Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1558 01.11.2012 (Ausgegeben am 01.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Standortschießanlage im Zeitzer Forst Kleine Anfrage - KA 6/7664 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) antwortete das Ministerium für Inneres und Sport unter dem Datum vom 7. März 2012 (Drs. 6/893), dass der Burgenlandkreis mit Bescheid vom 11. Januar 2011 (AZ.: 70.1.4-10.18-24) die Errichtung einer Standortschießanlage genehmigt habe. Die Presse berichtete darüber, dass Umweltverbände und Einzelpersonen hiergegen Rechtsmittel eingelegt hätten. Zwischenzeitlich erklärt der Landrat des Burgenlandkreises anlässlich eines Vorortbesuches am 23. August 2012, dass er die erteilte Genehmigung „zurückziehen“ werde. Diese sei „wegen neuer Erkenntnisse nicht mehr haltbar“. Am 25. September 2012 erklärt der Landrat gegenüber Medien, dass er „die Bundeswehrverwaltung darüber informiert (habe), dass die Genehmigung (…) zurückgezogen wird und die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben“ habe. Diese läge nunmehr vor und laufe auf ein neues Gutachten hinaus. Bis zum Vorliegen des Gutachtens und dessen Bewertung werde die Genehmigung auf Eis liegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Burgenlandkreis hat mit Bescheid vom 11. Januar 2011 (AZ.: 70.1.4-10.18-24) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Standort- 2 schießanlage auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Zeitzer Forst erteilt. Die Landesregierung erlangte aus der Presse Kenntnis über die zitierten Äußerungen des Landrats des Burgenlandkreises. 1. Welche Rechtsbehelfe wurden gegen den Genehmigungsbescheid einge- legt? Hatte diese aufschiebende Wirkung? Gegen den Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 11. Januar 2011 wurden zwei Widersprüche von Privatpersonen und ein Widerspruch vom Naturschutzbund Deutschland e. V. eingelegt. Die Widersprüche entfalten aufschiebende Wirkung. 2. Wurde der Genehmigungsbescheid „zurückgezogen“? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Antrag/Veranlassung erfolgte dies? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Verfahrensweise, eine Genehmi- gung zunächst „zurückzuziehen“ und den Begünstigten danach Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des Burgenlandkreises ei- ne „zurückgezogene“ Genehmigung auf „Eis“ zu legen? Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Der Genehmigungsbescheid wurde nicht „zurückgezogen“. Der Burgenlandkreis prüft vielmehr, ob den Widersprüchen abzuhelfen ist. Dazu wird u. a. eine weitere gutachterliche Stellungnahme eingeholt.