Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1564 06.11.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.11.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Entlohnung der Fachkräfte im Bereich der Schulsozialarbeit Kleine Anfrage - KA 6/7642 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Vorab wird darauf hingewiesen, dass der Umfang und die Höhe der Zuwendung für Personalausgaben, sowohl für die Netzwerkkoordinatorenstellen als auch für die Personalstellen im Bereich Schulsozialarbeit, in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs”, Gem. RdErl. des MS und des MK vom 7.7.2008 (MBl. LSA S. 480, 495), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 24.1.2012 (MBl. LSA S. 132) festgelegt ist: „Die notwendigen Personalausgaben pro Landkreis und kreisfreier Stadt für eine Netzwerkstelle werden in der Regel mit einer Vollbeschäftigteneinheit (VbE) für einen Netzwerkstellenkoordinatoren und bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L sowie bis zu 0,5 VbE und bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L für eine Verwaltungskraft gefördert. Beschäftigt eine Netzwerkstelle mehr als eine VbE für einen Netzwerkkoordinatoren kann eine der beiden Personalstellen bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L und die andere Personalstelle bis zur Entgeltgruppe 9 TV-L gefördert werden. Die für eine tarifgerechte Einstufung des Beschäftigten notwendigen Voraussetzungen sind anhand seiner Qualifikation und einer Tätigkeitsbeschreibung bei der Antragstellung nachzuweisen . 2 Personalausgaben für sozialpädagogisches Fachpersonal bis zur Entgeltgruppe 9 TV-L für maximal eine VbE an Schulen mit bis zu 500 Schülern und maximal zwei VbE bis zur Entgeltgruppe 9 TV-L an Schulen mit mehr als 500 Schülern werden gefördert . Die für eine tarifgerechte Einstufung des Beschäftigten notwendigen Voraussetzungen sind anhand seiner Qualifikation und einer Tätigkeitsbeschreibung bei der Antragstellung nachzuweisen. Bei mehr als einer VbE ist auf die Geschlechterparität zu achten.“ (Bei der jeweiligen Projektförderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.) Frage 1: Mit wie vielen Wochenstunden waren die an den Schulen tätigen Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 jeweils eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen und nach den Stellen, die im Rahmen des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ gefördert werden, und jenen, die außerhalb dieses Programms gefördert werden. Gliedern Sie außerdem nach Geschlecht der Fachkräfte. Insgesamt hat die Landesregierung innerhalb des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ in den Schulen im Land Sachsen-Anhalt die folgende Anzahl an Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Umfang von einer Wochenstunde (0,025 VbE) bis 40 Wochenstunden (1 VbE) eingesetzt: Schuljahr Anzahl der eingesetzten Fachkräfte 2009/10 211 2010/11 277 2011/12 263 In der Anlage 1 wird die Anzahl der Wochenstunden (in VbE) der in Schulen tätigen Schulsozialarbeiterinnen / Schulsozialarbeiter in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 dargestellt. Frage 2: Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter hatten in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 neben dieser Aufgabe noch weitere hauptberufliche Funktionen auszuüben (z. B. in den regionalen Netzwerkstellen des ESF-Programms)? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen und nach den Stellen , die im Rahmen des ESF-Programms gefördert werden, und jenen, die außerhalb dieses Programms gefördert werden. Gliedern Sie außerdem nach Geschlecht der Fachkräfte. Im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ sind alle Fachkräfte in den regionalen Netzwerkstellen ausschließlich für diese Tätigkeit eingesetzt, mit Ausnahme des Landkreises Salzwedel in den Schuljahren 2009/2010 und 2011/2012. Diese weibliche Fachkraft nahm neben ihrer hauptberuflichen Funktion in der regionalen Netzwerkstelle anteilig die Funktion als Schulsozialarbeiterin wahr. Sie übte die Tätigkeit als Schulsozialpädagogin im Schuljahr 2009/2010 in Höhe von 0,875 VbE und im Schuljahr 2011/2012 von 0,8 VbE aus. Die restlichen Anteile ihrer VbE (0,125 und 0,2) wurden für die Tätigkeit als Netzwerkkoordinatorin aufgewendet. 3 Frage 3: Mit wie vielen Wochenstunden waren die in den regionalen Netzwerkstellen tätigen Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie die weiteren Fachkräfte in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 jeweils eingesetzt ? Bitte gliedern Sie nach Geschlecht der Fachkräfte. Insgesamt hat die Landesregierung innerhalb des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ in den Haushaltsjahren 2010 - 2012 in den regionalen Netzwerkstellen im Land Sachsen-Anhalt 118 Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren im Umfang von 75,15 VbE eingesetzt, davon 36 Fachkräfte mit 22,5 VbE im Haushaltsjahr 2010, 40 Fachkräfte mit 27,2 VbE im Haushaltsjahr 2011 sowie 42 Fachkräfte mit 25,45 VbE im Haushaltsjahr 2012 (Anlage 2). Frage 4: a) Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter wurden in den Schul- jahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 nach trägerinternen Tarifen bezahlt ? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen und nach den Stellen, die im Rahmen des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ gefördert werden, und jenen, die außerhalb dieses Programms gefördert werden. Gliedern Sie außerdem nach Geschlecht der Fachkräfte. Das Landesverwaltungsamt prüft im Rahmen des Besserstellungsverbotes (nach Ziffer 1.3 der ANBest-P.) jeden Einzelfall und es wird strikt darauf geachtet, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Landesbedienstete . Es wird nicht erfasst, wie viele Beschäftigte nach trägerinternen Tarifen bezahlt werden und in welchem Umfang diese ggf. vom TV-L abweichen. Die Anzahl der nach trägerinternen Tarifen bezahlten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sowie der Umfang der Abweichung der jeweiligen internen Tarife vom TV-L lässt sich deshalb nicht benennen. b) In welchem Umfang weichen die trägerinternen Tarife in den genannten Fäl- len von den infrage kommenden Entgeltgruppen nach TV-L ab? Siehe 4 a. Frage 5: a) Wie viele Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren wurden in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 nach trägerinternen Tarifen bezahlt? Bitte gliedern Sie nach Geschlecht der Fachkräfte. Auch bei den in den regionalen Netzwerkstellen beschäftigten Fachkräften wird im Rahmen des Besserstellungsverbotes (nach Ziffer 1.3 der ANBest-P.) bei jedem Einzelfall geprüft, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Landesbedienstete, es wird jedoch auch hier nicht erfasst, wie viele Beschäftigte nach trägerinternen Tarifen bezahlt werden und in welchem Umfang diese ggf. vom TV-L abweichen. Von folgenden neun Trägern ist bekannt, dass sie nach trägerinternen Tarifen bezahlen. 4 Trägerinterne Tarife (Netzwerkstellen) LK Träger BÖ Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Börde e. V. DE St. Johannis GmbH SAW Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst Altmark GmbH SDL Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Östliche Altmark GmbH BLK CJD Zeitz im CJD Berufsförderungszentrum Weißenfels HAL Villa Jühling e. V. MSH Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V. SK Arbeiterwohlfahrt Erziehungshilfe Halle (S.) gGmbH b) In welchem Umfang weichen die trägerinternen Tarife in den genannten Fällen von den infrage kommenden Entgeltgruppen nach TV-L ab? Die Prüfung eines jeden Einzelfalls von 2009 bis 2011 erfordert einen zeitintensiven Aufwand - auch liegen nicht alle trägerinternen Tarifwerke vor. Deshalb wurden, bezogen auf die o. g. acht Träger, die Bruttogehälter aus dem Bezugsjahr 2011 verglichen . LK Träger Abweichung BK Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Börde e. V. -0,50 % DE St. Johannis GmbH -13,50 % SAW Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst Altmark GmbH -12,33 % SDL Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Östliche Altmark GmbH -4,00 % BLK CJD Zeitz im CJD Berufsförderungszentrum Weißenfels -9,25 % HAL Villa Jühling e. V. -9,67 % MSH Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt e. V. -19,00 % SK Arbeiterwohlfahrt Erziehungshilfe Halle (S.) gGmbH -9,00 % Frage 6: a) In wie vielen Fällen wurde bei Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern bzw. Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren nach mehrmaliger Verlängerung der befristeten Verträge eine Entfristung vorgenommen? Bitte gliedern Sie nach Geschlecht der Fachkräfte. Es wird jeder Arbeitsvertrag auf Rechtmäßigkeit geprüft. Die Frage der Entfristung von Arbeitsverträgen wird durch das Landesverwaltungsamt nicht erfasst. 5 b) In wie vielen Fällen wurden im Widerspruch zu arbeitsrechtlichen Grundsätzen nach mehrfachen Verlängerungen befristeter Arbeitsverhältnisse keine Entfristungen vorgenommen? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen und Trägern. Gliedern Sie außerdem nach Geschlecht der Fachkräfte. Eine Befristung mit Projektgrund und eine Verlängerung der Befristung mit neuem Projektgrund stehen nicht prinzipiell im Widerspruch zu arbeitsrechtlichen Grundsätzen . Frage 7: In wie vielen Fällen wurden Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter bzw. Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren nach mehrjähriger Tätigkeit höher gestuft? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen und nach den Stellen, die im Rahmen des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ gefördert werden, und jenen, die außerhalb dieses Programms gefördert werden. Gliedern Sie außerdem nach Geschlecht der Fachkräfte. Das Landesverwaltungsamt prüft im Rahmen des Besserstellungsverbotes jeden Einzelfall, hierbei auch die Rechtmäßigkeit etwaiger Höhergruppierungen. Die Prüfungen , wie viele Beschäftigte höher gestuft wurden, werden nicht in der Datenbank erfasst. Prinzipiell sei angemerkt, dass die Stellen im Bereich Schulsozialarbeit sowie im Bereich Netzwerkkoordination nach dem Allgemeinen Teil der Entgeltordnung bewertet sind. Die Bewertung erfolgt ausschließlich aufgrund tätigkeitsbezogener Merkmale. Auf die Berufserfahrung kommt es hierbei z. B. nicht an. Eine Höhergruppierung kann nur bei Übertragung höherwertiger Aufgaben erfolgen. Dies wurde einmalig im Jahr 2011 in der Netzwerkstelle Magdeburg praktiziert. Eine Verwaltungskraft nahm die Aufgaben einer Netzwerkkoordinatorin wahr und stieg von der Entgeltgruppe 5 zur Entgeltgruppe 9 auf. Bzgl. des Erreichens höherer Erfahrungsstufen kann die Frage nicht beantwortet werden. Die Stufenlaufzeiten sind in den jeweiligen Tarifwerken oder einzelvertraglich geregelt - aber nicht erfasst. Für die TV-L-Anwender wird auf § 16 TV-L verwiesen . Hier ist die Stufenlaufzeit allgemeingültig geregelt. Frage 8: Wie viele Fachkräfte im Bereich der Schulsozialarbeit, die derzeit tätig sind, sind in eine Entgeltgruppe eingeordnet, die unterhalb jener Entgeltgruppe liegt, die sie aufgrund ihrer Qualifikation in anderen Bereichen erreichen können? Bitte gliedern Sie nach Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sowie Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren. Gliedern Sie außerdem nach Geschlecht der Fachkräfte. Die Landesverwaltung erfasst, wie viele derzeit tätige Fachkräfte welche Qualifikation haben, nicht jedoch die Eingruppierung. Laut Richtlinie, Nr. 4.4.4a, werden Personalausgaben bis zur Entgeltgruppe 9 TV-L anerkannt. Die tatsächliche Eingruppierung orientiert sich an den persönlichen Voraussetzungen , wie Qualifikation, (langjährige) Berufserfahrung und ggf. staatliche Anerkennung . 1 Anlage 1 Wochenstunden der Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeiter nach LK Schuljahr 2009/2010 LK Anzahl der SSA1 VbE SSA 1 Wochenstunden männlich weiblich Anmerkungen2 ABI 4 1 40 4 BLK 1 0,875 35 1 BLK 15 1 40 1 14 BK 1 0,05 2 1 BK 1 0,175 7 1 BK 1 0,75 30 1 BK 1 0,875 35 1 BK 2 0,95 38 1 1 BK 13 1 40 3 10 DE 1 0,46 18,4 1 DE 1 0,54 21,6 1 DE 9 1 40 3 6 HAL 2 0,8 32 2 HAL 16 1 40 3 13 HZ 2 0,125 5 2 HZ 1 0,25 10 1 HZ 4 0,875 35 1 3 HZ 19 1 40 1 18 JL 2 0,5 20 1 1 JL 7 1 40 1 6 MD 2 0,125 5 1 1 MD 3 0,25 10 3 MD 2 0,5 20 1 1 MD 2 0,75 30 1 1 MD 4 0,875 35 2 2 MD 6 1 40 2 4 MSH 2 0,5 20 1 1 MSH 12 1 40 3 9 SAW 1 0,75 30 1 SAW 4 0,875 35 1 3 SAW 4 1 40 4 SDL 1 0,225 9 1 SDL 2 0,5 20 1 1 SDL 1 0,875 35 1 SDL 2 0,95 38 2 SDL 8 1 40 2 6 SK 11 1 40 1 10 1Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter 2Mögliche Gründe hierfür sind: Die Fachkraft hat aus persönlichen Gründen gekündigt oder nahm Schwangerschaftsurlaub/Mutterschutz in Anspruch. Der Träger fand nicht rechtzeitig eine Vertretung. 2 Schuljahr 2009/2010 LK Anzahl der SSA VbE SSA 1 Wochenstunden männlich weiblich Anmerkungen SLK 3 0,125 5 3 SLK 1 0,25 10 1 SLK 1 0,4675 18,7 1 SLK 1 0,495 19,8 1 SLK 3 0,5 20 1 2 Stellen nicht besetzt. SLK 1 0,75 30 1 SLK 8 0,875 35 1 7 SLK 1 0,88 35,2 1 SLK 6 1 40 1 5 WB 1 0,375 15 1 WB 1 0,925 37 1 WB 6 0,95 38 1 5 WB 7 1 40 1 6 3 Schuljahr 2010/11 LK Anzahl der SSA VbE SSA 1 Wochenstunden männlich weiblich Anmerkungen ABI 5 1 40 5 BLK 17 1 40 3 14 BLK 1 0,875 35 1 BK 20 1 40 4 14 2 Stellen nicht besetzt DE 13 1 40 5 7 1 Stelle nicht besetzt DE 1 0,75 30 1 HAL 18 1 40 4 14 2 Stellen nicht besetzt HAL 2 0,8 32 2 HAL 1 0,75 30 1 HZ 25 1 40 3 22 HZ 1 0,75 30 1 HZ 1 0,25 10 1 JL 14 1 40 2 10 2 Stellen nicht besetzt JL 1 0,625 25 1 JL 1 0,375 15 1 MD 11 1 40 4 7 MD 1 0,9 36 1 MD 2 0,75 30 2 MD 1 0,5 20 1 MD 2 0,25 10 2 MD 1 0,1 4 1 MSH 16 1 40 3 9 4 Stellen nicht besetzt MSH 1 0,875 35 1 Stelle nicht besetzt MSH 2 0,5 20 1 1 SAW 7 1 40 7 SAW 7 0,875 35 1 6 SDL 11 1 40 2 9 SDL 2 0,5 20 1 1 SK 21 1 40 3 16 2 Stellen nicht besetzt SLK 16 1 40 1 12 3 Stellen nicht besetzt SLK 1 0,975 39 1 SLK 1 0,9625 38,5 1 SLK 7 0,875 35 7 SLK 3 0,48125 19,2 3 SLK 1 0,45 18 1 SLK 4 0,125 5 4 SLK 2 0,075 3 2 WB 7 1 40 2 5 WB 2 0,975 39 2 WB 4 0,95 38 1 3 WB 1 0,925 37 1 WB 1 0,075 3 1 WB 4 0,05 2 4 WB 2 0,025 1 2 4 Schuljahr 2011/12 LK Anzahl der SSA VbE SSA 1 Wochenstunden männlich weiblich Anmerkungen ABI 5 1 40 4 BLK 18 1 40 3 15 BLK 1 0,875 38 1 BK 20 1 40 4 14 2 Stellen nicht besetzt DE 13 1 40 4 6 DE 1 0,75 30 1 HAL 17 1 40 5 10 2 Stellen nicht besetzt HAL 2 0,8 32 2 HAL 1 0,75 30 1 HZ 25 1 40 3 22 HZ 1 0,75 30 1 HZ 1 0,25 10 1 JL 14 1 40 2 10 2 Stellen nicht besetzt JL 1 0,625 25 1 JL 1 0,375 15 1 MD 12 1 40 4 8 MD 1 0,9 36 1 MD 2 0,75 30 2 MD 1 0,5 20 1 MD 2 0,25 10 2 MD 1 0,1 4 1 MSH 16 1 40 3 9 4 Stellen nicht besetzt MSH 1 0,875 35 N.N. MSH 2 0,5 20 2 SAW 7 1 40 7 SAW 7 0,875 35 1 6 SDL 11 1 40 3 8 SDL 2 0,5 20 1 1 SK 21 1 40 2 9 SLK 16 1 40 1 12 3 Stellen nicht besetzt SLK 1 0,975 39 1 SLK 1 0,9625 38,5 1 SLK 7 0,875 35 7 SLK 3 0,48125 19,2 3 SLK 1 0,45 18 1 SLK 4 0,125 5 4 SLK 2 0,075 3 2 WB 8 1 40 3 4 1 Stelle nicht besetzt WB 2 0,975 39 2 WB 4 0,95 38 1 3 WB 1 0,925 37 1 WB 1 0,075 3 1 WB 4 0,05 2 4 WB 2 0,025 1 2 Seite 1 Entlohnung der Fachkräfte im Bereich Schulsozialarbeit Kleine Anfrage KA 6/7642 vom 25.09.2012 Anlage 2 Wochenstunden (Netzwerkstellen) - Haushaltsjahr 2010 Fördergebiet Nord LK Funktion Geschlecht VbE ABI - - - ABI - - - ABI - - - ABI Anzahl 0 0 BK Netzwerkkoordinator m 1 BK Verwaltungskraft w 0,5 BK Anzahl 2 1,5 DE Netzwerkkoordinatorin w 1 DE Verwaltungskraft w 0,5 DE Anzahl 2 1,5 HZ Netzwerkkoordinatorin w 1 HZ Verwaltungskraft w 0,5 HZ Anzahl 2 1,5 JL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 JL Netzwerkkoordinator m 0,5 JL Verwaltungskraft m 0,125 JL Verwaltungskraft w 0,375 JL Anzahl 4 1,5 MD Netzwerkkoordinatorin w 1 MD Netzwerkkoordinator m 0,5 MD Verwaltungskraft w 0,5 MD Anzahl 3 2 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,875 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,125 SAW Verwaltungskraft w 0,5 SAW Anzahl 3 1,5 SDL Netzwerkkoordinatorin w 1 SDL Verwaltungskraft w 0,5 SDL Anzahl 2 1,5 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1 SLK Verwaltungskraft w 0,5 SLK Anzahl 3 2,5 WB Netzwerkkoordinatorin w 1 WB Verwaltungskraft w 0,5 WB Anzahl 2 1,5 Seite 2 Fördergebiet Süd LK Funktion Geschlecht VbE BLK Netzwerkkoordinatorin w 1 BLK Netzwerkkoordinatorin w 0,875 BLK Netzwerkkoordinatorin w 0,125 BLK Verwaltungskraft w 0,5 BLK Anzahl 4 2,5 HAL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 HAL Netzwerkkoordinator m 1 HAL Verwaltungskraft w 0,5 HAL Anzahl 3 2 MSH Netzwerkkoordinatorin w 1 MSH Verwaltungskraft w 0,5 (1 Monat) MSH Verwaltungskraft w 0,5 (8 Monate) MSH Anzahl 3 1,5 SK Netzwerkkoordinatorin w 0,75 SK Netzwerkkoordinatorin w 0,75 SK Verwaltungskraft w 0,5 SK Anzahl 3 2 Seite 3 Entlohnung der Fachkräfte im Bereich Schulsozialarbeit Kleine Anfrage KA 6/7642 vom 25.09.2012 Anlage 2 Wochenstunden (Netzwerkstellen) - Haushaltsjahr 2011 Fördergebiet Nord LK Funktion Geschlecht VbE ABI Netzwerkkoordinatorin w 0,65 ABI Netzwerkkoordinatorin w 0,6 ABI Verwaltungskraft m 0,5 ABI Anzahl 3 1,75 BK Netzwerkkoordinator m 1 BK Verwaltungskraft w 0,5 BK Anzahl 2 1,5 DE Netzwerkkoordinatorin w 1 DE Verwaltungskraft w 0,5 DE Anzahl 2 1,5 HZ Netzwerkkoordinatorin w 1 HZ Verwaltungskraft w 0,5 HZ Anzahl 2 1,5 JL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 JL Verwaltungskraft m 0,125 JL Verwaltungskraft w 0,375 JL Netzwerkkoordinatorin w 1 JL Anzahl 4 2 1,0 (7 Monate) MD Netzwerkkoordinatorin w 0,65 (5 Monate) MD Netzwerkkoordinatorin w 0,5 MD Verwaltungskraft w 0,5 MD Netzwerkkoordinator m 0,5 (1 Monat) MD Netzwerkkoordinator m 0,5 (7 Monate) MD Anzahl 5 3,65 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,875 SAW Verwaltungskraft w 0,5 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,125 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,8 SAW Anzahl 3 2,3 SDL Netzwerkkoordinatorin w 1 SDL Verwaltungskraft w 0,5 SDL Anzahl 2 1,5 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1 SLK Verwaltungskraft w 0,5 SLK Anzahl 3 2,5 WB Netzwerkkoordinatorin w 1 WB Verwaltungskraft w 0,5 WB Anzahl 2 1,5 Seite 4 Fördergebiet Süd LK Funktion Geschlecht VbE BLK Netzwerkkoordniatorin w 1 BLK Netzwerkkoordinatorin w 0,875 BLK Netzwerkkoordinatorin w 0,125 BLK Verwaltungskraft w 0,5 BLK Anzahl 4 2,5 HAL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 HAL Verwaltungskraft w 0,5 HAL Netzwerkkoordinatorin w 1 HAL Anzahl 3 2 MSH Netzwerkkoordinatorin w 1 MSH Verwaltungskraft w 0,5 MSH Anzahl 2 1,5 SK Netzwerkkoordinatorin w 0,75 SK Netzwerkkoordinatorin w 0,75 SK Verwaltungskraft w 0,5 SK Anzahl 3 2 Seite 5 Entlohnung der Fachkräfte im Bereich Schulsozialarbeit Kleine Anfrage KA 6/7642 vom 25.09.2012 Anlage 2 Wochenstunden (Netzwerkstellen) - Haushaltsjahr 2012 Fördergebiet Nord LK Funktion Geschlecht VbE ABI Netzwerkkoordinatorin w 0,65 ABI Netzwerkkoordinatorin w 0,6 ABI Verwaltungskraft m 0,5 ABI Anzahl 3 1,75 BK Netzwerkkoordinator m 1 BK Verwaltungskraft w 0,5 BK Anzahl 2 1,5 DE Netzwerkkoordinatorin w 1 DE Verwaltungskraft w 0,5 DE Anzahl 2 1,5 HZ Netzwerkkoordinatorin w 1 HZ Verwaltungskraft w 0,5 HZ Anzahl 2 1,5 JL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 JL Verwaltungskraft m 0,125 JL Verwaltungskraft w 0,375 JL Netzwerkkoordinatorin w 1 JL Anzahl 4 2 0,65 (1 Monat) 1,0 (2 Monate) MD Netzwerkkoordinatorin w 0,5 (9 Monate) MD Verwaltungskraft w 0,5 MD Netzwerkkoordinator m 0,5 (9 Monate) MD Netzwerkkoordinator m 0,5 (1 Monat) MD Anzahl 4 2 SAW Verwaltungskraft w 0,5 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,2 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,8 SAW Netzwerkkoordinatorin w 0,2 SAW Anzahl 4 1,7 SDL Netzwerkkoordinatorin w 1 SDL Verwaltungskraft w 0,5 SDL Anzahl 2 1,5 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1,0 (1 Monat) SLK Verwaltungskraft w 0,5 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1 SLK Netzwerkkoordinatorin w 1 SLK Anzahl 4 2,5 WB Netzwerkkoordinatorin w 1 WB Verwaltungskraft w 0,5 Seite 6 WB Anzahl 2 1,5 Fördergebiet Süd LK Funktion Geschlecht VbE BLK Netzwerkkoordinatorin w 1 BLK Netzwerkkoordinatorin w 0,875 BLK Netzwerkkoordinatorin w 0,125 BLK Verwaltungskraft w 0,5 BLK Anzahl 4 2,5 HAL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 HAL Verwaltungsmitarbeiterin w 0,5 HAL Netzwerkkoordinatorin w 1 HAL Netzwerkkoordinatorin w 0,5 HAL Anzahl 4 2 MSH Netzwerkkoordinatorin w 1 MSH Verwaltungskraft w 0,5 MSH Anzahl 2 1,5 SK Netzwerkkoordinatorin w 0,75 SK Netzwerkkoordinatorin w 0,75 SK Verwaltungskraft w 0,5 SK Anzahl 3 2 Acrobat-Dokument.pdf Anlage 1 überarbeitet 2 Anlage 2 überarbeitet Anlage 3