Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1539 19.10.2012 (Ausgegeben am 22.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hochwasserschutzmaßnahmen in Iserbegka (Elster) Kleine Anfrage - KA 6/7632 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden in Iserbegka seit dem El- be-Hochwasser 2002 durchgeführt? Seit 2002 wurde der Hochwasserschutzdeich Mühlanger-Gallin-Iserbegka bis zum Deichende am Ortsausgang Iserbegka (Richtung Elster) komplett saniert, nachdem bereits kurz nach dem Hochwasser örtlich vorgezogene Sicherungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Der gesamte Hochwasserschutzdeich wurde DIN-gerecht auf ein hundertjährliches Hochwasserereignis ausgebaut, dabei entsprechend erhöht, die geometrischen Parameter gemäß Anforderungen hergestellt und Defizite im inneren Aufbau (Durchlässigkeit) beseitigt. Alle Anlagen im Deich, insbesondere Sielbauwerke, wurden komplett erneuert und ein durchgängiger Deichverteidigungsweg angelegt. In Teilbereichen der Ortslage Iserbegka erfolgte die Erhöhung aufgrund der beengten Verhältnisse durch die vorhandene Bebauung als Hochwasserschutzwand. 2. Wie weit sind die derzeit in Planung befindlichen Hochwasserschutzmaß- nahmen? Wann ist mit Baubeginn zu rechnen und um welche Maßnahmen handelt es sich? Derzeit läuft die Planung der Hochwasserschutzmaßnahme Elster-ListerfehrdaIserbegka . Diese umfasst den Neubau einer durchgängigen Hochwasserschutzanlage (teilweise Deich, teilweise Hochwasserschutzwand) vom Ortsausgang Iserbegka über die Ortslagen Elster und Listerfehrda bis zum Hochuferanschluss östlich Listerfehrda. Dieser Abschnitt hat bisher keine Hochwasserschutzanlagen . Mit dem Bau wird eine Lücke im Schutzsystem geschlossen. Der Gesamtabschnitt hat eine Länge von 6,5 km. Der Planfeststellungsbe- 2 schluss für diese Maßnahme liegt vor. Derzeit läuft die Ausführungsplanung für den ersten Bauabschnitt. Die Umsetzung des ersten Bauabschnittes und die Erarbeitung der Planungen für den zweiten Bauabschnitt erfolgen 2013. Es wird mit einer gesamten Bauzeit von vier bis fünf Jahren gerechnet. Dies ist vor allem den schwierigen Baubedingungen in den Ortslagenabschnitten geschuldet. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass die eingebrachte Spundwand zwi- schen Elster und Listerfehrda das Hochwasserproblem derzeit verschärft und wie wird dies in den Planungen der Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt? In dem Abschnitt zwischen Elster und Listerfehrda gibt es derzeit noch keine Hochwasserschutzanlage. Im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme (siehe Antwort zu Frage 2) ist in diesem Abschnitt die Errichtung eines Deiches vorgesehen. Gegebenenfalls liegt eine Verwechslung mit der Spundwand in Iserbegka vor. Diese verschärft nicht das Hochwasserproblem. Durch die Sanierung des vorhandenen Deiches in Iserbegka und die Beseitigung der erheblichen Standsicherheitsdefizite hat sich das Schutzniveau für den Ort bereits verbessert. 4. Ein zum Zwecke der Ableitung von Grundwasser errichtetes Siel verfehle seine Aufgabe, da es nicht mit geeigneten Pumpen ausgestattet wurde. Wie wird dieser Sachverhalt in den Planungen berücksichtigt? Siele dienen der Ableitung von aus dem Hinterland über Grabensysteme zufließendem Oberflächenwasser. Diesen Zweck erfüllen die Sielbauwerke im sanierten Deichabschnitt Iserbegka-Gallin uneingeschränkt. Während der Elbhochwasserereignisse werden die Siele geschlossen, um eine Rückflutung ins Hinterland zu verhindern. Für diese Zeiträume kann kein Abfluss erfolgen. Siele sind grundsätzlich nicht mit Pumpen ausgestattet und können auch keine Absenkung von Grundwasserständen im Hinterland bewirken. Die Absenkung von Grundwasserständen im Hinterland ist nicht Aufgabe des Hochwasserschutzes und erfolgt auch nicht im Rahmen der laufenden Planungen . Im Rahmen des Sielneubaus im Deich Iserbegka-Gallin erfolgte in Abstimmung mit der Kommune Elster der Einbau von Druckrohrleitungen zum Anschluss mobiler Pumpen, welche durch die Wasserwehr der Kommune je nach Erfordernis zur Minimierung der Beeinträchtigungen in der Ortslage Iserbegka betrieben werden. Damit wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt alle Voraussetzungen zur Betreibung einer mobilen Pumpstation durch die Kommune Elster geschaffen.