Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1563 06.11.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Kooperation Schule - Jugendhilfe Kleine Anfrage - KA 6/7633 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Schulen kooperieren derzeit mit welchen Einrichtungen der Jugendhilfe ? Welchen Inhalten widmen sich diese Maßnahmen und auf welche Dauer sind sie angelegt? Bitte getrennt nach Schulformen und geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe im ESF-Programm „Schulerfolg sichern!“ widmet sich im Rahmen der Projekte der Schulsozialarbeit inhaltlich hauptsächlich Themen, die im direkten Zusammenhang mit Schulversagen, Schulverweigerung und vorzeitigem Schulabbruch stehen. Diese Projekte sind auf die Dauer von zwei Schuljahren angelegt (2012/2013 und 2013/2014). Eine Aufstellung der Schulen und ihrer Kooperationspartner erfolgt unter Anlage 1 (Projekte der Schulsozialarbeit). Ein weiterer Bestandteil des ESF-Programms sind die bildungsbezogenen Angebote. Gefördert werden Einzelmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Schulen sowie schulübergreifend, die im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern” umgesetzt werden. Eine Aufstellung der Schulen und ihrer Kooperationspartner erfolgt unter Anlage 2 (Bildungsbezogene Angebote). Da die örtlichen Jugendämter im o. g. Zusammenhang nicht berichtspflichtig sind, konnten für die Zuarbeit auch nur die Angaben genutzt werden, die auf freiwilliger Basis bereitgestellt wurden. Rückmeldung gingen von den Landkreisen und kreisfreien Städten Magdeburg, Halle, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz, 2 Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Stendal und Altmarkkreis Salzwedel in unterschiedlichem Umfang ein. Die zusammengefasste Übersicht der gemeldeten Angaben ist als Anlage 3 beigefügt. Das Kultusministerium fördert im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote“ auch Anträge freier Träger/eingetragener Vereine. Hierbei handelt es sich um zeitlich begrenzte Projekte ohne Kooperationsvereinbarung. Seit Beginn des Schuljahres 2012/2013 findet die Kooperation mit der Landesvereinigung für kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ) zum Freiwilligen Sozialen Jahr-Kultur an Schulen zur modellhaften Erprobung statt. Fünf Schulen sind als Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr anerkannt.