl sogar gestiegen. Der Leerstand ist nach wie vor hoch, so dass die Versorgung mit Wohnraum auch für sozial Bedürftige als gesichert angesehen wird. Neubauten, die Mieten im so genannten Hochpreissegment nach sich ziehen, sind weiterhin die Ausnahme. Besonderes Augenmerk ist auf den absehbaren steigenden Bedarf an altersgerechten Wohnungen zu legen. Für ältere Menschen ist die Wohnung nicht nur sozialer Rückzugsbereich, sie wird zunehmend zum Lebenszentrum, besonders , wenn die Beweglichkeit nachlässt. Schwerpunkte der Wohnungspolitik im Land Sachsen-Anhalt bilden der Stadtumbau (Rückbau und Aufwertung), die Eigentumsbildung, die Energetische Modernisierung sowie der altersgerechte Umbau im Bestand. Das sukzessive Auslaufen der Belegungsbindungen wirkt sich auch nicht nachteilig für Leistungsempfänger nach dem SGB aus, weil die Kosten der Unterkunft bei der Leistungsgewährung berücksichtigt werden.