Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1518 17.10.2012 (Ausgegeben am 17.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EU-Förderprogramm Stark III Kleine Anfrage - KA 6/7641 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele der geförderten Bauvorhaben in der ersten Stark III-Phase haben zum Ziel, Barrierefreiheit zu schaffen? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der geförderten Bauvorhaben einzeln aufführen unter Nennung der auf Barrierefreiheit zielenden Maßnahmen. Im Rahmen von Stark III wird mit EU-Mitteln die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen gefördert. Insoweit gibt es keine Bauvorhaben im Rahmen von Stark III, die als Fördergegenstand bzw. Förderziel die Schaffung von Barrierefreiheit haben. Unabhängig davon ist bei der Durchführung der Maßnahmen die Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) anzuwenden. Gemäß § 49 Abs. 2 BauO LSA sind die Anforderungen an bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, zu erfüllen . Dies bedeutet, dass die Barrierefreiheit zwar nicht unmittelbar Fördergegenstand bzw. Förderziel ist, sie kann jedoch im Einzelfall eingeschlossen sein. 2. Wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Bauförderungen? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtsumme aller geförderten Bauvorhaben in der ersten Stark III-Phase angeben. In der laufenden EU-Förderperiode sollen bis 2013 im Rahmen von Stark III Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 150 Mio. Euro umgesetzt werden. Eine Einschätzung zum Umfang der Kosten für die Schaffung von Barrierefreiheit kann nicht explizit erfolgen.