Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1559 02.11.2012 Hinweis: Die CD-ROM ist nicht Bestandteil der Drucksache. (Ausgegeben am 06.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7650 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ich bin mir bewusst, dass sowohl auf ministerieller, als auch auf Gebietsebene im nachgefragten Zeitraum zahlreiche Veränderungen stattfanden und bitte die Landesregierung die Daten entsprechend darzustellen. Die Darstellung ist an die jeweils heute gültigen Gebietskörperschaften für den gesamten Zeitraum anzupassen. Ich bitte die Landesregierung ferner, alle Daten maschinenlesbar dar oder als ExcelTabellen zur Verfügung zu stellen. Sollte die Landesregierung einzelne geforderte Fragestellungen dieser Kleinen Anfrage nicht beantworten können, bitte ich dies detailliert zu begründen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die gestellten Fragen können aufgrund des in elektronischer Form vorhandenen Datenbestandes und unter Berücksichtigung der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur für die EU-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 beantwortet werden. Die EU-Förderzeiträume 1991-1993 sowie 1994- 1999 werden nur am Rande der Antwort zu Frage 1 betrachtet. Aufgrund der Möglichkeit, eine EU-Förderperiode zeitlich zu verlängern, erstreckt sich der Förderzeitraum der Förderperiode 2000-2006 bis ins Jahr 2009 (drei Jahre Verlängerung aufgrund der Wirtschaftskrise), Projekte finanziert mit Mitteln der Förderperiode 2007-2013 sind bis 2015 durchführbar. Nach Zahlungsabschluss einer 2 Förderperiode treten ggf. Rückforderungen/ Rückflüsse von Mitteln auf, falls z. B. der Zuwendungszweck nicht (vollständig) erfüllt worden ist. Sämtliche dargestellte Finanzdaten entstammen den Datenbanksystemen efREporter (EFRE-, ESF- und EAGFL-A-Daten) und profil c/s (ELER-Daten). Sie enthalten nur Angaben, die entsprechend der einschlägigen Verordnungen der EU vom Endempfänger verausgabt, von den Ressorts bzw. nachgeordneten Behörden geprüft (z. B. im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung) wurden sowie vom Land gegenüber der EU-Kommission abgerechnet werden dürfen. Insofern unterscheiden sich die Daten des efREporter bzw. des profil c/s von denen der Datenbank HAMISSA . HAMISSA enthält die Zahlungen des Landes an Zuwendungsempfänger, die von diesen aber noch nicht in jedem Fall verausgabt wurden und durch Rechnungen u. ä. belegt werden können. Aus diesem Grund enthält HAMISSA ggf. höhere Beträge als der efREporter bzw. profil c/s. Relevant für die Abrechnung der EU-Programme gegenüber der EU-Kommission sind aber nur die in der Datenbank des efREporter bzw. profil c/s ausgewiesenen Daten. Daher wird in den Darstellungen zu den EUStrukturfonds bezüglich der Finanzdaten nicht auf andere Datenquellen, wie z. B. HAMISSA, zurückgegriffen. Datenbasis für die Beantwortung der Kleinen Anfrage bildet der 30.06.2012. Eine Untersetzung der Daten nach Gemeinden ist für den ELER in der Förderperiode 2007-2013 nicht möglich. Die Daten werden nach den Anforderungen der EU-Kommission zum Rechnungsabschluss (VO (EG) 885/2006 - jährliche Verordnung zur Festlegung von Form und Inhalt der der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlusses vorzulegenden Buchführungsdaten) und der VO (EG) Nr. 105/2007 erhoben . Sie enthalten einen sogenannten NUTS-Code für die Kreise gemäß der Kreisgebietsreform . Dem entsprechend werden die Daten nach diesen Codes ausgewählt und zusammengestellt. Der Code gibt den Sitz des Betriebes des Antragstellers wieder . Die früheren Gemeinschaftsinitiativen der Förderperiode 2000-2006 sind in der Förderperiode 2007-2013 durch das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ ersetzt worden. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich im Rahmen der „Interregionalen Zusammenarbeit, Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch“ am Programm INTERREG IV B und C. Die Förderung erfolgt aus dem ERFE, allerdings außerhalb des Operationellen Programms. Zu diesen Projekten werden im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage keine Angaben gemacht. Aufgrund der Bitte, alle Daten maschinenlesbar dar- oder als Excel-Tabellen zur Verfügung zu stellen, sind die Anlagen dieses Schreibens auf einer CD-ROM, die alle Dokumente zum einen im pdf-Format und zum anderen im Excel-Format beinhaltet, beigefügt. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Seit wann bezieht das Land Sachsen-Anhalt Fördergelder aus den Fonds ESF, ELER (bis 2007 EAGFL-A) und EFRE? Wie hoch ist die Gesamtsumme der Fördergelder der einzelnen Fonds seit Förderbeginn? Bitte gesamt und nach einzelnen Jahren angeben. 3 Sachsen-Anhalt erhält seit 1991 Mittel aus den Fonds ESF, ELER bzw. EAGFL-A und EFRE. Die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Beträge können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Aufsplittung der EU-Mittel nach Jahresscheiben und Fonds seit dem Jahr 2000 ist in Anlage 1 hinterlegt. Diese Angaben beruhen auf den mit der EU-Kommission vereinbarten Mittelzuweisungen pro Förderjahr, die im jeweils gültigen EU-Programm festgelegt worden sind. Hinweis zur Tabelle: Angaben in Mio. €, Wechselkurs 1 € = 1,95583 DM 2. Wie viele Gelder sind insgesamt aus dem ESF, dem EFRE und dem ELER (bis 2007 EAGFL-A) als Fördermittel in die einzelnen Fördermaßnahmen geflossen? Bitte angeben nach dem jeweiligen Fonds und nach einzelnen Jahren seit Förderbeginn. Bitte untergliedern nach Kreisen, kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten, in die die Fördergelder jeweils flossen. Hinweis: Ggf. negative Zahlenangaben sind auf Rückflüsse/ Rückforderungen zurückzuführen (vgl. Vorbemerkung). EFRE, EAGFL-A und ESF Förderperiode 2000-2006: Die Auszahlungen nach Fördermaßnahmen auf Projektebene sind in Anlage 2 dargestellt. EFRE und ESF Förderperiode 2007-2013: Die Auszahlungen nach Fördermaßnahmen bis 30.09.2012 sind in Anlage 3 dargestellt. ELER Förderperiode 2007-2013: Die Auszahlungen nach Fördermaßnahmen bis 30.09.2012 sind in Anlage 4 dargestellt. Fonds 1991-1993 1994-1999 2000-2006 2007-2013 Gesamt EFRE 281,8 1.357,1 1.974,0 1.931,8 5.544,7 ESF 114,0 590,6 725,9 643,9 2.074,4 EAGFL-A / ELER 54,5 572,9 764,1 903,9 2.295,4 Gesamt 450,3 2.520,6 3.464,0 3.479,6 9.914,5 4 3. Wie verteilten sich die Fördergelder durch ESF, EFRE und ELER (bis 2007 EAGFL-A) in den einzelnen Ministerien des Landes? Wie stellten sich die jeweiligen Mittelabflüsse relativ und absolut in Gegenüberstellung zu den ursprünglich veranschlagten Mitteln im jeweiligen Haushaltsplan dar? Bitte einzeln nach Ministerien, jeweiligen Fonds und Jahren seit Förderbeginn angeben. EFRE und ESF Förderperiode 2000-2006, EFRE und ESF Förderperiode 2007- 2013: Grundlage für die Verwendung der dem Land von der EU bereitgestellten Strukturfondsmittel bilden die Operationellen Programme. Im jährlichen Haushalt werden darauf aufbauend die in Umsetzung der Operationellen Programme zu erwartenden Ausgaben veranschlagt. Die EU-Ausgaben in Umsetzung der Operationellen Programme im EFRE und ESF werden seit der Förderperiode 2000-2006 in Abweichung vom Ressortprinzip zentral im Einzelplan 13 veranschlagt . Hierbei wird ebenfalls seit der Förderperiode 2000-2006 jedem EUMittel verwendenden Ressort eine Titelgruppe zugeordnet. Der Haushaltsplan weist also die geplanten EU-Ausgaben (d. h. Ausgaben des Landes, in deren Folge Erstattungen der EU beantragt und dann im Landeshaushalt vereinnahmt werden können) je Ressort aus. Nationale Finanzierungsanteile werden, soweit sie im Landeshaushalt zu berücksichtigen sind, in den jeweiligen Ressorteinzelplänen abgebildet. Die früheren Gemeinschaftsinitiativen in der Förderperiode 2000-2006 sind in der Förderperiode 2007-2013 durch das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit “ ersetzt worden. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich im Rahmen der „interregionalen Zusammenarbeit, Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch “ am Programm INTERREG IV B und C. Die Förderung erfolgt aus dem ERFE (außerhalb des OP). Die Mittel sind in den jeweiligen Ressorteinzelplänen veranschlagt. Für das Entwicklungsprogramm des ländlichen Raums (EPLR) sind im Kapitel 0908 die Mittel des ELER enthalten. Über die Umsetzung des Haushaltsplanes wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsrechnung durch eine Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Daten gegenüber dem Landtag Rechenschaft abgelegt. Die erfragte Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Daten in der ressortmäßigen Untergliederung ergibt sich also unmittelbar aus den Haushaltsrechnungen, auf die hiermit verwiesen wird. In Anlage 5 sind ergänzend die Ist-Daten für das Haushaltsjahr 2011 dargestellt, für das die Haushaltsrechnung bisher noch nicht vorliegt. Ergänzend zu diesen Ausführungen ist auf zweierlei hinzuweisen: Zum einen erfasst die ressortmäßige Zuordnung geplanter Ausgaben nicht sämtliche dem Land zustehenden EU-Mittel. In Bezug auf die Mittel der Technischen Hilfe (Kap. 13 13 und 13 14) und die Mittel der revolvierenden Fonds (TGr. 70 der Kap. 13 06 bis 13 09) sieht der Haushaltsplan keine vollständige ressortmäßige Untergliederung vor. Hier lässt die Struktur der Veranschlagung im Haushaltsplan eine ressortspezifische Zuordnung von geplanten und tatsächlich geleisteten Ausgaben nicht zu. Zum anderen ist hervorzuheben, dass nicht die res- 5 sortmäßige Untergliederung, sondern die nach den Maßstäben der Operationellen Programme geschaffene inhaltliche Untergliederung der Fördermaßnahmen die Veranschlagung EU-bezogener Ausgaben prägt. Diese Struktur wird im Vorbericht zum Haushaltsplan in einer nach Maßnahmen gegliederten Übersicht dargestellt. Die Landesregierung wird künftig auch in der Haushaltsrechnung anstelle der bisherigen Anlage XI eine Übersicht ausbringen, die der im Vorbericht des Haushaltsplanes zu den EU-Fonds entspricht. So kann der Erfüllungsstand der Einzelmaßnahmen im Rechnungsjahr und kumulativ, gemessen am jeweils gültigen Finanzplan, nachvollzogen werden. EAGFL-A Förderperiode 2000-2006, ELER Förderperiode 2007-2013: Die Daten für den betreffenden Zeitraum sind Anlage 6 zu entnehmen. 4. In welche verschiedenen Förderschwerpunkte (jeweils angeben nach: Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, Jugend, Sport, Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Inneres, Sicherheit, Überregionale Zusammenarbeit, Stadtentwicklung, Energie, Integration, Migration, Straßenbau, Infrastruktur allgemein, Hochbau, Tiefbau, Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarkt) flossen die Fördergelder durch ESF, EFRE und ELER (bis 2007 EAGFL-A)? Wie gestalteten sich hier jeweils relativ und absolut die Mittelabflüsse in Gegenüberstellung zu den ursprünglich veranschlagten Mitteln? Bitte einzeln angeben nach Schwerpunkten , einzelnen Jahren seit Förderbeginn, Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden. Hinweis: Die Zuordnung der Förderprogramme zu den in Frage 4 vorgegebenen Förderschwerpunkten, die für EFRE und ESF erweitert worden sind, erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Grundlage dieser Zuordnung war die Hauptzielrichtung des jeweiligen Förderprogramms. Am Ende der jeweiligen Tabelle befindet sich eine dazugehörige Legende. EFRE, EAGFL-A und ESF Förderperiode 2000-2006: In Anlage 2, Spalte D ist eine Zuordnung der Projekte zu den Förderschwerpunkten erfolgt. In Anlage 7 erfolgt auf Maßnahme- bzw. Aktionsebene die Gegenüberstellung der getätigten Auszahlungen zu den ursprünglich veranschlagten Mitteln gemäß dem Plan. EFRE Förderperiode 2007-2013, ESF Förderperiode 2007-2013: In Anlage 3, Spalte D ist eine Zuordnung der Projekte zu Förderschwerpunkten erfolgt. In Anlage 8 erfolgt auf Maßnahme- bzw. Aktionsebene die Gegenüberstellung der getätigten Auszahlungen bis 30.06.2012 zu den ursprünglich veranschlagten Mitteln gemäß dem Plan. ELER Förderperiode 2007-2013: In Anlage 4 werden neben den Auszahlungen aus dem ELER für die einzelnen Fördermaßnahmen auch die Zuordnung zu den vorgegebenen Förderschwerpunkten (vgl. Spalte C) sowie die Gegenüberstellung der getätigten Auszahlun- 6 gen zu den ursprünglich veranschlagten Mitteln gemäß dem Plan-Soll der n+2- Regel per 31.12.2012 (vgl. Spalten CW und CX) dargestellt. Hinsichtlich der Nichtverfügbarkeit der Daten auf Gemeindeebene wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Welche 100 Fördermaßnahmen waren bisher insgesamt die von der Fördersumme jeweils Umfangreichsten in ESF und ELER? Bitte angeben nach einzelnen Projekten, einzelnen Jahren, einzelnen Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden, jeweiliger jährlicher Fördersumme und Fonds. Hinweis: Es werden die jeweils 100 umfangreichsten Fördermaßnahmen für den ESF (Förderperiode 2000-2006 und Förderperiode 2007-2013) und den ELER (Förderperiode 2007-2013) pro Förderjahr zur Verfügung gestellt. ESF Förderperiode 2000-2006: Anlage 9 enthält die Angaben für den ESF für die Förderperiode 2000-2006. ESF Förderperiode 2007-2013: Anlage 10 enthält die Angaben für den ESF für die Förderperiode 2007-2013 per Datenstand 30.06.2012. ELER Förderperiode 2007-2013: Anlage 11 enthält auf sechs Tabellenblättern die Angaben für den ELER für die Förderperiode 2007-2013 per Datenstand 30.06.2012. Hinsichtlich der Nichtverfügbarkeit der Daten auf Gemeindeebene wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 6. Wie viele staatliche Beratungsstellen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte einzeln angeben nach Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden. Seit wann gibt es die jeweiligen Beratungsstellen jeweils? Eine Kompletterhebung ist nahezu unmöglich. Für die EU-Strukturfonds EFRE und ESF sind insbesondere folgende Beartungsstellen maßgeblich: - Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Magdeburg (allgemeine Anlaufstelle für al- le Förderungen) - EU Service-Agentur, Magdeburg (allgemeine Anlaufstelle für alle Förderun- gen) - Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Magdeburg (För- derinformationen zu ausgewählten Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsprogrammen ) - ego.Pilotennetzwerk (Förderinformationen insbesondere für potenzielle Existenzgründer , insgesamt gibt es 23 Ansprechpartner in allen Landkreisen Sachsen-Anhalts, Kontaktdaten sind unter http://www.egopilotennetzwerk .de/_rubric/index.php?rubric=Wer) 7 Weitere Beratungsstellen sind unter dem Link http://www.sachsenanhalt .de/index.php?id=31983 zu finden. Auch für den EAGFL-A bzw. den ELER gibt es keine speziellen Beratungsstellen . Die Beratung potenzieller Begünstigter erfolgt insbesondere durch die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, das Landesverwaltungsamt Halle und ggf. durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus werden förderrelevante Themen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in diversen Verbandsgesprächen mit den Interessenvertretern des ländlichen Raumes sowie der Land- und Forstwirtschaft erörtert.