Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1557 29.10.2012 (Ausgegeben am 30.10.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Kleine Anfrage - KA 6/7593 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie viele Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer sind in Sachsen -Anhalt tätig? Bitte für den Zeitraum von 2000 bis 2011 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben. Bitte das Alter der erfragten Personen angeben. Die Anzahl der Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer ist der Anlage I zu entnehmen. Das Alter zu den erfragten Personen wurde durch die Jugendämter nicht mitgeteilt. Informationen dazu liegen der Landesregierung nicht vor. Frage Nr. 2: Welche Institution übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer aus? Die Aufsicht über die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer liegt in Sachsen-Anhalt in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bei den Jugendämtern . Freie Träger nehmen in Sachsen-Anhalt nicht die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe wahr. Frage Nr. 3: In welcher Form unterstützt das Land die Tätigkeit der Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer? Hierzu bitte darstellen, - ob eine finanzielle Förderung erfolgt, und falls ja, in welcher Höhe und - ob vom Land entsprechende Fortbildungen angeboten bzw. gefördert wer- den. 2 Die Tätigkeit der Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer wird vom Land nicht finanziell gefördert. Fortbildungen wurden angeboten, aber aufgrund einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen nicht durchgeführt. Frage Nr. 4: Welche Hilfen und Unterstützungsleistungen werden jungen Menschen im Rahmen der Nachsorge gem. § 87b Abs. 2 SGB VIII in Sachsen-Anhalt angeboten ? Wie viele freie Träger der Jugendhilfe sind in diese Maßnahme involviert? § 87b Abs. 2 SGB VIII regelt die örtliche Zuständigkeit; nicht jedoch die Nachsorge für junge Menschen im Strafverfahren. Dem Sinn der Frage folgend wurden die Landkreise und kreisfreien Städte dennoch befragt. Die Antworten sind in der Anlage II aufgeführt. Es sind 23 freie Träger in diese Maßnahmen involviert. Frage Nr. 5: Existieren in Sachsen-Anhalt Formen der geschlossenen Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe und welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Form der Unterbringung? Das Land Sachsen-Anhalt hält keine Einrichtungen vor, die geschlossene Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen anbieten. Die Landesregierung hatte sich bereits Ende der neunziger Jahre dazu positioniert, Alternativprojekte in Sachsen-Anhalt zu initiieren und zu fördern, die diese Kinder und Jugendlichen aufnehmen können. Alternativprojekte sichern eine Intensivbetreuung und verbinden therapeutische und erzieherische Maßnahmen miteinander, ohne die rechtlichen Bedingungen des § 1631b BGB zu erfüllen. Durch diese Prioritätensetzung wurden in Sachsen-Anhalt inzwischen ca. 100 Plätze mit Intensivangeboten entwickelt. Hier können Kinder und Jugendliche alternativ und individuell zur geschlossenen Unterbringung betreut werden. 3 Anlage I zu KA 6/7593 Anzahl Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer pro Jahr Landkreis 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Altmarkkreis Salzwedel 3 3 3 3 3*1 2 2 2 2 2 2 2 Anhalt-Bitterfeld 6 6 7 7 7 7 7 6 4 4 4 3 Börde 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Burgenlandkreis 6 5 5 5 4 4 4 4 3 3 3 3 Stadt Dessau-Roßlau 2 2 2 2 2 2 2 2*2 2*2 2*2 2 2 Stadt Halle 7+1*3 7+1*3 7+1*3 7+1*3 7+1*3 7+1*3 8 8 8 8 8 8 Harz 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 Jerichower Land 2 2 2 2 2 2 2 2 2*4 2*4 2*4 2*4 Stadt Magdeburg 10 10 10 10 10 10 10 10 8 8 8 8 Mansfeld-Südharz 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2*5 2*5 Saalekreis 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 5 5 Salzlandkreis 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 5 5 Stendal 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Wittenberg 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 *1 bis Februar 2004 3 Mitarbeiter, ab März 2004 2 Mitarbeiter *2 In der Zeit von Juli 2007 - Juli 2009 waren bedingt durch die Gebietsreform 2 ½ Fachkräfte im Bereich JGH tätig *3 In der Zeit von 2000 - 2005 je 1 JGH und 1 Sachgebietsleiter JGH, welcher anteilig auch Fallarbeit leistete *4 In 2008 - 2011 2,5 Stellen *5 In 2010 auf 2,5 Stellen aufgrund der Fallzahlenentwicklung reduziert und seit 2011 sind die Aufgaben der JGH einem freien Träger mit 2,5 Stellen übertragen 4 Anlage II zu KA 6/7593 Landkreis Zusammenfassung Altmarkkreis Salzwedel Die Durchführung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH) obliegt der JGH des Jugendamtes Altmarkkreis Salzwedel. 2 Aufgabenbereiche zur Unterstützung und Durchführung von Auflagen und Weisungen, so die Vermittlung von gemeinnützigen Arbeitsstunden sowie die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, sind an freie Träger übertragen worden. Zwischen den dort tätigen Akteuren und der JGH erfolgen regelmäßige Absprachen und eine enge Zusammenarbeit bei der Durchführung der Aufgaben. Für die genannten übertragenen Aufgabenbereiche ist seit 2000 jeweils 1 Mitarbeiter zuständig. Bei jeder anstehenden Haftentlassung erfolgt eine Mitteilung der Haftanstalt an die zuständige JGH. Bei der vorzeitigen Haftentlassung und der damit umgewandelten Reststrafe in eine Bewährung werden Soziale Dienste der Justiz (Bewährungshilfe Stendal) tätig. Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird geprüft, ob eine Form der Hilfe zur Erziehung als Anschlusshilfe notwendig wird. Bei jungen Volljährigen wird der Verein für Straffälligenbetreuung und Straffälligenhilfe Stendal zur Vorbereitung der Integration des Haftentlassenen kontaktiert. Anhalt-Bitterfeld Freie Träger sind nicht als JGH tätig. Im Rahmen der Nachsorge besteht für unter 21-Jährige in den Altkreisen Bitterfeld und Köthen die Möglichkeit auf Antrag an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Dieser wird durch einen freien Träger durchgeführt. Sonst besteht nur die Möglichkeit, Beratung und Begleitung durch die JGH zu erhalten. Der Umfang ist abhängig vom jeweiligen Zeitkontingent der Mitarbeiter/innen. Weitere Hilfen werden durch den Landkreis nicht angeboten. Börde Spezielle Angebote zur Wiedereingliederung hält der Landkreis Bördekreis nicht vor. Werden Unterstützungsleis-tungen von jungen Menschen nachgefragt, werden diese von der jeweils zuständigen JGH gewährt. Burgenlandkreis Durch das Jugendamt des Burgenlandkreises werden keine freien Träger beteiligt bzw. mit der Ausführung beauftragt . Die Inhaftierten werden alle in der Haft zur Entlassungsvorbereitung besucht. Es erfolgen Hinweise, sich an das Arbeitsamt, Jobcenter bzw. Sozialamt zu wenden. Freie Träger werden entsprechend des Ausbildungsniveaus /Schullaufbahn empfohlen bzw. der Erstkontakt organisiert (z. B. IB, Arbeit und Leben, IEB u. a.). Wegen der Vielzahl der Maßnahmen/Angebote kann dies nicht weiter konkretisiert werden. Bis auf wenige Ausnahmen wurden alle Inhaftierten nach ihrer Entlassung wieder in den elterlichen Haushalt aufgenommen. 5 Stadt Dessau-Roßlau Die Aufgaben der JGH gem. § 52 SGB VIII i. V. m. § 38 JGG werden im Einzugsbereich ausschließlich von Fachkräften der Verwaltung wahrgenommen. In Vorbereitung auf eine Haftentlassung arbeitet die jeweilige JGH eng mit dem Sozialdienst der Haftanstalt zusammen. Die JGH nimmt bei Bedarf und Wunsch des Inhaftierten Kontakt zu den Angehörigen oder sonstigen Bezugspersonen auf und unterstützt bei der Wohnungs-, Ausbildungs - und Arbeitssuche. Die Fachkräfte kümmern sich um eine Kontaktaufnahme mit evtl. erforderlichen sozialen Diensten, wie Drogenberatung und Schuldnerberatung. Stadt Halle Zu allen Zeiten wurde die gesetzliche Aufgabe der JGH (seit 1990) durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes der Stadt Halle wahrgenommen. Die Hilfe und Unterstützung findet vorwiegend in Form von Beratung und Kontaktvermittlung an entsprechende Träger statt. Im Ausnahmefall stellen die jungen Menschen kurz vor ihrer Entlassung einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige oder deren Sorgeberechtigte auf Hilfe zur Erzierung. Träger: Jugendzentrum „St. Georgen e. V.“; Freie Straffälligenhilfe e. V., Region Halle; ASB, RV Halle-Bitterfeld e. V., Tätigkeitsmerkmale: Haftbesuch und Vorbereitung der Entlassung, Begleitung bei sozialpädagogischer Reintegration nach Haft, Intensive Begleitung und Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche > Finanzierung über § 13 SGB VIII durch Stadt Halle, Träger stellt 4 Wohnungen zum Übergangswohnen zur Verfügung, Wohnraum wird über § 67 SGB XII angeboten, regelmäßige Sprechstunden in der Jugendanstalt Raßnitz, Angebote für Volljährige Träger: Europäisches Bildungswerk (Bildungszentrum Raßnitz) Tätigkeitsmerkmale: Den aus der Haft entlassenen Jugendlichen wird geholfen, besser beruflich integriert zu werden. Sie werden unterstützt bei einem unmittelbaren Übergang in die Beschäftigung und bei Kontaktaufnahme zu Ämtern/Netzwerkpartnern. > Die jungen Menschen werden in den Monaten vor und nach der Entlassung aus dem offenen Vollzug heraus intensiv begleitet. Harz Nach Info der JGH des Landkreises Harz gibt es im Zuständigkeitsbereich 3 freie Träger, welche Unterstützungsleistungen für junge Menschen nach Haftentlassung anbieten. Der Verein „Hoffnung“ für Straffälligen- und Bewährungshilfe Halberstadt e. V. bemüht sich um eine Haftentlassung und ist Jugendlichen und Heranwachsenden nach der Entlassung behilflich. Die Arbeitsschwerpunkte sind vielfältig und umfangreich. Es handelt sich oftmals um Wohnraumbeschaffung, Kontaktaufnahme zu Suchtberatungsstellen und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten. Der Verein ist vorrangig im Bereich der Stadt Halberstadt tätig. Das Projekt MOVES beim Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH wird seit Dezember 6 2008 durchgeführt. Ein zentrales Anliegen des Projektes ist es, jungen Haftentlassenen den Weg in ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu ebnen. Der Verein Sozialzentrum Bode e. V. berät und unterstützt Jugendliche, Heranwachsende und Eltern nach der Haftentlassung. Es handelt sich um ein ambulantes Beratungsangebot. Das Sozialzentrum ist hauptsächlich im Bereich Quedlinburg und Thale aktiv. Die Jugendhilfe im Strafverfahren arbeitet mit allen freien Trägern zusammen. Die JGH hält Kontakt zu den jungen Inhaftierten. Bei der Haftentlassung arbeitet sie mit den Sozialarbeitern der Jugendanstalt Raßnitz zusammen . Eine Begleitung und Beratung erfolgt während des Vollzugs und nach der Haftentlassung. Sollten Leistungen nach dem SGB VIII (z. B. Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff SGB VIII) erforderlich sein, werden diese geprüft und bewilligt. Jerichower Land Hilfen nach §§ 27 ff SGB VIII, wenn nicht ausreichende Ressourcen in der Familie vorhanden; Hilfen nach § 41 SGB VIII ambulant; Vermittlung in Wohnunterkunft bei Volljährigkeit; Unterstützung bei beruflicher Ausbildung durch Kompetenzagentur bzw. bei beruflicher Eingliederung durch Jobcenter. Stadt Magdeburg Nach Einführung des Jugendstrafvollzugsgesetzes Sachsen-Anhalt zum 1.01.2008 gab es zwischen dem Sachgebiet JGH im Jugendamt Magdeburg und der Jugendanstalt Raßnitz eine Absprache, in der die Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit besprochen und abgesteckt wurden. Die JGH ist regelmäßig an der Vollzugsplanung und damit so zeitig wie möglich in die Entlassungsvorbereitung involviert. Entsprechend des Hilfeplanungsprozesses wird versucht, Familien, Jobcenter und die Berufsberatung zu kontaktieren bzw. das Projekt „MOVES“. Vorort wird bei jungen Volljährigen ohne familiären Hintergrund der Verband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Magdeburg e. V. aktiviert. In anderen Fällen werden auf Antrag gem. §§ 27 ff SGB VIII entsprechende ambulante oder stationäre Hilfen, nach Notwendigkeit und Geeignetheit angeboten und durchgeführt. Innerhalb der Stadt Magdeburg sind insgesamt 4 freie Träger in diesem Leistungsspektrum tätig. Mansfeld-Südharz Als Maßnahmen nach Haftentlassung werden seitens der JGH insbesondere Beratung, Vermittlung bei Auflagen, Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe, Unterstützung in Wohnungsangelegenheiten und hinsichtlich der Jobsuche , Mitwirkungsbereitschaft vorausgesetzt, angeboten. 7 Saalekreis Die JGH gehört im Jugendamt Saalekreis zum Sachgebiet besondere soziale Dienste. Die Nachsorge nach der Haftentlassung richtet sich nach dem notwendigen Bedarf. Die JGH versucht durch ein Angebot an stationärer Hilfeleistungen die Haft für Minderjährige zu vermeiden. Demzufolge sind die meisten aus der Haft Entlassenen Heranwachsende. Diesen wird nach § 30 SGB VIII ein Betreuungshelfer zur Seite gestellt, der für die Eingliederung in Wohnung, Arbeit/Ausbildung und für die Beantragung notwendiger finanzieller Mittel sorgt. Es sind dabei 2 große Träger der freien Jugendhilfe im Kreis eingebunden. Ist der Haftentlassene noch minderjährig, wird geprüft, ob ein weiterer Aufenthalt bei den Eltern mit ambulanter Hilfe infrage kommt oder eine stationäre Hilfe (meist Betreutes Wohnen) erforderlich ist. Die JGH übernehmen die Diagnostik und Hilfeplanung. Das wird nicht an den Allgemeinen Sozialdienst abgegeben . Salzlandkreis Mit den jeweiligen Trägern wurden Vereinbarungen zum Umfang und Durchführung der übertragenen Aufgaben schriftlich fixiert. Entsprechend der Bedarfe werden die Aufgabenbereiche und inhaltlichen Schwerpunkte der Tätigkeit in einer Konzeption modifiziert; in der Regel wöchentliche Fallberatungen zwischen Träger und JGH; jährliche Auswertung der Zusammenarbeit. Die pädagogischen Mitarbeiter der Träger müssen über eine entsprechende pädagogische Grundausbildung verfügen und sich regelmäßig tätigkeitsspezifisch fortbilden. 2 Träger bieten Haftentlassungshilfe (Rückenwind e. V. Bernburg und Rückenwind e. V. Schönebeck) an. Im Rahmen der Haftentlassungsvorbereitung, Gespräche mit den Beteiligten. Hilfe und Unterstützung bei der Wohnungssuche , mit Leistungsträgern und familiären Ressourcen eruieren. 8 Stendal Im Landkreis Stendal ist keine Übertragung von Aufgaben der JGH an freie Träger erfolgt, auch keine Beteiligung an der Wahrnehmung der Aufgaben der JGH. Nach Haftentlassung steht den jungen Menschen grundsätzlich der Leistungskatalog des SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Angebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit) bei Vorliegen der einzelfallbezogenen Voraussetzungen offen. Diese werden durch die im Landkreis Stendal agierenden Träger der freien Jugendhilfe erbracht. In Abhängigkeit vom jeweiligen Konzept der Einrichtung oder des Angebotes kommen die Regelangebote, soweit im Einzelfall nicht ausgeschlossen, auch für die jungen Menschen nach Haftentlassung infrage. Für alle Angebote sind zwischen Landkreis und dem jeweiligen Träger Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen. Unbeschadet davon bestehen durch den Bewährungshilfeverein Beratungs- und Unterstützungsangebote. Wittenberg Nachsorgeangebote an junge Menschen nach der Haftentlassung werden von der JGH des Landkreises Wittenberg im engen Zusammenwirken mit den nachfolgenden Einrichtungen/Vereinen realisiert: Verein „Reso-Witt“ e. V. - Stationäre Einrichtung Mit dem Ansatz einer ganzheitlichen Förderung gewährleistet die Einrichtung eine bedarfs- und zielorientierte sozialpädagogische Betreuung ab dem 18. Lebensjahr. Sie bietet Personen in besonders schwierigen Situationen (z. B. nach Haftentlassung ohne familiären Rückenhalt) die Möglichkeit des Wohnens und der persönlichen Betreuung an. Diese umfasst geeignete Hilfsmöglichkeiten, um Personen in besonderen Lebensverhältnissen engmaschig zu fördern und sie zur eigenständigen Lebensführung zu führen. Die JGH vermittelt junge Heranwachsende im Rahmen der Resozialisierung an das Projekt „Y“. ZEBRA-LK Wittenberg (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle) Junge Menschen, teilweise über Vermittlung durch die JGH, können hier Beratung und Betreuung in ambulanter Form nach der Haftentlassung (Hilfe im Umgang mit Behören/Institutionen, Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung, der Arbeitssuche oder bei beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten u. a.) in Anspruch nehmen. IB Jugendhilfe- und Ausbildungsverbund, Kompetenzagentur Wittenberg Ambulante Betreuung Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsener (zwischen 14 und 25 Jahren ). Hilfen und Unterstützungsleistungen werden durch den Fachdienst Jugend und Schule bei Bedarf in ambulanter Form nach der Haftentlassung angeboten. Die genannten Hilfen werden von beauftragten Trägern (IB Jugendhilfe- und Ausbildungsverbund, Reso-Witt e. V., SALUS gGmbH, AWO) durchgeführt.