Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1533 17.10.2012 (Ausgegeben am 18.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschiebehaft in Dublin-II-Fällen Kleine Anfrage - KA 6/7624 Vorbemerkung des Fragestellenden: Durch die Dublin-II-Verordnung der Europäischen Union wird der Mitgliedstaat bestimmt , der für die Durchführung eines Asylverfahrens verantwortlich ist. Dies ist grundsätzlich der Mitgliedstaat, der die Einreise des Asylsuchenden veranlasst oder nicht verhindert hat. Danach ist ein Staat in Verantwortung, wenn der/die Asylsuchende mit einem von diesem Staat ausgestellten Visum in den Geltungsbereich der Dublin-II-Verordnung gelangt ist oder wenn er über die Grenzen eines Mitgliedstaates unberechtigt eingereist ist. Die Überstellungen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfolgt in der Regel im Wege der Zurück- bzw. Abschiebung. Eine freiwillige Ausreise wird in aller Regel nicht ermöglicht. Im Jahr 2011 wurden 2.847 Überstellungen von Deutschland vorgenommen. In 9.432 Fällen ersuchte Deutschland andere Mitgliedstaaten darum, den Asylbewerber zu übernehmen. In wie vielen dieser Rücküberstellungsfälle Abschiebungshaft angeordnet worden ist, ist bislang nicht bekannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Dublin-II-Fälle wurden in den Jahren 2009/2010/2011 in Abschie- behaft genommen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 2 Jahr Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 2009 1 1 - - - 1 - 1 1 1 1 1 2010 1 - 1 - - 1 - - - 2 - 1 2011 4 - 2 5 - 3 1 2 1 1 1 - 2. Wo wurde die Abschiebehaft vollzogen? Bitte ggf. aufschlüsseln nach Abschiebungshaft, Polizeigewahrsam, Strafhaft, U-Haft, sonstige Haftarten . Abschiebungshaft wird im Wege der Amtshilfe durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Justizvollzugsanstalten (JVA) vollzogen. Männer werden in der JVA Volkstedt und Frauen in der JVA Halle untergebracht. 3. Wie lang waren die einzelnen Inhaftierten im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und 31. Dezember 2011 inhaftiert? Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zum erbetenen Sachverhalt vor. Eine Ermittlung der Daten im Sinne der Fragestellung könnte nur im Wege einer umfangreichen Einzelauswertung der entsprechen Vorgänge bei der Zentralen Ausländerbehörde Halberstadt erfolgen, wovon mit Blick auf den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen wurde. 4. Aus welchen Herkunftsländern kamen die Inhaftierten? Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Bosnien, Gambia, Georgien, Irak, Iran, Libanon, Mali, Niger, Russland, Serbien, Somalia, Syrien und Türkei. 5. Wie viele davon waren männlich, wie viele weiblich? Alle Betroffenen waren männlich. 6. Wie viele davon waren Minderjährige? Es befanden sich keine Minderjährigen in Abschiebungshaft. 7. Wie viele wurden in welche EU-Mitgliedstaaten überstellt? Land Anzahl Frankreich 5 Dänemark 1 Italien 11 Litauen 1 Malta 2 Niederlande 2 3 Österreich 2 Polen 1 Schweden 4 Slowenien 1 Spanien 2 Ungarn 2 8. Wie viele Personen wurden entlassen? Was waren die Gründe, die zur Entlassung führten? Siehe Antwort zu Nr. 3. 9. Wie viele Rechtsmittel gegen die Haftanordnung in Dublin-Fällen waren erfolgreich? Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009/2010/2011. Siehe Antwort zu Nr. 3. 10. Wie viele der unter 1. genannten Personen wurden durch die Polizei, wie viele durch die Bundespolizei aufgegriffen? Welche Behörde stellte den Haftantrag? Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zum erbetenen Sachverhalt vor. Eine Ermittlung der Daten im Sinne der Fragestellung könnte nur im Wege einer umfangreichen Einzelauswertung der entsprechenden Ausländerakten bei sämtlichen Ausländerbehörden des Landes erfolgen, wovon mit Blick auf den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen wurde. In der Regel wird Abschiebungshaft durch die zuständige Ausländerbehörde beantragt. 11. Wer trägt die Kosten für durch die Bundespolizei beantragte Abschiebe- haft? Die Bundespolizei beantragte keine Abschiebungshaft.