Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1532 17.10.2012 (Ausgegeben am 18.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sammelvorführung von chinesischen Flüchtlingen Kleine Anfrage - KA 6/7623 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 26. März 2012 fand in der Zentralen Ausländerbehörde Kassel eine Sammelanhörung zur Identitätsfeststellung als vorbereitende Maßnahme für eine Abschiebung von chinesischen Asylbewerben statt. Dies geschah in Anwesenheit von chinesischen Staatsbediensteten, vermutlich Beamten des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China. Aus Sachsen-Anhalt wurden dabei 10 vermutlich chinesische Staatsangehörige vorgeführt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Position nimmt die Landesregierung dazu ein, dass Menschen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung suchen, nicht mit staatlichen Vertretern des Fluchtstaates konfrontiert werden dürfen? An Sammelvorführungen nehmen nur vollziehbar ausreisepflichtige Personen teil, bei denen zuvor in einem rechtsstaatlichen Asylverfahren rechtskräftig festgestellt wurde, dass weder ein Anspruch auf die Anerkennung als Asylberechtigter nach Artikel 16 a Grundgesetz oder die Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylVfG i. V. m. § 60 Abs. 1 AufenthG noch auf Abschiebungsschutz besteht. Für diesen Personenkreis, bei dem das Vorliegen asylrelevanter Gefahren im Herkunftsstaat in dem zuvor abgeschlossenen Asylverfahren ausgeschlossen wurde, hält die Landesregierung Sammelvorführungen im Rahmen einer verantwortungsvollen Rückführungspolitik für ein wichtiges Instrument zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit. 2 2. Welche Daten wurden bei der Vorführung an die Vertreter der Volksrepublik China weitergegeben und aufgrund welcher Rechtsgrundlage beteiligte sich das Land Sachsen-Anhalt daran? Nach § 82 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes kann angeordnet werden, dass ein Ausländer bei der zuständigen Behörde sowie den Vertretungen oder ermächtigten Bediensteten des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt , persönlich erscheint. Da Vorführungen der Feststellung der Identität als Voraussetzung für die Bereitschaft zur Rücknahme und Ausstellung notwendiger Rückreisedokumente dienen, ist es - soweit die Betroffenen das nicht selbst tun - erforderlich, Angaben zur Person der Vorzuführenden zu machen. Das sind Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand und letzte Heimatadresse . Diese Angaben sind von den Betroffenen im Zusammenhang mit der Asylantragstellung gemacht worden. Vorführungen vor Experten des vermuteten Heimatstaates sind ein in § 82 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ausdrücklich vorgesehenes Mittel zur Beschaffung von Heimreisedokumenten für ausreisepflichtige Ausländer, insbesondere abgelehnter Asylbewerber, die mit dem Ziel der Vereitelung ihrer Rückführung keine oder falsche Angaben zu ihrer Identität und Herkunft machen. Sie werden alternierend zwischen den Bundesländern zu bestimmten Zielstaaten durchgeführt . 3. In einer vom niedersächsischen Flüchtlingsrat veröffentlichten eMail des Regierungspräsidiums Kassel an u. a. eine eMail-Adresse des Ministerium des Inneren Sachsen-Anhalt wird darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit chinesischer Beamte nicht erwähnt werden soll und keinerlei Vorabsprachen zu treffen sind. Wie hat sich das Ministerium des Inneren dazu verhalten und welche Auswirkungen hatte dies auf die betroffenen Personen aus Sachsen-Anhalt? Welche Anweisungen wurden diesbezüglich erlassen ? Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt war nicht Adressat der erwähnten E-Mail des Regierungspräsidiums Kassel. Anweisungen im Sinne der Fragestellung wurden nicht erlassen.